Das Grundgesetz der alten BRD und im heutigen Deutschland verkündet eine Reihe bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten, wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit und andere Rechte der Bürger. Es sind Grundrechte (Vergleiche „Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger der DDR“. Dieser Beitrag wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.), für deren Existenz und Sicherung die Arbeiterklasse und die mit ihr verbündeten demokratischen Kräfte seit jeher gekämpft hatten. Ihre Verankerung im Grundgesetz der BRD war ein Ergebnis dieses jahrzehntelangen Kampfes. Gleichzeitig sollte mit diesen und anderen Rechten aber auch der Charakter des Grundgesetzes drapiert werden.

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Die Aufnahme solcher Rechte stellte keine Garantie für ihre Umsetzung dar. Die politische und ökonomische Ordnung der BRD konnte und wollte diese Rechte nicht für alle Bürger garantieren. Ihre Wahrnehmung setzte und setzt den ständigen Kampf der Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte für ihre Erhaltung und Umsetzung voraus, der mit dem Kampf für Frieden und Demokratie verbunden ist.
Da die Macht der Monopole und der Großgrundbesitzer nach 1945 nicht gebrochen war, verankerten die imperialistischen Kräfte ihr Recht auf Eigentum. (Art. 14) und zwar des Ausbeutereigentums – als verfassungsgemäßes Recht und dehnten es auf juristische Personen (z.B. Monopole, Konzerne u.a.) aus (Art. 19 Abs. 3). So sicherten sich die Monopole mit dem unantastbaren Eigentumsrecht, der daraus abgeleiteten freien Eigentumsbefugnis und der formalen Gleichheit die entscheidenden Bedingungen des kapitalistischen Produktionsprozesses. Ein Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht im Bereich der Wirtschaft war somit ausgeschlossen.

Bildquelle: Merkur.de https://www.merkur.de/leben/karriere/immer-mehr-arbeitslose-deutschland-zr-12908661.html
Dem entspricht auch, dass das Grundgesetz kein Recht auf Arbeit enthält, obwohl es zu den elementaren Rechten des Menschen gehört. Wohl aber proklamiert es ein Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12). Da aber die Bürger kein Anspruch auf Arbeit haben, nutzt ihnen das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes überhaupt nichts, wenn ein solcher nicht vorhanden ist. Für die Arbeitslosen in der BRD ist ein solches „Recht“ offensichtlich eine Fiktion. Heutzutage ist es noch schlimmer gekommen.

Bildquelle: Der Tagesspiegel https://www.tagesspiegel.de/meinung/hartz-iv-debatte-anspruch-auf-gerechtigkeit/9317370.html
Durch die Einführung von Hartz IV werden die Betroffenen von den Jobcentern gegängelt und mit der Androhung des Verlustes ihres kärglichen Hartz-IV-Einkommens, genötigt jede Arbeit, auch minderwertige Arbeit, anzunehmen.
Bildquelle: Diakonisches Werk Mannheim https://www.diakonie-mannheim.de/ohne-arbeit.html?ta_id=55&ev_hide=1&backLink=/ohne-arbeit.html
So sind prekäre Arbeitsplätze, die nicht existenzsichernd sind, wie „Pilze aus dem Boden geschossen“. Reguläre und existenzsichernde Arbeitsplätze werden immer weniger. So sind die Betroffenen weiterhin auf ergänzende Geldleistungen des Jobcenters angewiesen und weiterhin von diesem abhängig. „Freie Wahl des Arbeitsplatzes“ ist da wirklich nur noch eine Fiktion. Aber auch diejenigen, die noch einen regulären Arbeitsplatz haben, müssen befürchten, dass sie entlassen werden oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes erfolglos ist, da die Betroffenen dann den neuen Arbeitsplatz verlieren (Probezeit, Sparmaßnahmen usw.). Also kann die Inanspruchnahme ihrs „Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes“ in die Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Abhängigkeit vom Jobcenter führen.
Bildquelle: Wirtschaftswoche https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/unversorgte-bewerber-11-000-jugendliche-gehen-bei-lehrstellensuche-leer-aus/22840512.html
Eine Masse von Schulabgängern können jährlich mit diesem Recht überhaupt nichts anfangen, da für sie keine Ausbildungsstätten zur Verfügung stehen. Auch wenn heutzutage angeblich nach Auszubildenden gesucht wird, erhalten viele keine Ausbildungsstelle. Es liegt auch daran, dass die Schulbildung der Betroffenen nicht ausreicht, um für eine Ausbildung geeignet zu sein. Mit dem Recht auf Bildung hapert es ebenso im Kapitalismus.
Die kapitalistische Ausbeuterordnung macht es unmöglich ein Recht auf Arbeit zu garantieren. Heutzutage muss man hinzufügen, dass die kapitalistische Ausbeuterordnung es immer unmöglicher macht das Recht auf existenzsichernde Arbeit zu garantieren. So sind Menschen, die darauf angewiesen sind von ihrer Arbeit zu leben an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert.
Wie wenig effektiv politische und persönliche Rechte durch das Fehlen sozialer Rechte sind, macht folgendes sichtbar: Wohl kennt das Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), nicht aber einen Anspruch auf Wohnraum.
Bildquelle: ZDF https://www.zdf.de/nachrichten/heute/viele-fluechtlinge-und-mehr-frauen-unter-wohnungslosen-100.html
Wohl gibt es eine Aufsicht des Staates über das Schulwesen, aber kein Grundrecht auf Bildung und Weiterbildung.
Bildquelle: LVR
https://www.lvr.de/de/nav_main/leichtesprache/startseiteportalinklusionleichtesprache/kindheitschulebildung/kindheitschuleundbildung_2.jsp#
Ökonomische, soziale und geistig-kulturelle Rechte, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen wesentlich sind, passen nicht in die Grundrechtskonzeption des Monopolkapitals, das den Menschen nur als Ausbeutungsobjekt ansieht. Während der Existenzzeit der sozialistischen Staaten in Europa, haben führende Ideologen des Monopolkapitals, die auf Grund des Beispiels und der damaligen Kraft der sozialistischen Staaten von der UNO verabschiedeten Dokumente über die ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Rechte des Menschen (Beitrag dazu folgt später) als bloße „Programmnormen“ disqualifiziert und ihre Aufnahme in die Verfassung imperialistischer Staaten erfolgreich verhindert, bzw. wirkungslos gemacht. Als Sieger der Geschichte haben führenden Ideologen des Monopolkapitals auch in der Geschichtsschreibung eine Monopolstellung inne. Die damals sozialistischen Staaten in Europa werden als Hort des Horrors dargestellt.
Das Grundgesetz der BRD enthält nur ein Minimum an Menschenrechten. Und diese sind, trotz anderslautender Behauptungen, bedroht. Ihre Verteidigung und die Durchsetzung demokratischer und sozialer Rechte ist ein Anliegen der Kommunisten und aller demokratischen Kräfte in der BRD. Nach der Konterrevolution in der DDR und Osteuropa ist die Mehrheit der Kommunisten zu Reformern geworden. Konsequente Menschen, die nach ihren Möglichkeiten über die wahre Geschichte der sozialistischen Länder in Europa aufklären und auch heutzutage einen Systemwechsel anstreben, sind eine verschwindende Minderheit geworden.

Entnommen aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1987. Bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel