Es gab in der frühen Geschichte schon Pläne für eine europäische Einigung. So unter anderem von Karl dem Großen, der bis heute diesbezüglich als Vorbild gepriesen wird. Das Karl der Große Europa durch Kriege zusammengeraubt hatte, wird dabei stets ausgeblendet.
Spätere Ideen für ein „einiges Europa“ gab es nach dem I. Weltkrieg, wie 1922 die Pan-Europa-Union. Diese Bestrebungen blieben erfolglos. Adolf Hitler hatte die Idee Europa in ein „Großgermanisches Reich“ unter faschistischer Führung zu verwandeln.
Nach dem II. Weltkrieg wurde im Kalten Krieg die Idee des „vereinigten Europa“ wieder aufgegriffen und nun verwirklicht. Dabei war und ist es stets um die Interessen der kapitalistischen Wirtschaft gegangen.
Jean Monnet, damaliger Leiter des französischen Planungsamtes, äußerte den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament, weswegen sie als Schuman-Plan in die Geschichte einging. Dieser Schuman-Plan führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, umgangssprachlich auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine Hohe Behörde mit supranationalen Kompetenzen (aus der später die Europäische Kommission wurde), ein Ministerrat als Legislative (heute Rat der EU) und eine Beratende Versammlung (das spätere Europäische Parlament). Allerdings veränderten sich die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe im Laufe der Integration – so hatte die Beratende Versammlung noch kaum Mitspracherechte, während das Europäische Parlament heute in den Bereichen, in denen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt, mit dem Rat gleichberechtigt ist.
Die sechs Gründungsmitglieder der EGKS im Jahr 1951 (Algerien und Tunesien gehörten noch zu Frankreich)
1957 bildeten die sogenannten Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom). Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden.
Nach der Konterrevolution in der DDR und den ehemals sozialistischen Ländern Osteuropas und der Annexion der DDR war der Weg frei für die Erweiterung des Europas des Kapitals. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).
Nachdem der Kapitalismus in den osteuropäischen Ländern gesiegt hat, sind einige dieser Länder der EU beigetreten. Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die sogenannten Kopenhagener Beitrittskriterien fest, mit denen Regeln der bürgerlichen Demokratie als Grundwerte der Union definiert wurden. 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden Osterweiterungen, bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.
Der Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 gründet die Europäische Union. (Ort der Unterzeichnung)
Die Einführung des Euro als standardmäßige Währung im Jahr 1999. Gegenwärtig umfasst die Eurozone 19 Mitgliedstaaten.
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Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie vorgenommen, die den Herausforderungen der kapitalistischen Globalisierung und den nun neuen Ansprüchen der kapitalistischen Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte.
In seiner „Halbzeitbilanz“ 2005 äußerte das Europäische Parlament zudem die Zuversicht, dass die EU mit ihrer Lissabon-Strategie im Rahmen des Ziels der kapitalistischen Globalisierung, und der in den Bereichen Wirtschaft und Umwelt als Vorbild wirken könne. Wikipedia nennt noch den Bereich Soziales. Das muss aber bei einer Institution, die die Interessen des Kapitals vertritt angezweifelt werden.
Vertrag von Lissabon (2007)
Durch die Erweiterungsrunden drohte allerdings die politische Handlungsfähigkeit der EU zunehmend eingeschränkt zu werden: Erste Anpassungsreformen gab es – mit den üblichen Schwierigkeiten und Kompromissen.
Im Hinblick auf das Institutionengefüge waren sie jedoch nur teilweise erfolgreich: Die Veto-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten hätten eine Vielzahl von Entscheidungen blockieren können. Mit der Einführung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das Schengener Abkommen und die Währungsunion. Allerdings stieß dieses Konzept eines „Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten“ auch auf Kritik, da es die EU zu spalten drohe. Ein weiterer Problempunkt war die Arbeitseffizienz der Europäischen Kommission: Stellten bis 2004 einzelne Mitgliedstaaten noch zwei Kommissare, wurde deren Anzahl nach der Osterweiterung auf einen Kommissar pro Land reduziert – dennoch wuchs die Kommission von neun Mitgliedern 1952 bis auf 27 Mitglieder 2007 an.
Die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007
Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt. Mit dem Friedensnobelpreis hat es oft eine zweifelhafte Bewandtnis.
Nachdem einige Mitgliedsstaaten der EU durch hohe Staatschulden in eine Krise geraten sind, hatte dies ab 2007 die Finanz- und Eurokrise zur Folge. Nach 2010 wurde zur Bewältigung der Eurokrise eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter im Jahr 2012 eingerichtete „Rettungsschirme“ unter verschiedenen Bezeichnungen. Es wurden aber nicht die Staaten unterstützt, sondern die Banken, bei denen diese verschuldetet waren, bzw. sind. Von den Geldgebern wurden den Schuldnerstaaten harte Bedingungen aufdiktiert, wie z.B. massiver Sozialabbau. (bekanntes Beispiel: Griechenland)
Die Europäische Bankenunion hat ab 2014 nationale Kompetenzen auf zentrale Institutionen übertragen und damit einheitliche, gemeinsame Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Ab 2016 wurde die Krise langsam bezwungen. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um solche Krisen zu vermeiden. Aber doch im Sinne des Kapitals und nicht der Bevölkerung (von reichen Leuten abgesehen) der betroffenen Staaten.
Uneinigkeit und weitere krisenhafte Entwicklungen in der EU hatte die Flüchtlingskrise ab 2015 zur Folge.
Ein weiteres Politikfeld der EU ist ab 2019 die Umweltpolitik als Folge des Klimawandels.
Walter Peter Hallstein, geboren am 17. November 1901 in Mainz, gestorben am 29. März 1982 in Stuttgart, war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Politiker(CDU). Der vormalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt wurde 1958 der erste Vorsitzende der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nach ihm wurde die Hallstein-Doktrin benannt.
In Mainz als Sohn eines Regierungsbaurats geboren, besuchte Hallstein das humanistische Rabanus-Maurus-Gymnasium. Nach dem Abitur studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, München und Berlin. 1925 wurde er an der Universität Berlin zunächst Assistent von Martin Wolff und im selben Jahr mit einer juristischen Dissertation über den „Lebensversicherungsvertrag im Versailler Vertrag“ promoviert. 1927 arbeitete er als Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. 1929 folgten die Habilitation mit einer Arbeit über das Aktienrecht und die Tätigkeit als Privatdozent an der Berliner Universität.
Auch wenn Walter Hallstein nicht Mitglied der NSDAP war, so war er doch Mitglied in verschiedenen faschistischen Organisationen. Auch wenn es Differenzen mit dem faschistischen Regime gab, so war er doch Teil des faschistischen Systems.
Von 1930 bis 1941 war Hallstein ordentlicher Professor für Privat- und Gesellschaftsrecht an der Universität Rostock. Er war Mitglied des faschistischen Rechtswahrerbundes, der faschistischen Volkswohlfahrt, des faschistischen Luftschutzbundes und des faschistischen Dozentenbundes.[4] 1941 war er Professor für Rechtsvergleichung, Gesellschafts- und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt.[1] Mitglied in der NSDAP oder der SA wurde Hallstein nicht.[5] Als er Professor an der Universität Frankfurt am Main werden sollte, gab es dagegen aufgrund früherer Vorfälle Widerstand vonseiten der NSDAP. Die wissenschaftliche Leitung der Universität setzte seine Einstellung dennoch durch. Seine Personalpolitik war jedoch dem Regime nicht genehm.[5]
1942 wurde Hallstein als Reserveoffizier zur Wehrmacht eingezogen und diente im Artillerie-Regiment 1709 (709. Infanterie-Division) in Nordfrankreich. Im Juli 1944 kam er während der Kämpfe um Cherbourg in US-amerikanische Kriegsgefangenschaft. Im Kriegsgefangenenlager Camp Como im US-Bundesstaat Mississippi wirkte Hallstein an der Einrichtung einer Lageruniversität zur Weiterbildung mit. Nun ja, Hallstein war den Amis gewiss genehm.
Bereits im November 1945 kehrte Hallstein aus der Kriegsgefangenschaft zurück(wahrlich eine kurze Kriegsgefangenschaft)und setzte sich unverzüglich für die Wiedereröffnung der Frankfurter Universität ein. Er wurde nicht nur am 1. Februar 1946 Dozent an der wiedereröffneten Hochschule, sondern im April 1946 auch deren erster freigewählter Nachkriegsrektor. Dieses Amt hatte er bis 1948 inne. Zudem war Hallstein Vorsitzender der Süddeutschen Rektorenkonferenz und Leiter des Gründungsausschusses der Hochschule für Politik in Frankfurt am Main. Einen Tag vor seinem Amtsantritt an der Frankfurter Universität lehnte er das Angebot Ludwig Erhards ab, einen leitenden Posten im bayerischen Wirtschaftsministerium zu übernehmen.
1948 erhielt Hallstein den Ruf auf eine Gastprofessur an der Georgetown University in Washington, D.C.
Mit seiner Rückkehr nach Westdeutschland begann Hallstein sich intensiv für dieEinbindungderBRD in internationale Organisationen und die westliche Staatengemeinschaft einzusetzen. Im Januar 1950 gründete er inBad Sodeneine Organisation, die gezielt auf die Aufnahme der BRD in dieUNESCOhinarbeitete. Am 4. Juni desselben Jahres wurde inPariserstmals über den westdeutschen UNESCO-Beitritt verhandelt. Bei der kontroversen Debatte, in der dieAbgeordneten der sozialistischen Länder den Saal verließen, war Hallstein der Anführer der Delegation der BRD. Wenige Wochen später wurde Hallstein vonBundeskanzlerKonrad Adenauerzum Leiter der bundesdeutschen Delegation bei der Pariser Konferenz für die Gründung derEuropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl(EGKS) berufen. Vor allem dasBundeswirtschaftsministeriumkritisierte diese Entscheidung, da man Hallstein als Juristen nicht für kompetent für die wirtschaftspolitischen Verhandlungen hielt. Hallstein wurde dennoch zum engen Vertrauten Adenauers und gestaltete dessen Außenpolitik wesentlich mit. Am 28. August 1950 ernannte Adenauer Hallstein zumStaatssekretärimBundeskanzleramt. Hallstein war der einzige Inhaber dieser Funktion, obwohl ursprünglich zwei Staatssekretäre im Kanzleramt geplant gewesen waren.
Ende 1950 begannen Diskussionen über das im Septembervon den Westmächten genehmigteBundesaußenministerium. In dieser Zeit versuchte dieFDPHallstein zum Parteibeitritt zu bewegen, vermutlich mit dem Ziel, ihn dann zum Bundesaußenminister zu machen. Der Staatssekretär lehnte eine politische Bindung aber ab. Schließlich wurde er 1951 unter Adenauer, der selbst das Amt des Bundesaußenministers übernommen hatte, Staatssekretär desAuswärtigen Amts. Diese Funktion hatte er bis 1958 inne. Wegen seiner zahlreichen Aufgaben als Staatssekretär und Leiter von verschiedenen Verhandlungsdelegationen (neben der Vorbereitung der EGKS auch die derEuropäischen Verteidigungsgemeinschaft[EVG] und derWiedergutmachung mit Israel; bei der Wiedergutmachung mit Israel wurde der Staat Israel von der BRD unterstützt mit der Begründung der Judenverfolgung in der Zeit des Faschismus. Man muss aber zwischen dem Staat Israel und der jüdischen Bevölkerung, bzw. den während des Faschismus verfolgten Juden unterscheiden.) wurde Hallstein in dieser Zeit mehrfach kritisiert, weil er diese vielfältigen Aufgaben alleine nicht zufriedenstellend bewältigen könne.
Am 19. Oktober 1954 nahm Hallstein mit Bundeskanzler Adenauer (CDU) an der ersten bundesdeutsch-französischen Konferenz in Paris teil. DieHallstein-Doktrin, die die Strategie der bundesdeutschen Außenpolitik in den späten 1950er und frühen 1960er Jahren bestimmte, wurde zwar ab 1954 maßgeblich von Hallstein erarbeitet, aber am 23. September 1955 vonWilhelm Grewe, dem Leiter der politischen Abteilung im Auswärtigen Amt, formuliert. Hallstein selbst nahm 1955 an derKonferenz von Messinateil, die wichtige Weichen für die wirtschaftliche Integration der europäischen Länder stellte. Den Ende 1957 in Kraft getretenenEWG-Vertrag, der die Ergebnisse der Konferenz festschrieb, entwarf Hallstein maßgeblich mit.
Hallstein wurde am 7. Januar 1958 auf einer Außenministerkonferenz in Paris zum Präsidenten der ersten Kommission der entstandenen EWG gewählt. Noch im selben Jahr wurde er vor allem von britischer und skandinavischer Seite scharf kritisiert, weil er zu den entschiedensten Gegnern der letztlich gescheiterten Pläne für eine europäische Freihandelszone mit vielen Mitgliedern zählte und im Gegensatz dazu auf eine wirtschaftlich und politisch stark integrierte, dafür aber kleine Gruppe europäischer Staaten setzte. Ende 1959 veröffentlichte er den Hallstein-Plan, der einen stärkeren gemeinsamen Markt der EWG-Länder bei gleichzeitiger Liberalisierung des Außenhandels vorsah. In den folgenden Jahren kam es zu Verhandlungen über dieses Projekt, das Anfang 1962 nach zähen Diskussionen vor allem über die Agrarpolitik umgesetzt wurde.
Auf Druck Frankreichs kündigte Hallstein 1967 an, nicht für eine neue Amtszeit kandidieren zu wollen.[6] Er war dann von 1968 bis 1974 Vorsitzender der Internationalen Europäischen Bewegung (EMI). Von 1969 bis 1972 war Hallstein als Abgeordneter desWahlkreises Neuwied-Altenkirchen Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU). Die neue Ostpolitik von Bundeskanzler Willy Brandt interpretierte Hallstein als Wiederaufleben isolationistischer nationalstaatlicher Bestrebungen. Herbert Wehner (SPD) bezeichnete Hallstein daraufhin als „pensionierten Europäer“.
Hallstein verstarb am 29. März 1982 bei der befreundeten Familie Ritter in Stuttgart und wurde auf dem Waldfriedhof Stuttgart begraben.
Die Hallstein-Doktrin war eine außenpolitische Doktrin der BRD von 1955 bis 1969, die von der BRD nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion offiziell begründet wurde. Die BRD nahm im September 1955 im Zuge der Moskau-Reise Konrad Adenauers diplomatische Beziehungen zur Sowjetunion auf. Zuvor war der Kontakt zur östlichen Siegermacht des II. Weltkrieges über die alliierten Westmächte geführt worden. Eigentlich wollte die BRD die sozialistischen Staaten(mit ihren Beziehungen zur DDR)nicht anerkennen, erklärte aber die Sowjetunion wegen ihrer Bedeutung zur Ausnahme.
Die Hallstein-Doktrin, benannt nach Walter Hallstein(CDU), Staatssekretär im Auswärtigen Amt von 1951 bis 1958, besagte, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR durch Drittstaaten als „unfreundlicher Akt“ gegenüber der BRD betrachtet werden müsse. Damit war eine weite Skala von wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat möglich. Ziel war es die DDR außenpolitisch zu isolieren.
Während der 1950er Jahre hatte die BRD dieses Ziel weitgehend erreicht.
Beginnend mit dem Generalkonsulat, das die DDR 1959 in Kairo einrichtete, begann die Isolierungsfront jedoch zu bröckeln. Im Verlaufe der 1960er Jahre gelang es der DDR durch die Einrichtung einer großen Zahl halboffizieller Missionen, die Hallstein-Doktrin weitgehend auszuhöhlen. Bereits 1965 war die DDR in knapp 50 Staaten auf die ein oder andere Weise vertreten.
Eine erneute Debatte um die Brauchbarkeit der Hallstein-Doktrin entzündete sich an der Ägypten-Reise von Walter Ulbricht sowie den diplomatischen Aktivitäten in deren Umfeld. Nun wandte sich die Hallstein-Doktrin gegen die BRD selbst.
Die Zeitschrift „Europa-Archiv“ befasste sich in einem Aufsatz unter dem Titel „Überprüfung des deutschen politischen Instrumentariums; die Hallstein-Doktrin nach dem Besuch Ulbrichts in Ägypten“ mit den Folgen dieses Ereignisses. Der Staatsratsvorsitzende der DDR, Walter Ulbricht erhielt eine offizielle Einladung der ägyptischen Regierung. Die Regierung der BRD konnte dies nicht verhindern und musste die Aufwertung der Regierung der DDR hinnehmen. Der ägyptische Staatspräsident, Gemal Abdel Nasser konnte darüber hinaus den Abbruch der Waffenhilfe der BRD für Israel erzwingen. Die Ankündigung der Einstellung der Wirtschaftshilfe der BRD für Ägypten beantwortete Nasser mit der Drohung daraufhin diplomatische Beziehungen zur DDR aufzunehmen. All das hatte in der BRD zur Erkenntnis geführt, dass neue Überlegungen in der Außenpolitik notwendig sind. Erstmals war deutlich geworden, dass die Hallstein-Doktrin rückwirkend auch gegen die BRD verwendbar war. Folglich wurden Stimmen lauter, die die Abschaffung der Hallstein-Doktrin für sinnvoll hielten.
Derartige Forderungen kamen inzwischen auch aus dem Lager der Regierungsparteien. 1965 äußerte sich der FDP-Vorsitzende Erich Mende: „Die Vorgänge bei der jüngsten Nahost-Krise haben bewiesen, dass diese Doktrin(die Hallstein-Doktrin)zumindest heute kein geeignetes außenpolitisches Instrument mehr ist, um den Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik zu wahren und die Wege zu einer friedlichen und freiheitlichen Lösung der deutschen Frage offen zu halten…Überall dort, wo die Bundesrepublik die Flagge streicht, wird die Spalter-Flagge Ulbrichts hochgezogen werden. Damit würde die Sowjetzone in die Lage versetzt, in politisch wichtigen Gebieten unserer Erde ihr Alleinvertretungsrecht für Deutschland proklamieren zu können.“ („Die deutsche Ostpolitik 1961 – 1970“, a.a.O. S. 85)
Neben einer politischen Erpressbarkeit der BRD brachte die Hallstein-Doktrin also im Falle eines weiteren Zerfalls der Nichtanerkennungsfront die Gefahr mit sich, dass die BRD in verschiedenen Staaten –vor allem in der sogenannten Dritten Welt- seine diplomatischen Vertretungen verlor und sich die Einflussmöglichkeiten der BRD sich entsprechend verringerten.
Das Instrument, das zum Zwecke der außenpolitischen Isolierung der DDR geschaffen wurde, wandte sich nun gegen die BRD selbst.
Die Hallstein-Doktrin hatte eine weitere hinderliche Wirkung. Sie stand einer Ausweitung des Einflusses der BRD in Osteuropa im Wege. Der Verzicht der BRD auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den sozialistischen Ländern in Osteuropa, erschwerte merklich die Realisierung der neuen ostpolitischen Strategie des Eindringens und Einwirkens. Der erste Versuch waren Handelsvertretungen der BRD in Osteuropa, um der selbstgeschaffenen Zwangslage zu entgehen und ohne offizielle diplomatische Kontakte die Handlungsmöglichkeiten der BRD im osteuropäischen Raum auszuweiten. Doch schon bald zeigten sich die Grenzen dieses Konzepts. Damit erschwerte die Hallstein-Doktrin letztlich eben das, was sie befördern sollte: die Isolierung der DDR. Denn die Ausweitung des Einflusses der BRD in Osteuropa diente ja insbesondere dem Zweck, den Rückhalt für die DDR-Positionen in diesen Ländern zu unterhöhlen.
Aus verschiedensten Gründen begann die Hallstein-Doktrin im Verlaufe der 1960er Jahre der Außenpolitik der BRD lästige Fesseln anzulegen; dagegen wurden die Chancen, dass sie ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen vermochte – die DDR in eine international isolierte Position zu drängen- immer geringer.
Eine weitere Erwägung spielte in der Diskussion um die Hallstein-Doktrin eine Rolle: die, dass es immer sinnvoll sei, Ansprüche, die perspektisch ohnehin nicht zu halten sind, rechtzeitig aufzugeben, dann nämlich, wenn man Chancen hat, „etwas für sie zu bekommen“. Denn, prognostiziert die „Zeit“, „je mehr Staaten die DDR anerkennen, desto geringer wird die reale politische Bedeutung der Nichtanerkennung und der Handelswert(!) der Anerkennung seitens der Bundesrepublik.“ (zit. Nach: Theo Sommer(Hrsg.), „Denken an Deutschland..“, Nannenverlag GmbH, Hamburg 1966, S. 164)
„Sollte aber die Bundesrepublik in der Nichtanerkennung der DDR eines Tages mehr oder minder international isoliert sein, dann verliert die Nichtanerkennung an politischer Wirkung und die nachträgliche Anerkennung an Wert.“(zit. Nach: Theo Sommer(Hrsg.),“Denken an Deutschland..“, Nannenverlag GmbH, Hamburg 1966, S. 133)
Daraus folgt die Empfehlung, die Politik der BRD möge die „Freigabe“ einer internationalen Anerkennung der DDR, die sie langfristig ohnehin nicht verhindern kann, möglichst bald zum Verhandlungsgegenstand mit der DDR machen. In diesen Verhandlungen sollte aber dann für die Aufgabe des „Rechtsanspruches“ der BRD noch so viel, wie möglich an politischen Zugeständnissen der DDR herausgeholt werden.
Tatsächlich sollte die sowjetische Führung die DDR dazu bringen, sich auf diesen zweifelhaften Handel einzulassen.
Schließlich erkannte derVertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik(Grundlagenvertrag)vom Dezember 1972 die Existenz des jeweils anderen deutschen Staates an und legte fest, dass keiner der beiden deutschen Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln könne. Fortan ging dasnichtsozialistische Auslandvon einerde-facto-Anerkennung der DDR über zu einerde-jure-Anerkennung.
Aber auch nach der Entspannung derdeutsch-deutschen Beziehungenund derAufnahme beider Staaten in die UNam 18. September 1973 blieb überwiegend die Auffassung bestehen, dass die BRD der alleinige rechtmäßige Vertreter des gesamten deutschen Volkes sei, weil sievölkerrechtlich Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichessei. Hinzu kam die Politik der Bundesregierung.
Flaggen beider deutscher Staaten 1973 vor UNO-Hauptquartier in New York
Der Koreakrieg von 1950 bis 1953 war ein Ereignis des Kalten Krieges, das mit dem Risiko behaftet war in einen heißen Krieg umzuschlagen. Dieser Krieg wird auch als Stellvertreterkrieg zwischen den USA und der UdSSR gesehen. Daraus konstruierte die antikommunistische Propaganda der BRD, dass es auch zwischen den beiden deutschen Staaten zu einem Stellvertreterkrieg kommen könnte, indem die Truppen der DDR die BRD überrennen. Auch einen direkten Angriff der UdSSR hielten die Propagandisten für möglich. Das ist völlig absurd. Doch die Mehrheit der Bevölkerung glaubte, dass diese absurde Propaganda die Verkündigung der Wahrheit wäre. So beunruhigte sich die Mehrheit der Bevölkerung der BRD. Dies machte sich unter anderem mit Hamsterkäufen bemerkbar.
Der Wikipedia-Beitrag zur Situation in der DDR zu jener Zeit ist irreführend. Um sich über die Situation auf der DDR-Seite zu informieren, hier der Hinweis auf die TROMMLER-Beiträge im Schwesterblog DIE TROMMLER-ARCHIV:
Die BRD besaß 1950 keine eigenen bewaffneten Kräfte, lediglich die Bundesländer verfügten über Bereitschaftspolizeien. Im Frühjahr 1950 war von den alliierten Vereinigten Stabschefs der alliierten Streitkräfte(Westalliierte) in der BRD die Forderung erhoben worden, unter dem Namen „Staatsschutz“ eine Bundespolizei von 5.000 Mann aufzustellen. Tatsächlich wurde erst 1951 mit dem Aufbau des Bundesgrenzschutzes begonnen. Eine Besonderheit bildeten die alliierten Dienstgruppen, in denen 1950 etwa 145.000 BRD-Bürger beschäftigt waren. Für Sicherheitsaufgaben an den Küsten wie etwa die Seeminenbekämpfung gab es kleinere deutsche Seeverbände mit etwa 1600 Mann unter alliierter Führung.
Durch die absurde Behauptung „Bedrohung aus dem Osten“ u.ä. Propagandamaterial, wurde nun der Grundstein für eine europäische, bzw. westdeutsche Militarisierung und Wiederbewaffnung der BRD, gelegt.
Bundeskanzler Konrad Adenauer behauptete seit Gründung der BRD, dass deren Souveränität in erheblichem Maße davon abhängen werde, wie stark sie sich an der europäischen Verteidigung mit eigenen Truppen beteiligen würde.
Für eine solche Beteiligung zeichneten sich verschiedene Optionen ab, wobei eine nationale westdeutsche Wehrmacht sowohl von westdeutscher Seite als auch in der europäischen Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Eine Option war die Schaffung einer so genannten Bundesgendarmerie als stark bewaffneter Polizeitruppe mit bis zu 60.000 Mann. Tatsächlich bewilligten die Alliierten die Aufstellung einer solchen, später als Bundesgrenzschutz bezeichneten Truppe mit zunächst 30.000 Angehörigen. Außerdem wurde die Möglichkeit erwogen, die Alliierten Dienstgruppen auszubauen.
Adenauer bestand auf einer alliierten Anfrage als Voraussetzung für bundesdeutsche Überlegungen über einen Verteidigungsbeitrag. Diese Anfrage beschloss der Nordatlantikrat am 19. September 1950. Am gleichen Tage verabschiedeten die Außenminister der USA, Großbritanniens und Frankreichs ein Kommuniqué, in dem praktisch der Zusammenhang zwischen Wiederbewaffnung und Souveränität der BRD anerkannt wurde. Neben Lockerungen des alliierten Besatzungsrechts wurde angeboten, einen Angriff auf die BRD wie einen Angriff gegen sich selbst zu behandeln. Das war faktisch das Angebot einer Garantieerklärung für die Sicherheit BRD.
Die Himmeroder Expertengruppe
Damit war die Frage der militärischen Bewaffnung der BRD jedoch noch längst nicht politisch entschieden. Unter dem Eindruck des Koreakriegs erfolgte eine Anzahl von Sondierungen zwischen den Westalliierten untereinander und mit der Regierung Adenauer. Im September 1950 sahen Adenauer und seine amerikanischen Gesprächspartner die Zeit gekommen, Gespräche über praktische Fragen eines bundesdeutschen Verteidigungsbeitrags vorzubereiten. Dafür wurden auf bundesdeutscher Seite Experten gesucht, die für die Aufgabe zur Verfügung standen und auch politisch akzeptabel waren.
Adenauer hatte im Mai 1950 unter größter Geheimhaltung eine Dienststelle unter Leitung seines militärischen Beraters, General Gerhard Graf von Schwerin, einrichten lassen. Sie trug die Bezeichnung Zentrale für Heimatdienst (ZfH) und wurde beauftragt, ehemalige Generalstabsoffiziere, Generale und Admirale der drei Wehrmachtsteile auszuwählen, die als „unbelastet“ galten und von denen einige im weitesten Sinne dem militärischen Widerstand gegen Hitler(?) zuzurechnen waren. Aus ihnen sollte ein Gremium westdeutscher Experten für militärische Expertengespräche mit den Alliierten entstehen. Sie sollten auch gegenüber alliierten Verhandlungspartnern auftreten können. Trotzdem ist an der Auswahl einzelner Teilnehmer heftige Kritik geübt worden.
Im Kloster Walberberg, zwischen Köln und Bonn, sollte bereits Ende August 1950 das erste Treffen eines Ausschusses für Sicherheitsfragen stattfinden. Im letzten Augenblick wurde es wieder abgesagt, da der NATO-Rat im September 1950 in New York die Frage einer bundesdeutschen Wiederbewaffnung behandeln wollte, und Adenauer es vorzog, bis dahin mit weiteren deutschen Schritten zu warten. Eingeladen durch die ZfH, trat das Expertengremium in gegenüber den Planungen für Walberberg veränderter und erweiterter Zusammensetzung schließlich am 5. Oktober 1950 im Kloster Himmerod zusammen und tagte bis zum 9. Oktober. Es ging darum, zur Vorbereitung der bundesdeutschen Wiederbewaffnung ein Konzept für Rüstung und Organisation, Ausstattung und Ausrüstung der künftigen bundesdeutschen Streitkräfte zu erstellen.
Der einberufene Kreis bestand aus 15 Personen, darunter zehn ehemalige Generale und Admirale. Die sieben Teilnehmer, die später in den Dienst der Bundeswehr aufgenommen wurden, erlangten dort Generals- und Flaggoffizierränge. Zwei Teilnehmer arbeiteten später für den Bundesnachrichtendienst. Die übrigen sechs starben vor Aufstellung der Bundeswehr oder wurden aus Altersgründen nicht übernommen.
Es ist davon auszugehen, dass die sieben übernommenen Offiziere, die zum Teil höchste Stellungen in der Bundeswehr (Generalsinspekteur, Inspekteure von Teilstreitkräften) und in der NATO (Vorsitzender des Militärausschusses, hohe Kommandeure) erlangten, die in Himmerod entwickelten Gedanken in der Bundeswehr zur Geltung gebracht haben.
Für die Tagung wurden vier Ausschüsse eingeteilt, die sich mit verschiedenen Themenkomplexen befassen sollten:
Ausbildungsausschuss: Senger und Etterlin (Vorsitz), Schulze-Hinrichs, Krüger
Als Sekretär der Expertengruppe fungierte Kielmansegg, der auch die Schlussredaktion des Berichts vornahm. Nach zum Teil intensiven Diskussionen gelang es der Gruppe, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen, der von allen Mitgliedern mitgetragen wurde. Deswegen wurde die Denkschrift auch als Gründungskompromiss der Bundeswehr bezeichnet.
Inhalt der Denkschrift
Die Expertengruppe erarbeitete eine Denkschrift „über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer übernationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas“und zu den Konzepten der „Inneren Führung“ und des „Staatsbürgers in Uniform“.
Die nach ihrem Entstehungsort so genannte Himmeroder Denkschrift ist in fünf Abschnitte gegliedert:
I. Abschnitt „Militärpolitische Grundlagen und Voraussetzungen“
II. Abschnitt „Grundlegende Betrachtungen zur operativen Lage der Bundesrepublik“
III. Abschnitt „Organisation des deutschen Kontingents (D.K.)“
I. Militärpolitische Grundlagen und Voraussetzungen
Der erste Abschnitt befasst sich mit politischen, militärischen und psychologischen Voraussetzungen für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag zur Verteidigung Westeuropas. Er gilt als der umstrittenste der Denkschrift, weil er verschiedene Forderungen für den Umgang mit den ehemaligen Angehörigen von Wehrmacht und Waffen-SS enthält, welche die damals gängigen Auffassungen über deren Beteiligung an deutschen Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs widerspiegelt.
Einer der Hintergründe für die grundsätzliche Forderung nach Rehabilitation lag in der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation ehemaliger Berufssoldaten. Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 34 waren ihre staatliche Besoldung und Ansprüche auf Pensionen entfallen. Im Öffentlichen Dienst bestanden Einstellungsverbote für sie, wegen fehlender ziviler Berufsqualifikationen waren ihre Möglichkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden, stark eingeschränkt. Viele ehemalige Berufssoldaten lehnten es ab, sich am Aufbau neuer Streitkräfte zu beteiligen, solange diese Regelungen bestanden. Da diese Leute für den antikommunistischen Kampf im Kalten Krieg gebraucht wurden, sollte ihnen nicht mehr die Existenz weggenommen werden. Andererseits sah es bei Kommunisten und Antifaschisten ganz anders aus.
Des Weiteren befasst sich dieser Abschnitt mit der Rolle eines bundesdeutschen Kontingents innerhalb einer westlichen Verteidigungsorganisation. Die bundesdeutschen Verbände sollten in relativ großen Truppenkörpern bis zur Korpsstärke national organisiert sein. Keinesfalls sollten die bundesdeutschen Soldaten als „Soldaten 2. Klasse“ in alliierten Strukturen eingebunden sein.
Außerdem wurde gefordert, dass die BRD in den künftigen Verteidigungsplänen einer gemeinsamen Allianz nicht erst am Rhein verteidigt und damit zum verwüsteten Kampfgebiet werden dürfe. Die Westmächte hätten zwar eine Sicherheitsgarantie für die BRD abgegeben, verfügten aber nicht über die Mittel, diese im Falle eines angenommenen sowjetischen Angriffs einzulösen.
II. Grundlegende Betrachtungen zur operativen Lage der Bundesrepublik
Im zweiten Kapitel wird zunächst die angenommene sowjetische Bedrohung analysiert. Die Expertengruppe kommt zu dem Schluss, dass die Sowjetunion jederzeit und ohne weitere Vorbereitungen zum Angriff auf Westeuropa schreiten kann. Ihr Ziel müsse es sein, schnell in den Besitz der gesamten Atlantikküste von Narvik bis zu den Pyrenäen zu kommen, um eine Lage zu schaffen, in der sie die Reaktionen des Westens in Ruhe abwarten können. Wann ein solcher Angriff beginne, sei nicht absehbar, wobei die Sowjetunion nicht leichtfertig handeln würde.
Der Westen habe nur völlig unzureichende Verteidigungsmöglichkeiten. Es bedürfe eines operativen Plans für die Gesamtverteidigung Westeuropas, in den US-amerikanische und bundesdeutsche Beiträge eingebunden seien. Europa müsse so weit wie möglich im Osten verteidigt werden. Die Verteidigungsbereitschaft müsse sehr schnell hergestellt werden können. Es komme darauf an, drei operative Schwerpunkte zu bilden, die verteidigt werden müssten. Die Dardanellen müssten gehalten werden, um der Sowjetunion das Eindringen ins Mittelmeer und das Einwirken auf dortige Seeverbindungslinien zu verwehren und den Westmächten das Eindringen ins Schwarze Meer zu erlauben. Das Gebiet Tagliamento-Alpen-Süddeutschland müsse gehalten werden, um von dort aus nach Westdeutschland eingedrungene Kräfte aus der Flanke bedrohen zu können. Das Gebiet Schleswig-Holstein-Dänemark-Südskandinavien versperre den sowjetischen Streitkräften den Austritt aus der Ostsee und ermögliche dem Westen Operationen gegen den sowjetischen Nordflügel und in der Ostsee.
Da es nicht möglich sei, einen sowjetischen Angriff entlang natürlicher Verteidigungslinien östlich des Rheins aufzuhalten, sei eine bewegliche Verteidigung mit offensiven Elementen aufzubauen, unter anderem mit dem Ziel, den Kampf so bald wie möglich in die DDR zu tragen. Das solle durch Befestigungen und Sperren entlang der Grenzen unterstützt werden.
In der Praxis komme es darauf an, eine Verteidigung zu organisieren, die die Sowjetunion nicht ohne vorherige Heranführung zusätzlicher Truppen nach Westen überwinden könne. Die Beobachtung derartiger Kriegsvorbereitungen gebe dem Westen Zeit, Verstärkungen heranzuführen. Damit sei ein Angriff mit erheblichen Risiken verbunden, die die Sowjetunion von ihrer Absicht abhalten würden.
Westlicher und sowjetischer Machtbereich in Europa
Bildquelle: Von Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Kseferovic als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben). – Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1223663
III. Organisation des bundesdeutschen Kontingents
Während die bundesdeutschen Streitkräfte einsatzmäßig einem europäischen Bündnis unterstehen sollten, bedurften sie für die truppendienstliche Führung einer bundesdeutschen Führungsorganisation. Diese sah einen dem Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellten „Inspekteur des Deutschen Kontingents“ oder „Chef des Verteidigungsamtes“ vor. Die Experten legten Wert darauf, dass die Personalführung bei einem zivilen Verantwortlichen wie etwa einem Minister für Sicherheitsfragen lag, um eine Personalpolitik im demokratischen Sinne zu gewährleisten. Na, ob es das ausmacht, ist die Frage. Diese zivilen Befehlshaber, bzw. obersten Dienstherren – oder auch Dienstherrinnen, sind keine Experten. In der DDR waren stets Militärs Verteidigungsminister. Zumindest waren da Experten an der Spitze.
Angesichts der starken Luft- und Seestreitkräfte der USA und Großbritanniens sah man den Schwerpunkt bundesdeutscher Streitkräfte beim Heer, wobei das bundesdeutsche Kontingent gleichwohl über Luft- und Marinestreitkräfte verfügen müsse. Besonders wichtig war der Expertengruppe eine schnelle Aufstellung der bundesdeutschen Streitkräfte. Unter Annahme der sowjetischen Bedrohung(die es gar nicht gab), wollte man sowjetischen Gegenmaßnahmen zuvorzukommen.
Die Maßnahmen sollten bereits am 1. November 1950, also nur etwa drei Wochen nach dem Treffen, beginnen und im Wesentlichen bis Herbst 1952 abgeschlossen sein. Die Denkschrift enthält eine Anzahl von Vorschlägen zu Sofortmaßnahmen und zum weiteren Vorgehen bei der Aufstellung der Truppen.
Auf Wikipedia kann man Details zu den einzelnen Militärsparten entnehmen. Das es sich dabei um nacktes Fakten- und Zahlenmaterial handelt, muss man diese Passage nicht bearbeiten und kann es im Original auf Wikipedia belassen.
IV. Ausbildung
Der Ausbildung des bundesdeutschen Kontingents wurde große Bedeutung zugemessen. Es käme auf gut geschulte, selbständig denkende und handelnde Soldaten an, um die Überzahl sowjetischer Truppen auszugleichen.( Die faschistische Propaganda vom „sowjetischen Untermenschen“, der nicht denken kann, wurde übernommen.) Im Kreise der ehemaligen deutschen Soldaten der faschistischen Wehrmacht gebe es nicht genügend gute Ausbilder, was sich im schlechten Ausbildungsstand der Wehrmacht in den letzten beiden Kriegsjahren niedergeschlagen habe. Deshalb und wegen des einzuführenden ausländischen Materials müsse man sich an die Westmächte als Paten-Streitkräfte anlehnen. Das Heer solle sich eng an die USA anlehnen, die Luftwaffe gleichermaßen an die USA und Großbritannien. Für die Marine wurde keine Patenstreitmacht vorgeschlagen. Also Vasallen der USA mit dem Juniorpartner Großbritannien. („Ami-Knechte“)
Wie bei der Ausstattung wurden eine Anzahl von Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, um wie angestrebt bis 1952 über einsatzfähige Kräfte zu verfügen. Neue Vorschriften spielten beim Aufbau der Ausbildung eine besondere Rolle. Die ausländischen Vorschriften seien so schnell wie möglich ins Deutsche zu übersetzen und für bundesdeutsche Zwecke umzuarbeiten. Geeignetes Personal sei vorrangig zu rekrutieren und zu den Patenstreitkräften zu kommandieren. Eigene Schulen und Lehrgänge sollten später folgen.
V. Das innere Gefüge
Die Experten maßen dem inneren Gefüge der neuen bundesdeutschen Streitkräfte eine große Bedeutung zu. Die Ausgangslage habe sich derart verändert, „dass ohne Anlehnung an die Formen der alten Wehrmacht heute grundlegend Neueszu schaffen“ sei. Dabei solle man sich an den westlichen Verbündeten orientieren und dabei auch „den soldatischen Erfahrungen und Gefühlen des deutschen Volkes“ Rechnung tragen. Sehr sinnig, und das mit Führungspersonal aus der alten Wehrmacht.
Der deutsche Soldat verteidige zugleich Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Die Verpflichtung gegenüber Europa überdecke die traditionellen nationalen Bindungen. Die neuen Streitkräfte dürften kein Staat im Staate sein und sollten zur Überparteilichkeit verpflichtet werden. Aktives und passives Wahlrecht für Soldaten sei mit Einschränkungen möglich, jedoch müssten Partei- und Gewerkschaftstätigkeiten während der aktiven Dienstzeit ruhen. Dieser Abschnitt steckt voller Widersprüche. Kann in einem kapitalistischen Land soziale Gerechtigkeit erreicht und verwirklicht werden? Wenn ja, dann doch nur auf Zeit, wie es ja die Geschichte bewiesen hat. Der Soldat soll die Freiheit verteidigen, wird aber in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Partei- und Gewerkschaftstätigkeiten müssen während der aktiven Dienstzeit ruhen. Erinnert an den Ausspruch des Kaisers sinngemäß nach dem Motto: „ Ich kenne keine Parteien mehr. Es gibt nur noch Deutsche.“
In einem Unterkapitel „Ethisches“ werden Eid und Soldatenpflichten abgehandelt. Darin wird eine völlige Neuordnung der Militärgerichtsbarkeit, des Disziplinarwesens und der Beschwerdemöglichkeiten gefordert. Es wird erwogen, in Straf- und Beschwerdeverfahren Vertrauensausschüsse einzubeziehen. Diese könnten auch bei der Einstellung ehemaliger Wehrmachtssoldaten eine Art Reinigungsfunktion übernehmen. Nun ja, ist ja wohl nicht gründlich gewesen diese Reinigungsfunktion, wenn die Ersteller der Himmeroder Denkschrift aus der faschistischen Wehrmacht kamen.
Bezüglich der Erziehung der Soldaten sollten ebenfalls neue Wege beschritten werden. Sie sollte über den Wehrdienst hinaus „der Entwicklung zum überzeugten Staatsbürger und europäischen Soldaten“ dienen. Überlebte Einrichtungen wie die Pflicht, auch außer Dienst die Uniform zu tragen, sollten aufgegeben werden. Wieso soll der überzeugte Staatsbürger und Europäer in der Freizeit keine Uniform tragen? Die Uniform wird zur Arbeitskleidung degradiert. In der NVA hingegen war das Tragen der Uniform in der Freizeit Pflicht. Darüber ärgerten sich viele Soldaten, insbesondere die jungen Wehrpflichtigen, da sie nun unattraktiv für Frauen wurden. Abgesehen von diesen individuellen und privaten Befindlichkeiten, war der Sinn des Uniformtragens während der Freizeit in der DDR, dass die Soldaten ihren Staat und die sozialistische Gesellschaftsordnung repräsentierten. Ob sie davon überzeugt waren, ist eine andere Frage.
Kritik
Sowohl an der Zusammensetzung des Expertengremiums als auch an der von ihm verfassten Denkschrift wurde Kritik geübt. Unter anderem wird bemängelt, dass mit General Foertsch der Offizier mit am Tisch saß, der 1934 den persönlichen Eid der Wehrmachtsangehörigen auf Adolf Hitler entworfen hatte.
Die inhaltliche Kritik richtete sich vor allem gegen das erste Kapitel mit der undifferenzierten Forderung nach Rehabilitation der Wehrmacht, der Waffen-SS und verurteilter Kriegsverbrecher.
Nun ja, ist ja gut, dass es diese Kritik gibt, bzw. dass überhaupt Kritik geübt werden darf. Früher hat man diesse Kritik als kommunistische Propaganda abgetan.
Beim gesamten Aufbau der BRD hat man auf alte Nazis zurückgegriffen. Wurden die doch für den antikommunistischen Kampf im Kalten Krieg gebraucht.
Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel
Nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die alliierten Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion unter anderem im Potsdamer Abkommen die vollständige Entmilitarisierung des vormaligen Deutschen Reichs. Die Wehrmacht wurde von den Alliierten mit Kontrollratsgesetz Nr. 34 am 20. August 1946 offiziell aufgelöst.
Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bezeichnete bereits im März 1949 den vollen Beitritt eines westdeutschen Staates zur NATO als eine vordringliche Aufgabe der ersten westdeutschen Regierung und sprach im Dezember 1949 erstmals öffentlich über die damit zusammenhängende Wiederbewaffnung. Der Deutsche Bundestag lehnte in seiner ersten außenpolitischen Debatte am 24. und 25. November 1949 eine nationale Wiederbewaffnung noch mehrheitlich ab. Anfang der 1950er Jahre rückte zunehmend der Ost-West-Konflikt in den Fokus der Regierung der BRD.
Adenauer ernannte am 24. Mai 1950 den ehemaligen Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in technischen Fragen der Sicherheit. Er sollte im Geheimen Vorbereitungen zum Aufbau einer „mobilen Bundesgendarmerie“ als Gegengewicht zur kasernierten Volkspolizei der DDR treffen. Besonders der am 25. Juni 1950 beginnende Koreakrieg verstärkte sowohl in der BRD wie auch im Westen Europas und in den USA Bestrebungen, Streitkräfte der BRD für die Abwehr einer angeblichen Bedrohung aus dem Osten aufzustellen, damals als „westdeutscher Verteidigungsbeitrag“ bezeichnet. Es gab niemals eine Bedrohung aus dem Osten. Dies war und ist eine Propagandalüge. Adenauer war der Meinung, eine neue westdeutsche Armee sei notwendig, um den Westen und seine bürgerliche Demokratie zu schützen.
Für Adenauer spielte außerdem die Erlangung der weitgehenden Souveränität der BRD, die noch immer durch das Besatzungsstatut stark eingeschränkt war, eine wichtige Rolle. In den Verhandlungen mit den Alliierten galt für ihn der Grundsatz: Wiederbewaffnung gegen Souveränität.
Am 26. Juli 1950 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich seine Bereitschaft zum Abschluss eines europäischen Bundespaktes und zur Schaffung einer übernationalen Bundesgewalt bekundet.
Am 24. Oktober 1950 legte der französische Ministerpräsident René Pleven einen nach ihm benannten Pleven-Plan für eine europäische Armee als Voraussetzung für einen Beitrag der BRD zur Verteidigung Europas vor.
Am 26. Oktober 1950 berief AdenauerTheodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Aus diesem so genannten Amt Blankentstand später das Bundesministerium der Verteidigung, welches in der Bonner Ermekeilkaserne untergebracht war. Die Arbeit des Amts Blank, die der Vorbereitung einer Wiederbewaffnung diente, widersprach eigentlich den Bestimmungen der Alliierten, wonach die Staaten Deutschlands langfristig entmilitarisiert bleiben sollten; sie war jedoch den Westalliierten bekannt und wurde von ihnen angesichts des sich abzeichnenden Kalten Krieges geduldet und sogar gefördert.
Im Deutschen Bundestag stimmten am 8. November 1950 die Regierungsparteien CDU, CSU, FDP und DP dem westdeutschen Verteidigungsbeitrag auf der Basis des französischen Pleven-Plans zu. Die Verteidigungsminister der NATO billigten am 19. Dezember 1950 die Teilnahme westdeutscher Kontingente an einer europäischen Armee. Offen blieb jedoch, ob das im Rahmen des Pleven-Planes oder in der Form westdeutscher Divisionen im Atlantischen Bündnissystem erfolgen sollte.
Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, welche ab 16. März 1951 zunächst im paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS; heute Bundespolizei) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer. Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtskader und Mannschaften erst möglich. Begründet wurde das damit, dass zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zur Verfügung gestanden hätten. Daher waren die ersten Soldaten der Bundeswehr auch Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Am 5. April 1951 folgte die Ehrenerklärung des Bundeskanzlers für die deutschen Soldaten vor dem Deutschen Bundestag.
Der mit Infanteriewaffen und Schützenpanzern ausgestattete BGS gilt in seiner damaligen Form als Vorläuferorganisation der Bundeswehr und stellte das Gegenstück zur kasernierten Volkspolizei der DDR dar.
Die innenpolitischen Widerstände gegen eine Wiederbewaffnung waren enorm. Vor allem die beiden großen Parteien SPD und CDU waren völlig gegensätzlicher Meinung über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass die neue BRD nach der Zeit des Faschismus und dem II. Weltkrieg über eine Armee verfügen sollte. Die Debatte um die Wiederbewaffnung führte zur Gründung von Friedensbewegungen wie zum Beispiel die Ohne mich-Bewegung. Der Deutsche Bundestag stimmt gegen die Stimmen der SPD am 8. Februar 1952 einem westdeutschen Verteidigungsbeitrag grundsätzlich zu.
Am 26. Mai 1952 wurde der Deutschlandvertrag, Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Generalvertrag genannt, zwischen der BRD und den westlichen Siegermächten (Frankreich, Großbritannien, USA) geschlossen, der aber erst am 5. Mai 1955 zeitgleich mit dem NATO-Beitritt in leicht abgeänderter Version in Kraft trat. Er regelte das Ende des Besatzungsstatuts in der BRD und gab dieser in diesem Zusammenhang die Rechte eines souveränen Staates. Fortan unterlag das Recht ausländischer Truppen zum Aufenthalt auf dem Gebiet der BRD deren Zustimmung.
Am 25. April 1953 kam zwischen der BRD, den übrigen Mitgliedern der EVG sowie Großbritannien und den USA ein Abkommen über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrages für 1953/54 zustande. Dieser betrug monatlich 950 Millionen DM.
Am 18. März 1954 veröffentlichte die Dienststelle Blank Pläne für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag. Danach waren sechs Infanteriedivisionen, vier Panzerdivisionen, zwei Panzergrenadierdivisionen, eine taktische Luftwaffe mit 1.400 Flugzeugen und Schiffe bis 1500 t zum Küstenschutz vorgesehen.
Drei für den Seegrenzschutz gebaute Schnellboote nach Übernahme in die Bundesmarine 1956
Am 26. Februar 1954 wurde im Deutschen Bundestag über einen „(west-)deutschen Wehrbeitrag“ debattiert. Das war nötig geworden, weil die auch von der BRD angenommenen Verträge über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) die Schaffung einer gemeinsamen Armee in Westeuropa vorsahen. Schließlich wurde nach der dritten Lesung die 1. Wehrnovelle („Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) mit 2/3-Mehrheit (vor allem durch Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion) angenommen. Auch der Bundesrat stimmte zu, sodass das Gesetz mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Theodor Heuss am 26. März 1954 in Kraft treten konnte.
Sofort nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung wurde mit der Rekrutierung Freiwilliger für die neue westeuropäische Armee, die in den EVG-Verträgen vorgesehen war, begonnen. Als allerdings am 31. August 1954 die französische Nationalversammlung die Verabschiedung des EVG-Vertrages vertagte, war diese Armee gescheitert. Es musste eine neue Möglichkeit für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag gesucht werden.
Die BRD unterzeichnete das NATO-Truppenstatut mit den Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und den USA vom 19. Juni 1951 (BGBl. 1961 II 1120) mit Zusatzabkommen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II 1218).
Von Anfang an war die Bundeswehr als eine Armee im internationalen Kontext geplant gewesen. Somit sollte (wie auch durch die EVG Verträge) ein Alleingang der BRD grundsätzlich verhindert werden.
Im Juli 1956 fand das erste NATO-Manöver mit deutscher Beteiligung durch Einheiten der 2. Grenadierdivision in Kassel im Raum Göttingen statt.
Im Folgenden begann der eigentliche Aufbau der Bundeswehr, die allerdings bis dahin noch keinen Namen trug und in zeitgenössischen Dokumenten als „bundesdeutsche Wehrmacht“ bezeichnet wurde. Am 7. Juni 1955 wurde das vormalige „Amt Blank“ umbenannt. Mit Theodor Blank als erstem Verteidigungsminister hieß es nun „Bundesministerium für Verteidigung“.
Am 30. Juni 1955 unterzeichneten US-Botschafter James B. Conant und Außenminister Heinrich von Brentano in Bonn ein Abkommen über die gegenseitige Verteidigungshilfe zwischen den USA und der BRD. In diesem Vertrag sicherten die USA den neu aufzustellenden Streitkräften der BRD umfangreiche Rüstungslieferungen zu.
Soldaten mit Flak-Panzer M42 Duster im Herbstmanöver 1958
Am 13. Juli 1955 wurden zwischen US-Botschafter Conant und Bundeskanzler Konrad Adenauer die Überlassung von halbautomatischen Sturmgewehren, Panzern, Artilleriegeschützen, Feldhaubitzen und Kampfflugzeugen vereinbart. Im Gegenzug war die BRD verpflichtet, die Waffen nur zur Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses einzusetzen und sie nicht an Dritte zu verkaufen oder zu überlassen. Die SPD-Opposition im Deutschen Bundestag stimmte erst in dritter Lesung dem Vertrag zu, der am 14. Dezember 1955 in Kraft trat.
Am 15. und 16. Juli 1955 verabschiedete der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der SPD das Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Freiwilligen in die Bundeswehr gestattete. Einstimmig billigte der Bundestag das Gesetz über den Personalgutachterausschuss, der über die Wiederverwendung von ehemaligen Offizieren der alten Wehrmacht vom Oberst aufwärts entscheiden sollte. Schon zehn Tage später wurden die ersten Offiziere der neuen Bundeswehr – vor ihrer offiziellen Ernennung – zum Obersten Hauptquartier der NATO (SHAPE)entsandt, um sich dort einzuarbeiten. Gleichzeitig begann die Ausbildung von Strahlflugzeugführern in den USA und in Großbritannien. Bis zum 1. August 1955 meldeten sich 150.000 Bürger freiwillig zur Bundeswehr.
F-84F Thunderstreak der Luftwaffe um 1960
Bildquelle: Von U.S. Army Military History Institute (USAMHI), Collection: Marshall, S.L.A., Document ID 44406 – U.S. Army Heritage Education Center (USAHEC) photo S.L.A. Marshall B1 no 74, Gemeinfrei,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12090593
Der am 21. September 1955 von der Bundesregierung bekanntgegebene Aufstellungsplan sah vor, dass bis zum Januar 1959 der Aufbau des Heeres mit zwölf Divisionen und bis Januar 1960 auch der Aufbau von Luftwaffe und Marine fertig gestellt sein sollte. Die voraussichtlichen Gesamtkosten dieses Planes wurden mit 51 Milliarden DM (ca. 25 Milliarden €) beziffert. Am 10. Oktober 1955 ernannte Bundespräsident Theodor Heuss die ersten Soldaten der neuen deutschen Streitkräfte. Am 12. November 1955 überreichte Theodor Blank den ersten 101 freiwilligen Soldaten ihre Ernennungsurkunden.
Der 12. November 1955 war der 200. Geburtstag des preußischen Generals Gerhard von Scharnhorst, der sich um die preußische Heeresreform von 1807 bis 1813 verdient gemacht hatte. Mit dieser Wahl des Gründungstags der neuen bundesdeutschen Streitkräfte zeigte sich bereits, in welcher Tradition die Bundeswehr stehen sollte. Es wurde ein Reservisten- und Wehrpflichtsystem geschaffen.
Am 24. September 1956 bestimmte Bundespräsident Theodor Heuss ein schwarzes Kreuz (Eisernes Kreuz) mit weißer Umrandung als Erkennungszeichen für die Luft- und Kampffahrzeuge der Bundeswehr.
Während der Gründungszeit waren für die neue bundesdeutsche Armee vor allem die Bezeichnungen „Wehrmacht“ und „Bundeswehr“ im Gespräch. Während der Begriff „Wehrmacht“ durch den Faschismus erheblich belastet war, schien dem Sicherheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Name „Bundeswehr“ passender. Er lehnte sich an die Bezeichnung „Reichswehr“ für die Streitkräfte der Weimarer Republik an. Bei der Debatte um das Soldatengesetz am 22. Februar 1956 wurde dem Antrag des Vorsitzenden Richard Jaeger, die neuen Streitkräfte „Bundeswehr“ zu nennen, stattgegeben. Jaeger selbst nannte als eigentlichen Namensgeber den ehemaligen General und damaligen FDP-Abgeordneten Hasso von Manteuffel.
Der Begriff „Bundeswehr“ geht bereits auf den Vorschlag des Abgeordneten und Majors Daniel Friedrich Gottlob Teichert über ein Konzept zur Bildung einer Volkswehr durch Zusammenschluss von Bürgerwehren zurück, anlässlich einer Verhandlung der Frankfurter Nationalversammlung vom 5. März 1849.
Um einen beschleunigten Aufbau der Bundeswehr zu gewährleisten, war bereits am 30. Mai 1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutzin Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesminister für Verteidigung ermächtigt, aus Freiwilligenverbänden des BGS-Verbände der Bundeswehr aufzustellen. BGS-Beamte hatten im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 1956 die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass sie im Bundesgrenzschutz verbleiben wollten. Wer dies nicht tat, wurde zum 1. Juli 1956 in die Bundeswehr überführt. Die ehemaligen BGS-Beamten erhielten dabei den nächsthöheren Dienstgrad und Möglichkeiten einer schnelleren Beförderung. Besonders ehemalige Wehrmachtsangehörige im BGS nutzten dies, da sie im Bundesgrenzschutz bisher oft um drei Dienstgrade niedriger Dienst taten als in der Wehrmacht, bei der Bundeswehr jedoch nach ihrem letzten Rang in der Wehrmacht beurteilt wurden.
Anfangs bestand die Masse der neuen deutschen Streitkräfte aus 9.572 ehemaligen BGS-Beamten und Freiwilligen, von denen ein Teil in verschiedenen alliierten Dienstgruppen gedient hatte. Am 21. August 1956 wurde die Stärke der Bundeswehr mit 47.000 Soldaten angegeben. Aufgestellt wurden zunächst die Stäbe der 3. und 5. Panzerdivision, der 1., 2. und 4. Grenadierdivision sowie je einer Luftlande- und Gebirgsjägerbrigade. Ab 1. April 1957 kamen dann die ersten Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1937 dazu. Der BGS bildete die Grundlage für die 2., 3. und 4. Grenadierdivision, drei Musikkorps und die Führungsebene des Panzeraufklärungsbataillons 5 sowie des Panzerfernmeldebataillons 3. Auch die Bundesmarine rekrutierte sich vornehmlich aus Angehörigen des Seegrenzschutzes und anderer unter alliierter Kontrolle stehender Seeverbände. Aus Mangel an Bundeswehruniformen und Unterkünften behielten die ehemaligen Bundesgrenzschutzleute anfangs ihre bisherige Ausrüstung und blieben in den BGS-Kasernen. Sie mussten lediglich das Abzeichen mit dem Bundesadler vom linken Oberärmel abtrennen. Bereits im Dezember 1957 betrug die Stärke der Bundeswehr etwa 118.000 Soldaten.
Schon vor der Gründung der Bundeswehr wurde in der Himmeroder Denkschrift ein Wehrpflichtsystem vorgeschlagen, da nur so eine angemessene Truppenstärke erreicht werden könne. Außerdem sollte die Wehrpflicht ein enges Bindeglied zwischen Staat bzw. Staatsbürgern und Armee sein. So sollte die Bildung eines „Staats im Staat“, wie er sich mit der Reichswehr in der Weimarer Republik nach dem Versailler Vertrag herausbildete, vermieden werden.
Mit dem Erlass des Wehrpflichtgesetzes vom 7. Juli 1956 wurde der Vorschlag der Himmeroder Denkschrift dann umgesetzt und für Männer ein zunächst 12-monatiger Grundwehrdienst eingeführt. 1956 erhielten die ersten Zeitsoldaten ihre Ernennungsurkunden. Am 1. April 1957 traten dann die ersten 10.000 Wehrpflichtigen ihren Dienst an. Am 16. Januar 1958 rückten 7.600 Wehrpflichtige erstmals auch bei Luftwaffe und Marine ein. Bis 1960 dienten in der Bundeswehr neben den Zeit- und Berufssoldaten bereits 268.629 Grundwehrdienstleistende. Darüber hinaus war es auch möglich seinen Wehrdienst beim Bundesgrenzschutz abzuleisten. Bis 2010 leisteten über acht Millionen junge Männer in Deutschland ihren Wehrdienst. Die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes änderte sich mehrfach. Nach Ende des Kalten Krieges ist die Wehrpflicht abgeschafft worden.
Bundeswehr-Logo von Anfang der 1970er bis in die 1990er Jahre
Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsregime in Westdeutschland beendete, das Besatzungsstatut aufhob und der BRD die Souveränität verlieh. Die Staatsgewalt der BRD über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten blieb allerdings insoweit beschränkt, als die drei Westmächte ihre Rechte aus der Berliner Deklaration von 1945 in Bezug auf Gesamtdeutschland und Berlin beibehielten.
Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar
Am Tag der Unterzeichnung der Pariser Verträge erhielten die drei Westmächte eine diplomatische Note der Sowjetunion, in der eine Viererkonferenz über die Wiederherstellung der deutschen Einheit vorgeschlagen wurde. Später wurde eine europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen. Kurz vor der ersten Lesung der Verträge im Bundestag kam die dritte Note: Wenn die westdeutsche Wiederbewaffnung beschlossen werde, werde die Sowjetunion die deutsche Einheit nicht mehr diskutieren.
Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag am 25. Februar 1955
Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) von 1952 sollte eine europäische Armee schaffen und damit auch eine weitere westeuropäische Einigung fördern. Frankreich, die Benelux-Staaten, Italien und die BRD wären daran beteiligt gewesen; letztere war auch deshalb daran interessiert, weil auf diese Weise Wiederbewaffnung und das Ende des Besatzungsstatuts gleichzeitig erfolgt wären. Das Projekt scheiterte 1954, als es im französischen Parlament keine Mehrheit erhielt. Im Jahr darauf wurde die westdeutsche Wiederbewaffnung statt durch eine EVG durch den NATO-Beitritt der BRD ermöglicht.
Nach Ausbruch des Kalten Krieges wurde am 09. August 1950 von Winston Churchill eine europäische Armee mit westdeutscher Beteiligung gefordert. Diese sollte mit den USA zusammenarbeiten. In den USA begann sich gleichzeitig die Vorstellung durchzusetzen, eine westeuropäische Verteidigungsstreitmacht unter Führung der NATO aufzubauen.
Bundeskanzler Konrad Adenauer betrieb im Rahmen einer verstärkten Westintegration und der Wiedererlangung einer (west-)deutschen Souveränität (Ende des Besatzungsstatuts und Kriegszustandes)gleichfalls systematisch eine westdeutsche Wiederbewaffnung. In einem vorerst geheimen Memorandum an die Hohen Kommissare vom 30. August 1950 erklärte er sich in einem Alleingang bereit, ein westdeutsches Kontingent im Rahmen einer internationalen westeuropäischen Armee bereitzustellen. Dieser Vorstoß war innenpolitisch bis in die Regierung Adenauer hinein massiv umstritten. Die Vorbereitungen begannen aber bald während der Tagung der westdeutschen militärischen Expertenkommission aus ehemaligen hochrangigen Wehrmachtsoffizieren im Eifelkloster Himmerod vom 3. bis 6. Oktober 1950. Die erarbeitete Denkschrift über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas (Himmeroder Denkschrift)zielte nicht nur auf die Aufstellung von Truppen ab, sondern entwarf auch Konzepte zur Inneren Führung und dem Staatsbürger in Uniform.
Am 24. Oktober 1950 unterbreitete der französische Ministerpräsident René Pleven (1901–1993), orientiert am Schuman-Plan und um die politische Initiative nicht zu verlieren, den so genannten Pleven-Plan der französischen Nationalversammlung. Danach sollte eine europäische Armee unter Beteiligung der BRD entstehen. Im Gegensatz zu den anderen Ländern der Verteidigungsgemeinschaft Frankreich, Italien und den drei Benelux-Staaten, hätten die westdeutschen Truppen ganz in den internationalen Streitkräften aufgehen müssen. Damit wäre der Aufbau einer eigenen Armee in der BRD verhindert worden. Frankreich behielte hingegen die Oberhoheit über die eigenen Streitkräfte. Die USA unterstützten den Pleven-Plan, der eine enge Kooperation der europäischen Streitmacht mit dem US-Militär vorsah.
In den 1951 intensiv betriebenen Verhandlungen um eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) forderte die Regierung der BRD als Gegenleistung für die Aufstellung westdeutscher Truppen unter europäischer Führung die Ablösung des Besatzungsstatuts und die Einrichtung eines Verteidigungsministeriums, was eine weitgehende innen- und außenpolitische Souveränität nach sich gezogen hätte (erster Deutschlandvertrag oder Generalvertrag; weitgehendes Ende der Alliierten Vorbehaltsrechte). Frankreich wollte dem erst zustimmen, wenn die militärische Integration und damit die „Entnationalisierung“ der westdeutschen Truppen vertraglich verabschiedet sein würde; der Deutschlandvertrag konnte nach dieser Auffassung also erst in Kraft treten, wenn der EVG-Vertrag von den nationalen Parlamenten ratifiziert worden war. Mehrere strittige Fragen führten zu einer langen Dauer der Beratungen. Insbesondere bei der Größe der nationalen Einheiten, den Deutschland zugestandenen Waffensystemen und -produktionsstätten sowie der Ausgestaltung der EVG-Führung, insbesondere der Nationalität der Kommandeure, ließen sich nur schwer Einigungen erzielen. Auf Druck der USA wurden diese Probleme entweder in Kompromissen oder durch Vertagung vorerst gelöst. Am 26. und 27. Mai 1952 wurde der EVG-Vertrag schließlich unterzeichnet. Als langfristige Perspektive sah das Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft die Verschmelzung Westeuropas zu einer politischen Union vor.
Mit der Vertragsunterzeichnung waren die Bedenken in Deutschland und Frankreich jedoch nicht überwunden. Besonders die SPD war mit der Wiederbewaffnung in der Form der EVG nicht einverstanden. In Frankreich störten die Gaullisten sich an dem möglichen Kontrollverlust über die eigene Armee, da der EVG-Vertrag zwingend mit einer Abschwächung oder gar Aufhebung des Besatzungsstatus verbunden war. Zudem wurde aus der UdSSR massiver Protest laut. Um im eigenen Land Zustimmung zur EVG zu erhalten, bemühte sich die französische Regierung 1953, Zusatzverträge durchzusetzen, um die Verfügungsgewalt über die eigene Armee auch innerhalb der EVG weitestgehend zu erhalten. Wiederum unter Druck der USA und der anderen EVG-Mitglieder wurden diese Forderungen teilweise abgemildert und schließlich angenommen. Im Mai 1953 erfolgte die Ratifizierung der EVG-Verträge durch die BRD.
In Frankreich hatte inzwischen eine gaullistische und damit der EVG gegenüber skeptische Regierung die Macht übernommen.
Ziel der Sowjetunion war die militärische Integration Westdeutschlands in eine westlichen Militärblock verhindern. Im Frühjahr 1952 schlug sie vor in Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands auf der Grundlage freier Wahlen einzutreten.
1954 befasste die Weltpolitik sich auf der Indochinakonferenz mit dem französischen Indochinakrieg, und die Sowjetunion vermittelte am 20. Juli 1954 eine für Frankreich glimpfliche Lösung diesen zu beenden.
Es folgte die Absage der französischen Regierung an die EVG und die französische Nationalversammlung lehnte am 30. August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrags ab. Neben dem Bundestag der BRD hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die Parlamente Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande zugestimmt. Italien stand kurz vor der Ratifikation.
Zunächst wurde auch im Bundestag der BRD und im Bundesrat(Vertretung der Bundesländer der BRD) die Diskussion monatelang geführt. Auch das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen. Die Wiederbewaffnung war umstritten, man befürchtete einen neuen (west)-deutschen Militarismus, die Festschreibung der Teilung Deutschlands und die Zuspitzung des Ost-West-Konflikts. Für die BRD bedeutete das Scheitern EVG eine Beibehaltung des Besatzungsrechts.
Als Ersatz wurde allerdings noch 1954 von den Mitgliedern des Brüsseler Paktes zusammen mit der BRD und Italien durch die so genannte Londoner Akte die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, um die BRD militärpolitisch einbinden zu können.
Nach Verabschiedung derPariser Verträge1954 und des in diesen enthaltenen zweiten Deutschlandvertrages wurde schließlich der Beitritt der BRD zur NATO beschlossen.
Auf der Berliner Außenministerkonferenz von 1954 verhandelten die vier Mächte über die Möglichkeit einer Wiedervereinigung. Kurz vor der endgültigen Entscheidung über den Eintritt in die NATO im Januar 1955 wiederholte die Sowjetunion ihr Angebot von 1952.
Der Beitritt der BRD wurde am 9. Mai 1955 vollzogen. Die weiter bestehenden französischen Bedenken waren zuvor durch die Garantie der USA, dauerhaft Streitkräfte in Europa zu stationieren, und durch eine Verzichtserklärung der BRD, atomare, biologische und chemische Waffen herzustellen, ausgeräumt worden.
Als Folge erließ die Volkskammer der DDR im Januar 1956 das „Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ Die bereits bestehenden Polizeieinheiten, die Kasernierte Volkspolizeiwurden neu organisiert und formell die Nationale Volksarmee(NVA) gegründet.
Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel