Conrad Ahlers wurde am 08. November 1922 in Hamburg geboren und ist am 18. Dezember 1980 in Bonn gestorben. Er war ein deutscher Journalist und Politiker (SPD).
Conrad Ahlers (1974)
Bildquelle: Von Bundesarchiv_B_145_Bild-F043132-0034,_Bonn,_Empfang_bei_Bundesratsdirektor_Dr._Pfitzer.jpg:Ludwig WegmannBeschreibungdeutscher FotografNormdatei: Q109374788VIAF: 18152501139410682865GND: 1156657059derivative work: Mkill (talk) – Bundesarchiv_B_145_Bild-F043132-0034,_Bonn,_Empfang_bei_Bundesratsdirektor_Dr._Pfitzer.jpg, CC BY-SA 3.0,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8423759
Conrad Ahlers, Sohn des Exportkaufmanns Adolf Ahlers und einer Pastorentochter, trat nach seinem Abitur am Heinrich-Hertz-Gymnasium 1941 in die Wehrmacht ein.
Im Zweiten Weltkrieg war er bei der 1. Fallschirmjäger-Division, zuletzt als Ordonnanzoffizier (Leutnant) der III. Abteilung des Fallschirm-Artillerie-Regiments 1. Ahlers wurde an der Ostfront und 1943 bis 1945 in Italien eingesetzt, und nahm unter anderem an der Schlacht um Monte Cassino teil.
Conrad Ahlers war 1947 Mitbegründer der Jungen Union. 1949 wurde er Redakteur beim „Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt“. 1951 wechselte Ahlers als Chef vom Dienst zum Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. 1952 wurde er Pressereferent in der Dienststelle von Theodor Blank, dem Amt Blank.[2]
1954 ging er als außenpolitischer Redakteur zur Tageszeitung „Die Welt“, wurde 1957 Bonner Korrespondent für das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, 1959 innenpolitischer Redakteur der „Frankfurter Rundschau“ und 1962 stellvertretender Chefredakteur des „Spiegel“.
Die Spiegelaffäre
Am 8. Oktober 1962 veröffentlichte Ahlers im Spiegel einen Artikel über den Zustand der Bundeswehr mit dem Titel „Bedingt abwehrbereit“, indem unter anderem der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß heftig kritisiert wurde. Das war der Auslöser für die SPIEGEL-Affäre. Auf Veranlassung von Strauß wurde Ahlers zusammen mit seiner Frau im Urlaub unter Vortäuschung falscher Tatsachen in Spanien von der Polizei inhaftiert. Strauß, der seine lügenhafte Verwicklung in die Affäre abgestritten hatte, wurde durch den Rücktritt der fünf FDP-Minister in der Bundesregierung zum Ausscheiden aus der Regierung gezwungen. Im Dezember 1962 wurde Ahlers aus der Haft entlassen. Am 13. Mai 1965 wurde das Verfahren des Vorwurfs des Geheimnisverrats gegen ihn durch den Bundesgerichtshof als unbegründet eingestellt.
1968 trat Ahlers der SPD bei. Im ersten Kabinett des Bundeskanzlers Willy Brandt war er von 1969 bis 1972 als beamteter Staatssekretär, Regierungssprecher und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, dessen stellvertretender Leiter er zuvor in der großen Koalition von 1966 bis 1969 gewesen war.
Am 6. September 1972 um 0 Uhr sprach er als Sprecher der Bundesregierung in mehreren TV-Interviews, bez. des Befreiungsversuchs der israelischen Mannschaft bei Geiselnahme durch die palästinensische Terrororganisation „Schwarzer September“ während der Olympischen Sommerspiele in München, von einer „glücklichen und gut verlaufenen Aktion“.[3]
Vom 13. Dezember 1972 bis 7. März 1980 war Ahlers für Rheinland-Pfalz im Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld zwei Wahlperioden lang Abgeordneter der SPD im Bundestag der alten BRD; dort gehörte Ahlers, selbst Major der Reserve, dem Verteidigungsausschuss an. Aufgrund der Wahl zum Intendanten der Deutschen Welle im Dezember 1979 legte er sein Bundestagsmandat nieder. Auch während seiner Abgeordnetentätigkeit war er journalistisch für verschiedene Zeitungen tätig, sowie ab 1973 für die Öffentlichkeitsarbeit der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung tätig.[4]
Ahlers starb unerwartet am 18. Dezember 1980 an einem Kreislaufversagen.[5] Er war evangelisch und mit der Kolumnistin und Buchautorin Heilwig von der Mehden verheiratet. Seine beiden Kinder Detlev (1953 geboren) und Sibylle (1961 geboren) arbeiten ebenfalls als Journalisten.
Auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg wird bei Planquadrat Z 11 (südwestlich „Nordteich“) auf dem Familiengrabstein an Conrad Ahlers erinnert.[6]
Die SPIEGEL-Affäre im Jahre 1962 in der alten BRD war ein Angriff auf die Pressefreiheit. Man bedenke, dass die BRD damals, wie heute die vergrößerte BRD sich der Pressefreiheit rühmt. Pressefreiheit ist relativ. Natürlich darf das politische und wirtschaftliche System nicht angegriffen werden. Die offiziellen Medien dürfen zwar Empörung schüren, aber niemals zum Aufstand gegen das System aufrufen oder gar eine Revolution begünstigen.
Im Jahre 1962 ist man beim SPIEGEL zu weit gegangen. Man witterte Landesverrat. Teile der Öffentlichkeit in der alten BRD sahen einen Versuch, eine damals missliebige Publikation zum Schweigen zu bringen.
In derSPIEGEL-Ausgabe 41/1962 vom 10. Oktober[1]erschien unter dem Titel „Bedingt abwehrbereit“ein vonConrad Ahlersund dem BonnerSPIEGEL-Redakteur Hans Schmelz verfasster Artikel zu den Resultaten desNATO-Manövers „Fallex 62“.
SPIEGEL-Titelbild 41/1962
Bild entnommen aus DER SPIEGEL Nr. 1/30.12.2021
Conrad Ahlers (1974)
Bildquelle: Von Bundesarchiv_B_145_Bild-F043132-0034,_Bonn,_Empfang_bei_Bundesratsdirektor_Dr._Pfitzer.jpg:Ludwig WegmannBeschreibungdeutscher FotografNormdatei: Q109374788VIAF: 18152501139410682865GND: 1156657059derivative work: Mkill (talk) – Bundesarchiv_B_145_Bild-F043132-0034,_Bonn,_Empfang_bei_Bundesratsdirektor_Dr._Pfitzer.jpg, CC BY-SA 3.0,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8423759
Dieses war von der Annahme ausgegangen, der dritte Weltkrieg beginne mit einem sowjetischen Großangriff auf Westeuropa. Der Artikel stellt das damalige Konzept eines atomaren Erstschlags („pre-emptive strike“) und die entsprechende Rüstungspolitik unterBundesverteidigungsministerFranz Josef Straußin Frage: Die Bundeswehr sei aufgrund ihrer mangelhaften Ausstattung zu der von der NATO seit dem Amtsantritt des US-amerikanischen PräsidentenJohn F. Kennedyim Jahr 1961 bevorzugten konventionellen Vorwärtsverteidigung gegen Truppen desWarschauer Vertragsnicht in der Lage. Eine wirksame Abschreckung bleibe fraglich. Die Informationen, die zum Artikel führten, wurden dem SPIEGEL vom Leiter des Führungsreferats imFührungsstab des Heeres, OberstAlfred Martinzur Verfügung gestellt.
Bundesanwalt Albin Kuhn vermutete am 10. Oktober 1962 Landesverrat und bat das Verteidigungsministerium um ein Gutachten.[2] Der Würzburger Staatsrechtler und damalige Oberst der Reserve Friedrich August Freiherr von der Heydte erstattete am 11. Oktober Anzeige wegen Landesverrates gegen die Redaktion des SPIEGEL. Nach Einholen eines Gutachtens[3] beim Bundesverteidigungsministerium durch die Bundesanwaltschaft – die Ermittlungen leitete Siegfried Buback – erließ der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am 23. Oktober die beantragten Haftbefehle und Durchsuchungsanordnungen. Die Haftbefehle betrafen mehrere SPIEGEL–Redakteure, darunter Conrad Ahlers, Claus Jacobi und Johannes K. Engel, sowie den Herausgeber und Chefredakteur Rudolf Augstein.[4]
Herausgeber Augstein vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe 1963: „Wesenselement des freiheitlichen Staates“
Bild entnommen aus DER SPIEGEL Nr. 1/30.12.2021
Am Abend des 26. Oktober, einem Freitag, begann dann die Besetzung und Durchsuchung der SPIEGEL-Räume im Hamburger Pressehaus, später auch des Redaktionsbüros in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn, durch die Polizei.
Auf Anweisung von Chefredakteur Claus Jacobi übernahm nun der damaligeChef vom DienstJohannes Matthieseneinen redaktionellen Arbeitsstab, der die Weiterarbeit an der laufendenSPIEGEL-Ausgabe Nr. 44 leisten sollte. Schließlich gab Matthiesen nach Anordnung des Ersten Staatsanwalts Buback am späten Abend „dieDruckfahnenvollständig unter Einlegung eines Einspruchs heraus“.[5]
Der damalige Hamburger InnensenatorHelmut Schmidtwurde gegen 20:30 Uhr informiert, dass eine Aktion gegen den SPIEGEL begonnen hatte. Schmidt machte sofort „schwere politische Bedenken“ geltend und sah in dieser Aktion „eine außerordentliche Belastung der Debatten um dieNotstandsgesetzgebung“. Gleichwohl wies er den Hamburger Kriminaldirektor Erhard Land an, die vom Bundesinnenministerium erbetene Amtshilfe zu gewähren.[4]
Noch in der Nacht wurde Conrad Ahlers, der zusammen mit seiner Frau inTorremolinosim Urlaub war, von derspanischen Polizeiverhaftet. Franz Josef Strauß hatte die Verhaftung in einem nächtliche Anruf über den MadriderMilitärattachéAchim Oster, im von DiktatorFrancoregierten Spanien, veranlasst[6]Die Bonner Staatsanwaltschaft stellte später fest, dass er sich damit „objektiv“ derAmtsanmaßungundFreiheitsberaubungschuldig gemacht hatte.[7]Zwei Tage später, am Sonntag, dem 28. Oktober, stellte sich Rudolf Augstein der Polizei und wurde inUntersuchungshaftgenommen, er blieb 103 Tage in Haft.[8]
Diese Polizeimaßnahmen führten in Teilen der Bevölkerung, insbesondere beiStudenten, sowie bei der übrigenPresse, die sie als Angriff auf die Pressefreiheit kritisierte, zu Protesten. Da die Durchsuchung der Redaktionsräume desSPIEGEL vom 26. Oktober 1962 bis zum 25. November 1962 anhielt, ermöglichte neben den ebenfalls im Hamburger Pressehaus untergebrachtenZEIT,STERNundMORGENPOSTauch dieSpringer-Presse (Man höre, lese und staune.)denSPIEGEL-Redakteuren die Nutzung von Räumen und Ressourcen, so dass das Magazin weiterhin erscheinen konnte. Während einer tumultartigenFragestundeimBundestagam 7. November 1962 verteidigteBundeskanzlerAdenauer (CDU) die Maßnahmen. Den Grundsatz derUnschuldsvermutungmissachtend, das Ergebnis der Ermittlungen bereits vorwegnehmend, sagte Bundeskanzler Adenauer im Bundestag: „Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande.“ Zwischenruf des AbgeordnetenSeuffert(SPD): „Wer sagt das?“Adenauers Antwort: „Ich sage das.“ Und weiter: „Wenn von einem Blatt, das in einer Auflage von 500.000 Exemplaren erscheint, systematisch, um Geld zu verdienen Landesverrat getrieben wird …“ Die weiteren Ausführungen gingen im lauten Protest der SPD unter.[9][10][11]
Demonstranten in Frankfurt am Main 1962: Auflehnung gegen Autoritätshörigkeit
Bild entnommen aus DER SPIEGEL Nr. 1./30.12.2021
Im Laufe des Novembers weitete sich die SPIEGEL-Affäre zu einer Regierungskrise innerhalb des Kabinetts Adenauer aus. Verteidigungsminister Strauß (CSU) hatte zunächst beteuert, mit der ganzen Aktion nichts zu tun zu haben, geriet aber im Laufe der Zeit immer stärker in Verdacht, im Detail über die Aktionen informiert gewesen zu sein und sie auch selbst vorangetrieben zu haben. Die FDP war darüber erbost, dass Justizminister Wolfgang Stammberger (FDP) im Vorfeld der Aktion nicht informiert worden war – auch hierfür trug Strauß die Verantwortung: Er hatte auf den Staatssekretär im Justizministerium Walter Strauß eingewirkt, Stammberger nicht zu informieren. Am 19. November erklärten alle fünf FDP-Minister ihren Rücktritt aus Protest gegen Verteidigungsminister Strauß. Am 30. November erklärte dieser schließlich seinen Verzicht auf das Amt des Verteidigungsministers, woraufhin es am 14. Dezember 1962 zur Bildung der fünften – und letzten – Regierung Adenauer kam, die nur bis zum 11. Oktober 1963 andauerte.
Siehe auch das Video von Karl-Eduard von Schnitzler. So wurde die SPIEGEL-Affäre in der DDR gesehen.
Die verhaftetenSPIEGEL-Redakteure wurden nach und nach aus der Untersuchungshaft entlassen – Hans Schmelz, der den Hauptanteil der Recherchen beigesteuert hatte, nach 81 Tagen; zuletzt auch Rudolf Augstein nach 103 Tagen am 7. Februar.[13]Im Januar 1963 ermittelte die Bundesanwaltschaft im Gefolge der Ereignisse auch gegen den damaligen Hamburger Innensenator Helmut Schmidt wegen Beihilfe zum Landesverrat. Hintergrund war, dass Schmidt im Herbst 1962 der Bitte seines Studienfreunds Conrad Ahlers um Überprüfung von Auszügen des kurz vor der Veröffentlichung stehenden Artikels „Bedingt abwehrbereit“ auf strafrechtliche Veröffentlichungshindernisse nachkam.[14]Dieses Verfahren wurde erst Anfang 1965 eingestellt.
Am 13. Mai 1965 entschied der 3. Strafsenat desBundesgerichtshofs, dass keine Beweise vorlägen, die einen wissentlichen Verrat von Staatsgeheimnissen durch Conrad Ahlers und Rudolf Augstein belegen würden. Vielmehr waren die im Artikel genannten militärstrategischen und waffentechnischen Details zum Großteil bereits zuvor in anderen Medien veröffentlicht worden, darunter einem offenen Bericht desVerteidigungsausschussesdes Bundestages und in derFRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG. Sie entsprachen „dem damaligen Stand der öffentlichen Unterrichtung“ und stellten keinen Erkenntnisgewinn für gegnerische Geheimdienste dar. Somit wurde die Eröffnung einesHauptverfahrensgegen Ahlers und Augstein abgelehnt.[15]Ein Disziplinarverfahren gegenOberst Martinwurde eingestellt. Martin wurde zum 1. April 1969 mit 54 Jahren in den Ruhestand versetzt.
Der Spiegel-Verlag wollte durch dasBundesverfassungsgerichtfeststellen lassen, dass die Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahme gegen die Pressefreiheit verstoßen habe. Bei Stimmengleichheit der Verfassungsrichter wurde die Verfassungsbeschwerde am 5. August 1966 zurückgewiesen (Spiegel-Urteil).[16]
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Berichts „Bedingt abwehrbereit“wurde aus dem Umfeld der CSU die Ansicht geäußert, es handle sich um eine gezielte Aktion des sowjetischen GeheimdienstesKGB zur Diskreditierung des Antikommunisten Strauß. Die – in der Sache zutreffenden – Informationen über die Fallex-Übung seien dem Spiegel vom KGB über einen Mittelsmann zugetragen worden. Der in den Westen übergelaufene tschechoslowakische GeheimdienstoffizierJan Šejnaerklärte 1977 auf einer wissenschaftlichen Tagung in den USA, die SPIEGEL-Affäre sei „zweifellos“ das Ergebnis einer Geheimdienstkampagne der sozialistischen Länder gegen Strauß gewesen. Als der britische GeschäftsmannJames Goldsmithdiesen Verdacht in seiner Zeitschrift „NOW!“publizierte, verklagte ihn der SPIEGEL-Verlag wegen übler Nachrede. Goldsmith legte Aussagen mehrerer KGB-Überläufer vor, die seine Version im Wesentlichen bestätigten, so etwa des früheren Agenten Ilya Dzhirkvelov.[18]Bereits ab 1960 sei Strauß auf Anweisung des damaligen ZK-Sekretärs für internationale Angelegenheiten,Boris Nikolajewitsch Ponomarjow, Ziel von Desinformationskampagnen gewesen, etwa durch die Anschuldigung, er sei Informant derCIA.[19]Auch der ranghöchste KGB-Überläufer in den Westen,Oleg Antonowitsch Gordijewskibestätigte eine Urheberschaft des sowjetischen Dienstes an der SPIEGEL-Affäre.[20]
1984 kam es vor einem britischen Gericht zu einem Vergleich, in welchem Goldsmith zwar einräumte, derSPIEGELhabe nicht „wissentlich mit dem KGB kooperiert“. Ansonsten sah sich Goldsmith aber in seiner Version der Dinge bestätigt und veröffentlichte den vollen Text des Vergleichs über ganzseitige Anzeigen in mehreren deutschen und amerikanischen Tageszeitungen.[21]DerSPIEGELräumte die Möglichkeit ein, unbewusst von der sowjetischen Seite instrumentalisiert worden zu sein, konnte aber den rufschädigenden Vorwurf abwehren, das Magazin sei in irgendeiner Form vom KGB gesteuert oder hätte mit ihm zusammengearbeitet.[22]
Die SPIEGEL-Affäre ist verfilmt worden. Es gibt auch viele Publikationen darüber. Anlässlich des 75jährigen Bestehens hat DER SPIEGEL selbst einen Artikel darüber aus heutiger Sicht veröffentlicht. (Siehe Download.)