Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) von 1952 sollte eine europäische Armee schaffen und damit auch eine weitere westeuropäische Einigung fördern. Frankreich, die Benelux-Staaten, Italien und die BRD wären daran beteiligt gewesen; letztere war auch deshalb daran interessiert, weil auf diese Weise Wiederbewaffnung und das Ende des Besatzungsstatuts gleichzeitig erfolgt wären. Das Projekt scheiterte 1954, als es im französischen Parlament keine Mehrheit erhielt. Im Jahr darauf wurde die westdeutsche Wiederbewaffnung statt durch eine EVG durch den NATO-Beitritt der BRD ermöglicht.
Nach Ausbruch des Kalten Krieges wurde am 09. August 1950 von Winston Churchill eine europäische Armee mit westdeutscher Beteiligung gefordert. Diese sollte mit den USA zusammenarbeiten. In den USA begann sich gleichzeitig die Vorstellung durchzusetzen, eine westeuropäische Verteidigungsstreitmacht unter Führung der NATO aufzubauen.
Bundeskanzler Konrad Adenauer betrieb im Rahmen einer verstärkten Westintegration und der Wiedererlangung einer (west-)deutschen Souveränität (Ende des Besatzungsstatuts und Kriegszustandes)gleichfalls systematisch eine westdeutsche Wiederbewaffnung. In einem vorerst geheimen Memorandum an die Hohen Kommissare vom 30. August 1950 erklärte er sich in einem Alleingang bereit, ein westdeutsches Kontingent im Rahmen einer internationalen westeuropäischen Armee bereitzustellen. Dieser Vorstoß war innenpolitisch bis in die Regierung Adenauer hinein massiv umstritten. Die Vorbereitungen begannen aber bald während der Tagung der westdeutschen militärischen Expertenkommission aus ehemaligen hochrangigen Wehrmachtsoffizieren im Eifelkloster Himmerod vom 3. bis 6. Oktober 1950. Die erarbeitete Denkschrift über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas (Himmeroder Denkschrift) zielte nicht nur auf die Aufstellung von Truppen ab, sondern entwarf auch Konzepte zur Inneren Führung und dem Staatsbürger in Uniform.
Am 24. Oktober 1950 unterbreitete der französische Ministerpräsident René Pleven (1901–1993), orientiert am Schuman-Plan und um die politische Initiative nicht zu verlieren, den so genannten Pleven-Plan der französischen Nationalversammlung. Danach sollte eine europäische Armee unter Beteiligung der BRD entstehen. Im Gegensatz zu den anderen Ländern der Verteidigungsgemeinschaft Frankreich, Italien und den drei Benelux-Staaten, hätten die westdeutschen Truppen ganz in den internationalen Streitkräften aufgehen müssen. Damit wäre der Aufbau einer eigenen Armee in der BRD verhindert worden. Frankreich behielte hingegen die Oberhoheit über die eigenen Streitkräfte. Die USA unterstützten den Pleven-Plan, der eine enge Kooperation der europäischen Streitmacht mit dem US-Militär vorsah.
In den 1951 intensiv betriebenen Verhandlungen um eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) forderte die Regierung der BRD als Gegenleistung für die Aufstellung westdeutscher Truppen unter europäischer Führung die Ablösung des Besatzungsstatuts und die Einrichtung eines Verteidigungsministeriums, was eine weitgehende innen- und außenpolitische Souveränität nach sich gezogen hätte (erster Deutschlandvertrag oder Generalvertrag; weitgehendes Ende der Alliierten Vorbehaltsrechte). Frankreich wollte dem erst zustimmen, wenn die militärische Integration und damit die „Entnationalisierung“ der westdeutschen Truppen vertraglich verabschiedet sein würde; der Deutschlandvertrag konnte nach dieser Auffassung also erst in Kraft treten, wenn der EVG-Vertrag von den nationalen Parlamenten ratifiziert worden war. Mehrere strittige Fragen führten zu einer langen Dauer der Beratungen. Insbesondere bei der Größe der nationalen Einheiten, den Deutschland zugestandenen Waffensystemen und -produktionsstätten sowie der Ausgestaltung der EVG-Führung, insbesondere der Nationalität der Kommandeure, ließen sich nur schwer Einigungen erzielen. Auf Druck der USA wurden diese Probleme entweder in Kompromissen oder durch Vertagung vorerst gelöst. Am 26. und 27. Mai 1952 wurde der EVG-Vertrag schließlich unterzeichnet. Als langfristige Perspektive sah das Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die Verschmelzung Westeuropas zu einer politischen Union vor.
Mit der Vertragsunterzeichnung waren die Bedenken in Deutschland und Frankreich jedoch nicht überwunden. Besonders die SPD war mit der Wiederbewaffnung in der Form der EVG nicht einverstanden. In Frankreich störten die Gaullisten sich an dem möglichen Kontrollverlust über die eigene Armee, da der EVG-Vertrag zwingend mit einer Abschwächung oder gar Aufhebung des Besatzungsstatus verbunden war. Zudem wurde aus der UdSSR massiver Protest laut. Um im eigenen Land Zustimmung zur EVG zu erhalten, bemühte sich die französische Regierung 1953, Zusatzverträge durchzusetzen, um die Verfügungsgewalt über die eigene Armee auch innerhalb der EVG weitestgehend zu erhalten. Wiederum unter Druck der USA und der anderen EVG-Mitglieder wurden diese Forderungen teilweise abgemildert und schließlich angenommen. Im Mai 1953 erfolgte die Ratifizierung der EVG-Verträge durch die BRD.
In Frankreich hatte inzwischen eine gaullistische und damit der EVG gegenüber skeptische Regierung die Macht übernommen.
Ziel der Sowjetunion war die militärische Integration Westdeutschlands in eine westlichen Militärblock verhindern. Im Frühjahr 1952 schlug sie vor in Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auf der Grundlage freier Wahlen einzutreten.
1954 befasste die Weltpolitik sich auf der Indochinakonferenz mit dem französischen Indochinakrieg, und die Sowjetunion vermittelte am 20. Juli 1954 eine für Frankreich glimpfliche Lösung diesen zu beenden.
Es folgte die Absage der französischen Regierung an die EVG und die französische Nationalversammlung lehnte am 30. August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrags ab. Neben dem Bundestag der BRD hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die Parlamente Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande zugestimmt. Italien stand kurz vor der Ratifikation.
Zunächst wurde auch im Bundestag der BRD und im Bundesrat(Vertretung der Bundesländer der BRD) die Diskussion monatelang geführt. Auch das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen. Die Wiederbewaffnung war umstritten, man befürchtete einen neuen (west)-deutschen Militarismus, die Festschreibung der Teilung Deutschlands und die Zuspitzung des Ost-West-Konflikts. Für die BRD bedeutete das Scheitern EVG eine Beibehaltung des Besatzungsrechts.
Als Ersatz wurde allerdings noch 1954 von den Mitgliedern des Brüsseler Paktes zusammen mit der BRD und Italien durch die so genannte Londoner Akte die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, um die BRD militärpolitisch einbinden zu können.
Nach Verabschiedung der Pariser Verträge 1954 und des in diesen enthaltenen zweiten Deutschlandvertrages wurde schließlich der Beitritt der BRD zur NATO beschlossen.
Auf der Berliner Außenministerkonferenz von 1954 verhandelten die vier Mächte über die Möglichkeit einer Wiedervereinigung. Kurz vor der endgültigen Entscheidung über den Eintritt in die NATO im Januar 1955 wiederholte die Sowjetunion ihr Angebot von 1952.
Der Beitritt der BRD wurde am 9. Mai 1955 vollzogen. Die weiter bestehenden französischen Bedenken waren zuvor durch die Garantie der USA, dauerhaft Streitkräfte in Europa zu stationieren, und durch eine Verzichtserklärung der BRD, atomare, biologische und chemische Waffen herzustellen, ausgeräumt worden.
Als Folge erließ die Volkskammer der DDR im Januar 1956 das „Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ Die bereits bestehenden Polizeieinheiten, die Kasernierte Volkspolizei wurden neu organisiert und formell die Nationale Volksarmee(NVA) gegründet.
Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel