Phillip Müller(Kommunist in der BRD)

Phillip Müller, geboren am 05. April 1931 in Neuaubing, gestorben am 11. Mai 1952 in Essen, war Arbeiter und Kommunist in der BRD. Er starb, als die Polizei in Essen auf Teilnehmer einer Demonstration gegen die Wiederbewaffnung der BRD schoss. Es war das erste Mal in der Geschichte der BRD, dass ein Demonstrant durch die Polizei getötet wurde.

1954 wurde im Rahmen der Volkskammerwahlen in der DDR die nach ihm benannte Phillip-Müller-Medaille von der FDJ gestiftet.

Philipp Müller stammte aus einer katholischen Familie, er lernte Schlosser und arbeitete im Eisenbahnausbesserungswerk Neu-Aubing. 1948 wurde er in München Mitglied der damals noch nicht verbotenen FDJ und 1950 der KPD. Er engagierte sich im Sozialistischen Jungarbeiter Aktiv, einem Münchener Bündnis aus FalkenJusos, FDJ und antifaschistischen Gruppen.

1950 fuhr er als Delegierter der Münchner FDJ zum Deutschlandtreffen der Jugend in die DDR und nahm auch 1951 an den III. Weltfestspielen der Jugend und Studenten in Berlin/DDR teil.

Während des Pfingstreffens lernte er seine spätere Frau, Ortrud Voß, kennen. Sie heirateten bald in Berlin-Weißendsee. Im Dezember 1951 wurde der gemeinsame Sohn Joachim geboren.

Bald nach seiner Hochzeit mit der ebenfalls politisch aktiven DDR-Bürgerin verlor Müller seine Arbeitsstelle. Man brauchte ihn plötzlich im Eisenbahnausbesserungswerk Neu-Aubing in München nicht mehr. Und das in einer Zeit, als es Arbeit in Hülle und Fülle gab und ein Job in einem Eisenbahnausbesserungswerk damals eine Lebensstellung war. Da sind politische Gründe für die Entlassung wahrscheinlich, aber nicht beweisbar.

Nun arbeitete Philipp Müller nur noch für die KPD und die FDJ.

Er soll einen Übersiedlungsantrag in die DDR gestellt haben- dort lebten ja Frau und Kind, aber zum Zeitpunkt der Demo wohnte Philipp Müller im „Westen“. ( Die Genossen in der DDR hatten es gar nicht so gern, wenn Genossen aus dem Westen in den Osten kommen wollten. Die sollten lieber im Westen politisch aktiv sein und für Veränderung kämpfen.)

In Absprache mit den Westalliierten plante die Regierung der BRD die Wiederbewaffnung und die vertragliche militärische Bindung an die NATO.

Nach den Vorabsprachen auf der Außenministerkonferenz im September 1951 sollte am 26. Mai 1952 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)unterzeichnet werden.

Gegen dieses Vorhaben formierte sich Widerstand aus linken, kommunistischen und pazifistischen Kräften. Die Regierung der Sowjetunion versuchte mit den ersten Stalin-Noten im März und April 1952 die Entwicklung zu stoppen. Die DDR unterstützte die Aktionen der Wiederbewaffnungsgegner über die KPD, die FDJ und Gewerkschaften.

Eine Konferenz von Vertretern verschiedener Jugendorganisationen unter Leitung des dortigen Pfarrers Herbert Mochalski, eines engen Vertrauten des hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten Martin Niemöller, rief am 2. März 1952 in Darmstadt zu einer „Jugendkarawane gegen Wiederaufrüstung und Generalvertrag“ am 11. Mai 1952 in Essen auf. Am 10. Mai verbot der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold (CDU), der zugleich Ministerpräsident war, die Demonstration mit der Begründung, dass wegen weiterer Veranstaltungen nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung stünden. Viele Teilnehmer traten die Heimreise an. Dennoch fanden sich etwa 30.000 Personen, die an verschiedenen Orten in Essen kleinere Veranstaltungen organisierten, die jedoch von der Polizei aufgelöst wurden. Vor der Grugahalle widersetzten sich Demonstranten den Aufforderungen der Polizei.

Kommissar Knobloch erteilte Schießbefehl auf die Demonstrierenden. Später wurde behauptet, diese hätten auf die Polizei geschossen, die dann dazu gezwungen gewesen sei, das Feuer zu erwidern. Zwei Kugeln eines Polizisten trafen Philipp Müller, eine davon traf sein Herz tödlich. Durch Polizeikugeln schwer verletzt wurden außerdem der Sozialdemokrat Bernhard Schwarze aus Münster und der Gewerkschafter Albert Bretthauer aus Kassel.

Das Landgericht Dortmund stufte die Schüsse mit Urteil vom 2. Oktober 1952 als Notwehr ein. Schusswaffengebrauch von Demonstranten konnte nicht nachgewiesen werden. Dutzende Jugendliche wurden festgenommen, elf von ihnen später zu Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Ministerpräsident Arnold erklärte:

„Da der Widerstand durch den Gebrauch des Polizeischlagstocks nicht gebrochen werden konnte […] musste von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Vor dem Schusswaffengebrauch wurde die Menge dreimal aufgefordert, das Werfen einzustellen.“

Die KPD-Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags beantragten am 12. Mai 1952, der KPD-Abgeordnete Heinz Renner in der Bundestagssitzung am 14. Mai 1952 erfolglos die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

In dieser Bundestagssitzung vom 14. Mai 1952 wurde dem KPD-Abgeordneten Heinz Renner das Wort entzogen. Er wurde für 20 Sitzungstage ausgesperrt. Die SPD forderte künftig Wasserwerfer statt Pistolen einzusetzen und regte an eine größere Zahl davon beschaffen zu lassen. Die CDU forderte den Bundestag auf, sich zu erheben und der Polizei für ihren Einsatz zu danken.

Heutzutage werden Wasserwerfer eingesetzt.

Verantwortliche Täter wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

Zur Beerdigung von Philipp Müller kamen 3000 Menschen.

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Familiengrab Philipp Müller, München-Neuaubing
Bildquelle: Von ML-Fotos 03:46, 26. Aug. 2007 (CEST) – Foto selbst aufgenommen, München-Neuaubing, CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=58127994

Der damalige 1. Vorsitzende der FDJErich Honecker, erklärte auf einer Kundgebung am 16. Mai 1952 in Berlin, die deutsche Jugend werde „nicht eher rasten und ruhen […] bis der Mord an Philipp Müller durch den Sturz der verräterischen Adenauerclique gesühnt ist.“

Leipzig, Gedenken an Philipp Müller
Philipp Müllers Porträt bei einer FDJ-Gedenkveranstaltung in Leipzig, 29. Mai 1952

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-14859-043 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=58136239

 

Leipzig, IV. FDJ-Parlament
Müllers Witwe Ortrud beim FDJ-Parlament 1952 (rechts, daneben Erich Honecker)

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-14852-0198 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5421632

 

Der Schriftsteller Kurt Barthel schrieb ein Gedicht über Müller, der Schriftsteller Paul Wiens und der Komponist Paul Dessau verfassten zum Gedächtnis an Müller ein Arbeiterkampflied, das insbesondere in der FDJ bei politischen Anlässen gesungen wurde.

In vielen Orten erhielten öffentliche Einrichtungen den Namen „Philipp Müller“, so z. B. in Harbke das Kraftwerk, in Weißwasser das Pionierlager am Braunsteich, in Biesenthal das Betriebs-Kinderferienlager, Betriebs-Kinderferienlager vom Wasserstrassenbau in Großzerlang, eine Schule in der Innenstadt von Weimar und eine Vielzahl Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften. Die Betriebsberufsschule des Energiekombinat Cottbus in Falkenberg/Elster trug den Namen „Philipp Müller“. In Dresden-Seidnitz trug ein kleineres Stadion neben der heutigen Margon Arena seinen Namen (heute offiziell Sportplatz Bodenbacher Straße), in Brandenburg an der Havel weist das Gebäude des ehemaligen FDJ-Jugendklubhauses den Schriftzug „Philipp Müller“ auf.

In mehreren Städten und Gemeinden der DDR, darunter Jena, Greifswald, Günthersleben-Wechmar, Leipzig, Neubrandenburg, Schöneiche, Strausberg, Teltow, Wismar, Johanngeorgenstadt und Baruth/Mark sind bzw. waren bis 1990 Straßen und andere Einrichtungen nach Philipp Müller benannt. In Halle gab es ab 1952 eine Philipp-Müller-Straße, die am 20. November 2012 in Willy-Brandt-Straße umbenannt wurde. In Gardelegen existiert noch heute eine Philipp-Müller-Straße.

Ein Zubringertrawler mit der Fischereikennnummer ROS 419 der Artur-Becker-Baureihe erhielt ebenfalls seinen Namen.

Es ist eine Schande, dass Phillip Müller der Schilderstürmerei zum Opfer gefallen ist. Es ist, als hätte man ihn ein zweites Mal ermordet.

 

Entnommen aus Wikipedia und „Jetzt erst recht!“, bearbeitet von Petra Reichel

siehe auch DDR-Kabinett Bochum

 

 

 

 

 

 

 

Gründung der Bundeswehr

Bundeswehr Logoschriftzug bis in die 1960er Jahre
Bundeswehr Logoschriftzug bis in die 1960er Jahre

 

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Nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die alliierten Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion unter anderem im Potsdamer Abkommen die vollständige Entmilitarisierung des vormaligen Deutschen Reichs. Die Wehrmacht wurde von den Alliierten mit Kontrollratsgesetz Nr. 34 am 20. August 1946 offiziell aufgelöst.

Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bezeichnete bereits im März 1949 den vollen Beitritt eines westdeutschen Staates zur NATO als eine vordringliche Aufgabe der ersten westdeutschen Regierung und sprach im Dezember 1949 erstmals öffentlich über die damit zusammenhängende Wiederbewaffnung. Der Deutsche Bundestag lehnte in seiner ersten außenpolitischen Debatte am 24. und 25. November 1949 eine nationale Wiederbewaffnung noch mehrheitlich ab. Anfang der 1950er Jahre rückte zunehmend der Ost-West-Konflikt in den Fokus der Regierung der BRD.

Adenauer ernannte am 24. Mai 1950 den ehemaligen Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in technischen Fragen der Sicherheit. Er sollte im Geheimen Vorbereitungen zum Aufbau einer „mobilen Bundesgendarmerie“ als Gegengewicht zur kasernierten Volkspolizei der DDR treffen. Besonders der am 25. Juni 1950 beginnende Koreakrieg verstärkte sowohl in der BRD wie auch im Westen Europas und in den USA Bestrebungen, Streitkräfte der BRD für die Abwehr einer angeblichen Bedrohung aus dem Osten aufzustellen, damals als „westdeutscher Verteidigungsbeitrag“ bezeichnet. Es gab niemals eine Bedrohung aus dem Osten. Dies war und ist eine Propagandalüge. Adenauer war der Meinung, eine neue westdeutsche Armee sei notwendig, um den Westen und seine bürgerliche Demokratie zu schützen.

Für Adenauer spielte außerdem die Erlangung der weitgehenden Souveränität der BRD, die noch immer durch das Besatzungsstatut stark eingeschränkt war, eine wichtige Rolle. In den Verhandlungen mit den Alliierten galt für ihn der Grundsatz: Wiederbewaffnung gegen Souveränität.

Am 26. Juli 1950 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich seine Bereitschaft zum Abschluss eines europäischen Bundespaktes und zur Schaffung einer übernationalen Bundesgewalt bekundet.

Vom 5. bis zum 9. Oktober 1950 tagte eine Kommission ehemaliger hoher Wehrmachtsangehöriger im Eifelkloster Himmerod. Sie verfassten eine „Denkschrift über die Aufstellung eines bundesdeutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas“, in der erstmals Strukturen und Umfänge neuer bundesdeutscher Streitkräfte beschrieben wurden, die so genannte Himmeroder Denkschrift. Sie enthielt auch erste Überlegungen zur inneren Ordnung der Bundeswehr, der später so genannten Inneren Führung. Aus Protest gegen die Wiederaufrüstungspolitik tritt Bundesinnenminister Gustav Heinemann am 9. Oktober zurück.

Am 24. Oktober 1950 legte der französische Ministerpräsident René Pleven einen nach ihm benannten Pleven-Plan für eine europäische Armee als Voraussetzung für einen Beitrag der BRD zur Verteidigung Europas vor.

Am 26. Oktober 1950 berief Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Aus diesem so genannten Amt Blank entstand später das Bundesministerium der Verteidigung, welches in der Bonner Ermekeilkaserne untergebracht war. Die Arbeit des Amts Blank, die der Vorbereitung einer Wiederbewaffnung diente, widersprach eigentlich den Bestimmungen der Alliierten, wonach die Staaten Deutschlands langfristig entmilitarisiert bleiben sollten; sie war jedoch den Westalliierten bekannt und wurde von ihnen angesichts des sich abzeichnenden Kalten Krieges geduldet und sogar gefördert.

Im Deutschen Bundestag stimmten am 8. November 1950 die Regierungsparteien CDU, CSU, FDP und DP dem westdeutschen Verteidigungsbeitrag auf der Basis des französischen Pleven-Plans zu. Die Verteidigungsminister der NATO billigten am 19. Dezember 1950 die Teilnahme westdeutscher Kontingente an einer europäischen Armee. Offen blieb jedoch, ob das im Rahmen des Pleven-Planes oder in der Form westdeutscher Divisionen im Atlantischen Bündnissystem erfolgen sollte.

Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, welche ab 16. März 1951 zunächst im paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS; heute Bundespolizei) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer. Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtskader und Mannschaften erst möglich. Begründet wurde das damit, dass zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zur Verfügung gestanden hätten. Daher waren die ersten Soldaten der Bundeswehr auch Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Am 5. April 1951 folgte die Ehrenerklärung des Bundeskanzlers für die deutschen Soldaten vor dem Deutschen Bundestag.

Der mit Infanteriewaffen und Schützenpanzern ausgestattete BGS gilt in seiner damaligen Form als Vorläuferorganisation der Bundeswehr und stellte das Gegenstück zur kasernierten Volkspolizei der DDR dar.

Die innenpolitischen Widerstände gegen eine Wiederbewaffnung waren enorm. Vor allem die beiden großen Parteien SPD und CDU waren völlig gegensätzlicher Meinung über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass die neue BRD nach der Zeit des Faschismus und dem II. Weltkrieg über eine Armee verfügen sollte. Die Debatte um die Wiederbewaffnung führte zur Gründung von Friedensbewegungen wie zum Beispiel die Ohne mich-Bewegung. Der Deutsche Bundestag stimmt gegen die Stimmen der SPD am 8. Februar 1952 einem westdeutschen Verteidigungsbeitrag grundsätzlich zu.

Logo der Bundeswehr
Logo der Bundeswehr
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Am 26. Mai 1952 wurde der Deutschlandvertrag, Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Generalvertrag genannt, zwischen der BRD und den westlichen Siegermächten (Frankreich, Großbritannien, USA) geschlossen, der aber erst am 5. Mai 1955 zeitgleich mit dem NATO-Beitritt in leicht abgeänderter Version in Kraft trat. Er regelte das Ende des Besatzungsstatuts in der BRD und gab dieser in diesem Zusammenhang die Rechte eines souveränen Staates. Fortan unterlag das Recht ausländischer Truppen zum Aufenthalt auf dem Gebiet der BRD deren Zustimmung.

Am 25. April 1953 kam zwischen der BRD, den übrigen Mitgliedern der EVG sowie Großbritannien und den USA ein Abkommen über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrages für 1953/54 zustande. Dieser betrug monatlich 950 Millionen DM.

Am 18. März 1954 veröffentlichte die Dienststelle Blank Pläne für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag. Danach waren sechs Infanteriedivisionen, vier Panzerdivisionen, zwei Panzergrenadierdivisionen, eine taktische Luftwaffe mit 1.400 Flugzeugen und Schiffe bis 1500 t zum Küstenschutz vorgesehen.

Drei für den Seegrenzschutz gebaute Schnellboote nach Übernahme in die Bundesmarine 1956
Drei für den Seegrenzschutz gebaute Schnellboote nach Übernahme in die Bundesmarine 1956
Bildquelle: Von Lworch – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7250330

 

Am 26. Februar 1954 wurde im Deutschen Bundestag über einen „(west-)deutschen Wehrbeitrag“ debattiert. Das war nötig geworden, weil die auch von der BRD angenommenen Verträge über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) die Schaffung einer gemeinsamen Armee in Westeuropa vorsahen. Schließlich wurde nach der dritten Lesung die 1. Wehrnovelle („Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) mit 2/3-Mehrheit (vor allem durch Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion) angenommen. Auch der Bundesrat stimmte zu, sodass das Gesetz mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Theodor Heuss am 26. März 1954 in Kraft treten konnte.

Sofort nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung wurde mit der Rekrutierung Freiwilliger für die neue westeuropäische Armee, die in den EVG-Verträgen vorgesehen war, begonnen. Als allerdings am 31. August 1954 die französische Nationalversammlung die Verabschiedung des EVG-Vertrages vertagte, war diese Armee gescheitert. Es musste eine neue Möglichkeit für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag gesucht werden.

Die BRD unterzeichnete das NATO-Truppenstatut mit den Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und den USA vom 19. Juni 1951 (BGBl. 1961 II 1120) mit Zusatzabkommen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II 1218).

Von Anfang an war die Bundeswehr als eine Armee im internationalen Kontext geplant gewesen. Somit sollte (wie auch durch die EVG Verträge) ein Alleingang der BRD grundsätzlich verhindert werden.

Im Juli 1956 fand das erste NATO-Manöver mit deutscher Beteiligung durch Einheiten der 2. Grenadierdivision in Kassel im Raum Göttingen statt.

Im Folgenden begann der eigentliche Aufbau der Bundeswehr, die allerdings bis dahin noch keinen Namen trug und in zeitgenössischen Dokumenten als „bundesdeutsche Wehrmacht“ bezeichnet wurde. Am 7. Juni 1955 wurde das vormalige „Amt Blank“ umbenannt. Mit Theodor Blank als erstem Verteidigungsminister hieß es nun „Bundesministerium für Verteidigung“.

Am 30. Juni 1955 unterzeichneten US-Botschafter James B. Conant und Außenminister Heinrich von Brentano in Bonn ein Abkommen über die gegenseitige Verteidigungshilfe zwischen den USA und der BRD. In diesem Vertrag sicherten die USA den neu aufzustellenden Streitkräften der BRD umfangreiche Rüstungslieferungen zu.

Manöver Heer, Flak-Panzer M-42
Soldaten mit Flak-Panzer M42 Duster im Herbstmanöver 1958
Bildquelle: Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F005978-0003 / Steiner, Egon / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5448954

 

Bundeswehrsoldaten 1960
Bundeswehrsoldaten 1960
Bildquelle: Von U.S. Army – U.S. Army Heritage Education Center (USAHEC) photo [1], Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1824404

 

der erste von den USA übernommene Zerstörer der Bundesmarine in See 1960
Der erste von den USA übernommene Zerstörer der Bundesmarine in See 1960
Bildquelle: Von S.L.A. Marshall, U.S. Army – U.S. Army Heritage Education Center (USAHEC) photo [1], Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21931627

Am 13. Juli 1955 wurden zwischen US-Botschafter Conant und Bundeskanzler Konrad Adenauer die Überlassung von halbautomatischen Sturmgewehren, Panzern, Artilleriegeschützen, Feldhaubitzen und Kampfflugzeugen vereinbart. Im Gegenzug war die BRD verpflichtet, die Waffen nur zur Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses einzusetzen und sie nicht an Dritte zu verkaufen oder zu überlassen. Die SPD-Opposition im Deutschen Bundestag stimmte erst in dritter Lesung dem Vertrag zu, der am 14. Dezember 1955 in Kraft trat.

Am 15. und 16. Juli 1955 verabschiedete der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der SPD das  Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Freiwilligen in die Bundeswehr gestattete. Einstimmig billigte der Bundestag das Gesetz über den Personalgutachterausschuss, der über die Wiederverwendung von ehemaligen Offizieren der alten Wehrmacht vom Oberst aufwärts entscheiden sollte. Schon zehn Tage später wurden die ersten Offiziere der neuen Bundeswehr – vor ihrer offiziellen Ernennung – zum Obersten Hauptquartier der NATO (SHAPE)entsandt, um sich dort einzuarbeiten. Gleichzeitig begann die Ausbildung von Strahlflugzeugführern in den USA und in Großbritannien. Bis zum 1. August 1955 meldeten sich 150.000 Bürger freiwillig zur Bundeswehr.

Weitere Einzelheiten F-84F Thunderstreak der Luftwaffe um 1960
F-84F Thunderstreak der Luftwaffe um 1960
Bildquelle: Von U.S. Army Military History Institute (USAMHI), Collection: Marshall, S.L.A., Document ID 44406 – U.S. Army Heritage Education Center (USAHEC) photo S.L.A. Marshall B1 no 74, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12090593

 

Panzer der Bundeswehr vom Typ M47 Patton, 1960
Panzer der Bundeswehr vom Typ M47 Patton, 1960
Bildquelle: Von Unbekannt – http://ahecwebdds.carlisle.army.mil/awweb/main.jsp?flag=browse&smd=1&awdid=258, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=10839148

 

Der am 21. September 1955 von der Bundesregierung bekanntgegebene Aufstellungsplan sah vor, dass bis zum Januar 1959 der Aufbau des Heeres mit zwölf Divisionen und bis Januar 1960 auch der Aufbau von Luftwaffe und Marine fertig gestellt sein sollte. Die voraussichtlichen Gesamtkosten dieses Planes wurden mit 51 Milliarden DM (ca. 25 Milliarden €) beziffert. Am 10. Oktober 1955 ernannte Bundespräsident Theodor Heuss die ersten Soldaten der neuen deutschen Streitkräfte. Am 12. November 1955 überreichte Theodor Blank den ersten 101 freiwilligen Soldaten ihre Ernennungsurkunden.

Der 12. November 1955 war der 200. Geburtstag des preußischen Generals Gerhard von Scharnhorst, der sich um die preußische Heeresreform von 1807 bis 1813 verdient gemacht hatte. Mit dieser Wahl des Gründungstags der neuen bundesdeutschen Streitkräfte zeigte sich bereits, in welcher Tradition die Bundeswehr stehen sollte. Es wurde ein Reservisten- und Wehrpflichtsystem geschaffen.

Auch die NVA der DDR bezog sich in ihrer Tradition auf Gerhard von Scharnhorst. Der Scharnhorst-Orden war in der DDR eine hohe Auszeichnung.

Am 24. September 1956 bestimmte Bundespräsident Theodor Heuss ein schwarzes Kreuz (Eisernes Kreuz) mit weißer Umrandung als Erkennungszeichen für die Luft- und Kampffahrzeuge der Bundeswehr.

Hoheitszeichen der Bundeswehr seit Oktober 1956
Hoheitszeichen der Bundeswehr seit Oktober 1956

 

Bildquelle: Von See source – Online-Redaktion Heer (16.12.10). Das Eiserne Kreuz. Bundeswehr. Retrieved on 19 January 2012., Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1580383

 

Während der Gründungszeit waren für die neue bundesdeutsche Armee vor allem die Bezeichnungen „Wehrmacht“ und „Bundeswehr“ im Gespräch. Während der Begriff „Wehrmacht“ durch den Faschismus erheblich belastet war, schien dem Sicherheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Name „Bundeswehr“ passender. Er lehnte sich an die Bezeichnung „Reichswehr“ für die Streitkräfte der Weimarer Republik an. Bei der Debatte um das Soldatengesetz am 22. Februar 1956 wurde dem Antrag des Vorsitzenden Richard Jaeger, die neuen Streitkräfte „Bundeswehr“ zu nennen, stattgegeben. Jaeger selbst nannte als eigentlichen Namensgeber den ehemaligen General und damaligen FDP-Abgeordneten Hasso von Manteuffel.

Der Begriff „Bundeswehr“ geht bereits auf den Vorschlag des Abgeordneten und Majors Daniel Friedrich Gottlob Teichert über ein Konzept zur Bildung einer Volkswehr durch Zusammenschluss von Bürgerwehren zurück, anlässlich einer Verhandlung der Frankfurter Nationalversammlung vom 5. März 1849.

Um einen beschleunigten Aufbau der Bundeswehr zu gewährleisten, war bereits am 30. Mai 1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesminister für Verteidigung ermächtigt, aus Freiwilligenverbänden des BGS-Verbände der Bundeswehr aufzustellen. BGS-Beamte hatten im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 1956 die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass sie im Bundesgrenzschutz verbleiben wollten. Wer dies nicht tat, wurde zum 1. Juli 1956 in die Bundeswehr überführt. Die ehemaligen BGS-Beamten erhielten dabei den nächsthöheren Dienstgrad und Möglichkeiten einer schnelleren Beförderung. Besonders ehemalige Wehrmachtsangehörige im BGS nutzten dies, da sie im Bundesgrenzschutz bisher oft um drei Dienstgrade niedriger Dienst taten als in der Wehrmacht, bei der Bundeswehr jedoch nach ihrem letzten Rang in der Wehrmacht beurteilt wurden.

Anfangs bestand die Masse der neuen deutschen Streitkräfte aus 9.572 ehemaligen BGS-Beamten und Freiwilligen, von denen ein Teil in verschiedenen alliierten Dienstgruppen gedient hatte. Am 21. August 1956 wurde die Stärke der Bundeswehr mit 47.000 Soldaten angegeben. Aufgestellt wurden zunächst die Stäbe der 3. und 5. Panzerdivision, der 1., 2. und 4. Grenadierdivision sowie je einer Luftlande- und Gebirgsjägerbrigade. Ab 1. April 1957 kamen dann die ersten Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1937 dazu. Der BGS bildete die Grundlage für die 2., 3. und 4. Grenadierdivision, drei Musikkorps und die Führungsebene des Panzeraufklärungsbataillons 5 sowie des Panzerfernmeldebataillons 3. Auch die Bundesmarine rekrutierte sich vornehmlich aus Angehörigen des Seegrenzschutzes und anderer unter alliierter Kontrolle stehender Seeverbände. Aus Mangel an Bundeswehruniformen und Unterkünften behielten die ehemaligen Bundesgrenzschutzleute anfangs ihre bisherige Ausrüstung und blieben in den BGS-Kasernen. Sie mussten lediglich das Abzeichen mit dem Bundesadler vom linken Oberärmel abtrennen. Bereits im Dezember 1957 betrug die Stärke der Bundeswehr etwa 118.000 Soldaten.

Schon vor der Gründung der Bundeswehr wurde in der Himmeroder Denkschrift ein Wehrpflichtsystem vorgeschlagen, da nur so eine angemessene Truppenstärke erreicht werden könne. Außerdem sollte die Wehrpflicht ein enges Bindeglied zwischen Staat bzw. Staatsbürgern und Armee sein. So sollte die Bildung eines „Staats im Staat“, wie er sich mit der Reichswehr in der Weimarer Republik nach dem Versailler Vertrag herausbildete, vermieden werden.

Mit dem Erlass des Wehrpflichtgesetzes vom 7. Juli 1956 wurde der Vorschlag der Himmeroder Denkschrift dann umgesetzt und für Männer ein zunächst 12-monatiger Grundwehrdienst eingeführt. 1956 erhielten die ersten Zeitsoldaten ihre Ernennungsurkunden. Am 1. April 1957 traten dann die ersten 10.000 Wehrpflichtigen ihren Dienst an. Am 16. Januar 1958 rückten 7.600 Wehrpflichtige erstmals auch bei Luftwaffe und Marine ein. Bis 1960 dienten in der Bundeswehr neben den Zeit- und Berufssoldaten bereits 268.629 Grundwehrdienstleistende. Darüber hinaus war es auch möglich seinen Wehrdienst beim Bundesgrenzschutz abzuleisten. Bis 2010 leisteten über acht Millionen junge Männer in Deutschland ihren Wehrdienst. Die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes änderte sich mehrfach. Nach Ende des Kalten Krieges ist die Wehrpflicht abgeschafft worden.

Weitere Einzelheiten Bundeswehr-Logo von Anfang der 1970er bis in die 1990er Jahre
Bundeswehr-Logo von Anfang der 1970er bis in die 1990er Jahre

 

Bildquelle: Von unbekannt – Originallogo als AI, SVG erzeugt mit AI, Logo, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=4460398

 

 

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet und gekürzt von Petra Reichel

Pariser Verträge

Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsregime in Westdeutschland beendete, das Besatzungsstatut aufhob und der BRD die Souveränität verlieh. Die Staatsgewalt der BRD über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten blieb allerdings insoweit beschränkt, als die drei Westmächte ihre Rechte aus der Berliner Deklaration von 1945 in Bezug auf Gesamtdeutschland und Berlin beibehielten.

Briefmarke von 2005 Pariser Verträge
Briefmarke 2005 – Pariser Verträge
Bildquelle: Von Prof. Christof Gassner, für das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Post AG – http://philatelie.deutschepost.de/philatelie/shop/templates/produktseiten/produktdetail_standard.jhtml?id=prod3500022&navCount=57&navAction=jump, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5821390

 

Das Vertragswerk enthält folgende Einzelverträge:

  • Deutschlandvertrag (weitgehende außenpolitische Souveränität)
  • Beitritt zur WEU(Westeuropäische Union)
  • Beitritt zur NATO
  • Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar

Am Tag der Unterzeichnung der Pariser Verträge erhielten die drei Westmächte eine diplomatische Note der Sowjetunion, in der eine Viererkonferenz über die Wiederherstellung der deutschen Einheit vorgeschlagen wurde. Später wurde eine europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen. Kurz vor der ersten Lesung der Verträge im Bundestag kam die dritte Note: Wenn die westdeutsche Wiederbewaffnung beschlossen werde, werde die Sowjetunion die deutsche Einheit nicht mehr diskutieren.

Bonn, Bundestag, Pariser Verträge, Adenauer
Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag am 25. Februar 1955

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F002450-0005 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5448474

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

Europäische Verteidigungsgemeinschaft(EVG)

Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) von 1952 sollte eine europäische Armee schaffen und damit auch eine weitere westeuropäische Einigung fördern. Frankreich, die Benelux-Staaten, Italien und die BRD wären daran beteiligt gewesen; letztere war auch deshalb daran interessiert, weil auf diese Weise Wiederbewaffnung und das Ende des Besatzungsstatuts gleichzeitig erfolgt wären. Das Projekt scheiterte 1954, als es im französischen Parlament keine Mehrheit erhielt. Im Jahr darauf wurde die westdeutsche Wiederbewaffnung statt durch eine EVG durch den NATO-Beitritt der BRD ermöglicht.

Nach Ausbruch des Kalten Krieges wurde am 09. August 1950 von Winston Churchill eine europäische Armee mit westdeutscher Beteiligung gefordert. Diese sollte mit den USA zusammenarbeiten. In den USA begann sich gleichzeitig die Vorstellung durchzusetzen, eine westeuropäische Verteidigungsstreitmacht unter Führung der NATO aufzubauen.

Bundeskanzler Konrad Adenauer betrieb im Rahmen einer verstärkten Westintegration und der Wiedererlangung einer (west-)deutschen Souveränität (Ende des Besatzungsstatuts und Kriegszustandes)gleichfalls systematisch eine westdeutsche Wiederbewaffnung. In einem vorerst geheimen Memorandum an die Hohen Kommissare vom 30. August 1950 erklärte er sich in einem Alleingang bereit, ein westdeutsches Kontingent im Rahmen einer internationalen westeuropäischen Armee bereitzustellen. Dieser Vorstoß war innenpolitisch bis in die Regierung Adenauer hinein massiv umstritten. Die Vorbereitungen begannen aber bald während der Tagung der westdeutschen militärischen Expertenkommission aus ehemaligen hochrangigen Wehrmachtsoffizieren im Eifelkloster Himmerod vom 3. bis 6. Oktober 1950. Die erarbeitete Denkschrift über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas (Himmeroder Denkschrift) zielte nicht nur auf die Aufstellung von Truppen ab, sondern entwarf auch Konzepte zur Inneren Führung und dem Staatsbürger in Uniform.

Am 24. Oktober 1950 unterbreitete der französische Ministerpräsident René Pleven (1901–1993), orientiert am Schuman-Plan und um die politische Initiative nicht zu verlieren, den so genannten Pleven-Plan der französischen Nationalversammlung. Danach sollte eine europäische Armee unter Beteiligung der BRD entstehen. Im Gegensatz zu den anderen Ländern der Verteidigungsgemeinschaft Frankreich, Italien und den drei Benelux-Staaten, hätten die westdeutschen Truppen ganz in den internationalen Streitkräften aufgehen müssen. Damit wäre der Aufbau einer eigenen Armee in der BRD verhindert worden. Frankreich behielte hingegen die Oberhoheit über die eigenen Streitkräfte. Die USA unterstützten den Pleven-Plan, der eine enge Kooperation der europäischen Streitmacht mit dem US-Militär vorsah.

In den 1951 intensiv betriebenen Verhandlungen um eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) forderte die Regierung der BRD als Gegenleistung für die Aufstellung westdeutscher Truppen unter europäischer Führung die Ablösung des Besatzungsstatuts und die Einrichtung eines Verteidigungsministeriums, was eine weitgehende innen- und außenpolitische Souveränität nach sich gezogen hätte (erster Deutschlandvertrag oder Generalvertrag; weitgehendes Ende der Alliierten Vorbehaltsrechte). Frankreich wollte dem erst zustimmen, wenn die militärische Integration und damit die „Entnationalisierung“ der westdeutschen Truppen vertraglich verabschiedet sein würde; der Deutschlandvertrag konnte nach dieser Auffassung also erst in Kraft treten, wenn der EVG-Vertrag von den nationalen Parlamenten ratifiziert worden war. Mehrere strittige Fragen führten zu einer langen Dauer der Beratungen. Insbesondere bei der Größe der nationalen Einheiten, den Deutschland zugestandenen Waffensystemen und -produktionsstätten sowie der Ausgestaltung der EVG-Führung, insbesondere der Nationalität der Kommandeure, ließen sich nur schwer Einigungen erzielen. Auf Druck der USA wurden diese Probleme entweder in Kompromissen oder durch Vertagung vorerst gelöst. Am 26. und 27. Mai 1952 wurde der EVG-Vertrag schließlich unterzeichnet. Als langfristige Perspektive sah das Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die Verschmelzung Westeuropas zu einer politischen Union vor.

Mit der Vertragsunterzeichnung waren die Bedenken in Deutschland und Frankreich jedoch nicht überwunden. Besonders die SPD war mit der Wiederbewaffnung in der Form der EVG nicht einverstanden. In Frankreich störten die Gaullisten sich an dem möglichen Kontrollverlust über die eigene Armee, da der EVG-Vertrag zwingend mit einer Abschwächung oder gar Aufhebung des Besatzungsstatus verbunden war. Zudem wurde aus der UdSSR massiver Protest laut. Um im eigenen Land Zustimmung zur EVG zu erhalten, bemühte sich die französische Regierung 1953, Zusatzverträge durchzusetzen, um die Verfügungsgewalt über die eigene Armee auch innerhalb der EVG weitestgehend zu erhalten. Wiederum unter Druck der USA und der anderen EVG-Mitglieder wurden diese Forderungen teilweise abgemildert und schließlich angenommen. Im Mai 1953 erfolgte die Ratifizierung der EVG-Verträge durch die BRD.

In Frankreich hatte inzwischen eine gaullistische und damit der EVG gegenüber skeptische Regierung die Macht übernommen.

Ziel der Sowjetunion war die militärische Integration Westdeutschlands in eine westlichen Militärblock verhindern. Im Frühjahr 1952 schlug sie vor in Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auf der Grundlage freier Wahlen einzutreten.

1954 befasste die Weltpolitik sich auf der Indochinakonferenz mit dem französischen Indochinakrieg, und die Sowjetunion vermittelte am 20. Juli 1954 eine für Frankreich glimpfliche Lösung diesen zu beenden.

Es folgte die Absage der französischen Regierung an die EVG und die französische Nationalversammlung lehnte am 30. August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrags ab. Neben dem Bundestag der BRD hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die Parlamente Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande zugestimmt. Italien stand kurz vor der Ratifikation.

Zunächst wurde auch im Bundestag der BRD und im Bundesrat(Vertretung der Bundesländer der BRD) die Diskussion monatelang geführt. Auch das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen. Die Wiederbewaffnung war umstritten, man befürchtete einen neuen (west)-deutschen Militarismus, die Festschreibung der Teilung Deutschlands und die Zuspitzung des Ost-West-Konflikts. Für die BRD bedeutete das Scheitern EVG eine Beibehaltung des Besatzungsrechts.

Als Ersatz wurde allerdings noch 1954 von den Mitgliedern des Brüsseler Paktes zusammen mit der BRD und Italien durch die so genannte Londoner Akte die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, um die BRD militärpolitisch einbinden zu können.

Nach Verabschiedung der Pariser Verträge 1954 und des in diesen enthaltenen zweiten Deutschlandvertrages wurde schließlich der Beitritt der BRD zur NATO beschlossen.

Auf der Berliner Außenministerkonferenz von 1954 verhandelten die vier Mächte über die Möglichkeit einer Wiedervereinigung. Kurz vor der endgültigen Entscheidung über den Eintritt in die NATO im Januar 1955 wiederholte die Sowjetunion ihr Angebot von 1952.

Der Beitritt der BRD wurde am 9. Mai 1955 vollzogen. Die weiter bestehenden französischen Bedenken waren zuvor durch die Garantie der USA, dauerhaft Streitkräfte in Europa zu stationieren, und durch eine Verzichtserklärung der BRD, atomare, biologische und chemische Waffen herzustellen, ausgeräumt worden.

Als Folge erließ die Volkskammer der DDR im Januar 1956 das „Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ Die bereits bestehenden Polizeieinheiten, die Kasernierte Volkspolizei wurden neu organisiert und formell die Nationale Volksarmee(NVA) gegründet.

 

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Gerhard Graf von Schwerin

Gerhard Graf von Schwerin wurde am 23. Juni 1899 in Hannover geboren und ist am 19. Oktober 1980 in Tegernsee/Oberbayern gestorben.

Er war ein deutscher Offizier, zuletzt General der Panzertruppe der Wehrmacht im II. Weltkrieg.

Aufgrund seiner Langen Karriere beschränkt sich dieser Beitrag auf die Rolle von Gerhard Graf von Schwerin in der Nachkriegszeit und der Anfangszeit der BRD. Wer weiteres über Gerhard Graf von Schwerin wissen möchte, kann auf Wikipedia nachsehen.

Am 24. Mai 1950 wurde Schwerin von der Regierung Adenauer(dem ersten Kabinett nach Gründung der BRD)als „Berater für Militär- und Sicherheitsfragen“ verpflichtet. Adenauer beauftragte ihn mit der Planung eine „mobilen Bundesgendamerie“ sowie  mit der Bearbeitung von Fragen der Sicherheit der Behörden des Bundes und der Länder. Die Dienststelle Schwerin trug die Tarnbezeichnung „Zentrale für Heimatdienst“ (ZfH).

Seit Beginn der Korea-Krise im Juni 1950 forderten vor allem die USA einen deutschen Verteidigungsbeitrag für Westeuropa, der den Plan einer „Bundesgendarmerie“ („Republican Guard“) als ineffektiv erscheinen ließ. So wurde die Dienststelle Schwerins zur ersten amtlichen Einrichtung der BRD, die systematisch alle Fragen eines westdeutschen Militärbeitrages bearbeitete. Schwerin wurde von Adenauer mit der Vorbereitung der Expertenkonferenz vom 5. bis 9. Oktober 1950 beauftragt; diese fasste das Ergebnis einschlägiger Untersuchungen in der (nach dem Tagungsort benannten) Himmeroder Denkschrift zusammen, die grundlegende Planungsvorhaben für die spätere Bundeswehr formulierte. Schwerin selbst war nicht Mitglied der Expertenkonferenz.

Dies war der erste Schritt zu einer deutschen Wiederbewaffnung unter Kontrolle der Westmächte. Schwerin kritisierte, Adenauers informelle Beratergruppe ehemaliger Generale diffamiere ausgerechnet diejenigen Offiziere als Landesverräter, die Widerstand gegen den Faschismus geleistet hatten. Mit der Auflösung der „Zentrale für Heimatdienst“ Ende Oktober 1950 wurde Schwerin von Adenauer entlassen (kurz nachdem Schwerin Journalisten gesagt hatte, dass die BRD ein Wehrpflichtgesetz vorbereite). Die Aufgaben der ZfH übernahm nun das Amt Blank.

Schwerin war in dieser Zeit als CIA-Agent in der BRD tätig. (siehe Wikipedia/Nachweis)

Als die Bundeswehr entstand, wurde Schwerin wehrpolitischer Berater der FDP im Deutschen Bundestag. Er blieb es bis kurz vor seinem Tod.

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet und gekürzt von Petra Reichel

 

 

 

 

Theodor Blank

Theodor Blank wurde am 19. September 1905 in Elz geboren und ist am 14. Mai 1972 in Bonn gestorben.

Nach ihm war das Amt Blank, die Vorläuferinstitution des Verteidigungsministeriums der BRD, benannt.

Theodor Blank(Bundeswehrfoto)
Theodor Blank(Bundeswehrfoto)
Bildquelle: Von Bundeswehr-Fotos Wir.Dienen.Deutschland. – Verteidigungsminister Theodor Blank, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16048551

Von 1955 bis 1956 war Theodor Blank der erste Verteidigungsminister der BRD. Von 1977 bis 1965 war er Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Theodor Blank absolvierte nach dem Volksschulabschluss 1919 bis 1923 eine Lehre zum Modellschreiner und einen Lehrgang für Metallarbeiter. Bis 1929 war er als Arbeiter in einer Steinfabrik beschäftigt. Von 1929 bis 1933 war er Gewerkschaftssekretär beim Zentralverband christlicher Fabrik- und Transportarbeiter. 1930 erwarb er an der Abendschule die Oberschulreife.

Nach dem Verbot der christlichen Gewerkschaften durch die Faschisten war Blank in den Jahren 1934 und 1935 arbeitslos. Durch die Faschisten bedrängt, fand er im Bischöflichen Konvikt in Braunsberg Sicherheit. Dort bereitete er sich auf seine Abiturprüfung vor, die er 1936 als Externer am Carl-Humann-Gymnasium in Essen ablegte. Im Anschluss nahm er ein Studium der Mathematik und Physik an der Universität Münster auf, das er aber aus finanziellen Gründen abbrechen musste. Danach arbeitete er rund ein Jahr als Konstrukteur in den Junker Flugzeug- und Motorenwerken in Dessau und begann ein Studium der Ingenieurwissenschaften an der Technischen Hochschule Hannover. Von 1938 bis 1939 war er als Konstrukteur bei einer Grubenfirma in Dortmund tätig. 1939 heiratete er die Dortmunderin Paula Baumgart. Von 1939 bis 1945 nahm er als Soldat bei der Panzerjägertruppe am II. Weltkrieg teil, in dem er ebenfalls als Konstrukteur tätig war. Zuletzt hatte er den Rang eines Oberleutnants der Reserve inne. Sein Studium in Hannover musste er jedoch nach seiner Einberufung zur Wehrmacht aufgeben.

Nach Kriegsende gehörte Theodor Blank zu den Mitbegründern des Deutschen Gewerkschaftsbundes(DGB). Von 1945 bis 1950 gehörte der dem Vorstand der IG Bergbau – ab 1948 als dritter Vorsitzender- an. Er gründete den Dortmunder Verband der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft.

Unmittelbar nach dem II. Weltkrieg wurde Blank am 14. Dezember 1945 in die Dortmunder Stadtvertretung berufen. Im Oktober 1946 wurde er Mitglied der Ernannten Landtags Nordrhein-Westfalens. Von 1947 bis 1949 gehörte er außerdem dem Wirtschaftsrat der Bizone an. Dort war er einer der entschiedenen Verfechter einer „sozialen Marktwirtschaft“(abgemilderter Kapitalismus) nach dem Modell des Ahlener Programms. Dies war ein Programm der CDU, woran sie sich nicht mehr erinnern will.

1945 gehörte Blank zu den Mitbegründern der Christlich Demokratischen Union Deutschlands(CDU) in Westfalen. Von 1958 bis 1969 war er Mitglied im Bundesvorstand der CDU. Von 1958 bis 1966 war er außerdem stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender und damit Mitglied im Präsidium der CDU.

Von 1949 bis zum 21. April 1972 war Blank Mitglied des Bundestages.

1952 gehörte Blank zu einer Gruppe von 34 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die einen Gesetzentwurf zur Einführung des relativen Mehrheitswahlrechts in den Bundestag einbrachten und damit auch die Stabilität der Koalition gefährdeten.

Von 1965 bis 1969 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nachdem er schon 1956/57 dem Fraktionsvorstand als Beisitzer angehört hatte. 1957 erarbeitete er den Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur Privatisierung des Volkswagenwerks.   Siehe auf Wikipedia VW-Gesetz

Theodor Blank ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Borken – Bocholt – Ahaus beziehungsweise Ahaus-Bocholt in den Bundestag eingezogen.

Theodor Blank wurde am 26. Oktober 1950 zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen ernannt.

Als Sonderbeauftragter des Kanzlers richtete Theodor Blank ab 1950 das Amt Blank(auch Dienststelle Blank genannt)ein, die sich ausschließlich mit der Wiederbewaffnung der BRD beschäftigte. Dies war in der Öffentlichkeit sehr umstritten. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnte nach dem Elend des II. Weltkrieges die Wiederbewaffnung ab.

Als Leiter des Amtes Blank war er 1951 auch Chef der bundesdeutschen Delegation beim „Interimsausschuss für die Organisation der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft“.

Im Zuge der Kritik an der Wiederbewaffnung war Blank auch persönlichen Angriffen ausgesetzt. Ein spektakulärer Zwischenfall ereignete sich am 24. November 1954 in Augsburg. Bei einer CSU-Wahlveranstaltung in der Rosenaustadion-Gaststätte konnte er nach der Begrüßung „Meine Damen und Herren“ 25 Minuten lang kein Wort sagen. Über 700 Protestierer im völlig überfüllten Lokal brüllten den Redner nieder. Als ihn die Polizei hinausbegleitete, wurde Blank „von einem Glassplitter, der von einem aus der Menge geschleuderten Weinglas stammte, an der rechten Wange verletzt und außerdem von einer Krücke ins Kreuz getroffen, die ein Kriegsversehrter schwang“. Diese Wut ist verständlich, da die Wiederbewaffnung von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wurde. Heute wäre ein Angriff auf eine prominente Persönlichkeit aus der Politik nicht möglich.

Am 07. Juni 1955 wurde Theodor Blank zum ersten Verteidigungsminister der BRD ernannt. Von diesem Amt trat er am 16. Oktober 1956 im Rahmen der ersten großen Kabinettsreform der Regierung Adenauer zurück. In Blanks Amtszeit fiel die Aufgabe der Materialbeschaffung für die neugegründete Bundeswehr.

Paris, Besuch Theodor Blank
Theodor Blank (links) 1957 in Paris
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-51766-0003 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5429253

Blanks Nachfolger als Verteidigungsminister der BRD wurde Franz-Josef Strauß.

Nach der Bundestagswahl 1957 wurde Blank zum Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ernannt.

Nach der Bundestagswahl 1965 schied er am 26. Oktober 1965 aus der Bundesregierung aus.

Sein Bruder Joseph Blank war von 1954 bis 1958 Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen. Sein Sohn ist Theodor Blank Junior. Sein Neffe Joseph-Theodor Blank gehörte dem Bundestag der BRD von 1983 bis 2002 an.

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

Amt Blank

Das Amt Blank(auch Dienststelle Blank genannt)war von Oktober 1950 bis 1955 die Vorgängerinstitution des Verteidigungsministeriums der BRD. Die offizielle Bezeichnung lautete Dienststelle des Bevollmächtigten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen.

Behördenleiter war zunächst Theodor Blank, der von 1955 bis 1956 Verteidigungsminister der BRD war.

Amt Blank, Loosch, Wirmer, Blank, Holtz, Heusinger
Mitarbeiter des Amtes Blank vor der Ermekeilkaserne. Von links nach rechts: Gerhard Loosch, Ernst Wirmer, Theodor Blank, Wolfgang Holtz und Adolf Heusinger.
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 146-1968-013-07 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5418771

 

Bereits von Mai bis Oktober 1950 Gerhard Graf von Schwerin Berater von Bundeskanzler Konrad Adenauer in sicherheitspolitischen Fragen.

Er hatte Vorbereitungen eines zukünftigen Verteidigungsministeriums getroffen. Hierfür wurde die Dienststelle Schwerin mit der Tarnbezeichnung Zentraler Heimatdienst(ZfH)gebildet. Diese Institution darf man nicht mit der Bundeszentrale für Heimatdienst, später Bundeszentrale für politische Bildung verwechseln.

Die ZfH war dem Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienst (FWHD)angegliedert. Dieser Dienst war ein Geheimdienst der BRD, welcher in Vergessenheit geraten ist.

Adenauer entließ Schwerin im Oktober 1950, nachdem dieser mit Pressevertretern über seine Tätigkeit gesprochen hatte. Daraufhin wurde Theodor Blank am 26. Oktober sein Nachfolger. Zugleich wurde die Dienststelle offiziell gegründet und die Dienststelle Schwerins, die ZfH, übernommen.

Wichtige Mitarbeiter im Amt Blank waren die Generäle Adolf Heusinger, Hans Speidel und Heinz Trettner, außerdem der Vordenker einer zivilen Bundeswehrverwaltung Ernst Wimmer.

Die Arbeit des Amtes Blank, die der Wiederbewaffnung diente, widersprach den Bestimmungen der Alliierten, wonach Deutschland langfristig entmilitarisiert werden sollte. Jedoch war die Arbeit des Amtes Blank den Westalliierten bekannt und wurde von ihnen geduldet.

Die Dienststelle Blank untersuchte u.a. Tarnmuster, Kampf- und Ausgehanzüge für die Bundeswehr. Man entschied sich für ein leicht abgewandeltes Splitter-Tarnmuster, das bereits 1931 bei der Reichswehr eingeführt worden war. Im Zusammenhang mit der seit 1952 geplanten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft(EVG). Der mehrere westeuropäische Staaten angehören sollten, wurde mit einer leicht abgewandelten Variante des bis 1945 entwickelten SS-Leibermusters, einem Flecktarnmuster, experimentiert. Diese Stoffe und Muster wurden in Belgien hergestellt. Nachdem Frankreich den bereits ratifizierten EVG-Plänen im letzten Moment doch nicht zustimmte, wurde die weitere Ausgabe der EVG-Uniform an die neu gegründete Bundeswehr 1956 eingestellt.

Insgesamt blieben bei der Bundeswehr-Ausrüstung noch viele Anklänge an die preußisch-deutsche Heerestradition bestehen. Auch für die Einführung von militärischen Fahrzeugen, wie dem VW Munga, war Theodor Blank verantwortlich.

Das Amt Blank finanzierte zu großen Teilen auch die Gesellschaft für Wehrkunde. Eine arbeitsteilige Kooperation wurde gebildet.

Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel