Die Grundrechtsdemagogie

Das Grundgesetz der alten BRD und im heutigen Deutschland verkündet eine Reihe bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten, wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs-, Versammlungs-, Vereinigungsfreiheit und andere Rechte der Bürger. Es sind Grundrechte (Vergleiche „Die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger der DDR“. Dieser Beitrag wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.), für deren Existenz und Sicherung die Arbeiterklasse und die mit ihr verbündeten demokratischen Kräfte seit jeher gekämpft hatten. Ihre Verankerung im Grundgesetz der BRD war ein Ergebnis dieses jahrzehntelangen Kampfes. Gleichzeitig sollte mit diesen und anderen Rechten aber auch der Charakter des Grundgesetzes drapiert werden.

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Die Aufnahme solcher Rechte stellte keine Garantie für ihre Umsetzung dar. Die politische und ökonomische Ordnung der BRD konnte und wollte diese Rechte nicht für alle Bürger garantieren. Ihre Wahrnehmung setzte und setzt den ständigen Kampf der Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte für ihre Erhaltung und Umsetzung voraus, der mit dem Kampf für Frieden und Demokratie verbunden ist.

Da die Macht der Monopole und der Großgrundbesitzer nach 1945 nicht gebrochen war, verankerten die imperialistischen Kräfte ihr Recht auf Eigentum. (Art. 14) und zwar des Ausbeutereigentums – als verfassungsgemäßes Recht und dehnten es auf juristische Personen (z.B. Monopole, Konzerne u.a.) aus (Art. 19 Abs. 3). So sicherten sich die Monopole mit dem unantastbaren Eigentumsrecht, der daraus abgeleiteten freien Eigentumsbefugnis und der formalen Gleichheit die entscheidenden Bedingungen des kapitalistischen Produktionsprozesses. Ein Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht im Bereich der Wirtschaft war somit ausgeschlossen.

Bildquelle: Merkur.de https://www.merkur.de/leben/karriere/immer-mehr-arbeitslose-deutschland-zr-12908661.html

Dem entspricht auch, dass das Grundgesetz kein Recht auf Arbeit enthält, obwohl es zu den elementaren Rechten des Menschen gehört. Wohl aber proklamiert es ein Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12). Da aber die Bürger kein Anspruch auf Arbeit haben, nutzt ihnen das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes überhaupt nichts, wenn ein solcher nicht vorhanden ist. Für die Arbeitslosen in der BRD ist ein solches „Recht“ offensichtlich eine Fiktion. Heutzutage ist es noch schlimmer gekommen.

Bildquelle: Der Tagesspiegel https://www.tagesspiegel.de/meinung/hartz-iv-debatte-anspruch-auf-gerechtigkeit/9317370.html

Durch die Einführung von Hartz IV werden die Betroffenen von den Jobcentern gegängelt und mit der Androhung des Verlustes ihres kärglichen Hartz-IV-Einkommens, genötigt jede Arbeit, auch minderwertige Arbeit, anzunehmen.

Bildquelle: Diakonisches Werk Mannheim https://www.diakonie-mannheim.de/ohne-arbeit.html?ta_id=55&ev_hide=1&backLink=/ohne-arbeit.html

So sind prekäre Arbeitsplätze, die nicht existenzsichernd sind, wie „Pilze aus dem Boden geschossen“. Reguläre und existenzsichernde Arbeitsplätze werden immer weniger. So sind die Betroffenen weiterhin auf ergänzende Geldleistungen des Jobcenters angewiesen und weiterhin von diesem abhängig. „Freie Wahl des Arbeitsplatzes“ ist da wirklich nur noch eine Fiktion. Aber auch diejenigen, die noch einen regulären Arbeitsplatz haben, müssen befürchten, dass sie entlassen werden oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes erfolglos ist, da die Betroffenen dann den neuen Arbeitsplatz verlieren (Probezeit, Sparmaßnahmen usw.). Also kann die Inanspruchnahme ihrs „Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes“ in die Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse und Abhängigkeit vom Jobcenter führen.

Bildquelle: Wirtschaftswoche https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/unversorgte-bewerber-11-000-jugendliche-gehen-bei-lehrstellensuche-leer-aus/22840512.html

Eine Masse von Schulabgängern können jährlich mit diesem Recht überhaupt nichts anfangen, da für sie keine Ausbildungsstätten zur Verfügung stehen. Auch wenn heutzutage angeblich nach Auszubildenden gesucht wird, erhalten viele keine Ausbildungsstelle. Es liegt auch daran, dass die Schulbildung der Betroffenen nicht ausreicht, um für eine Ausbildung geeignet zu sein. Mit dem Recht auf Bildung hapert es ebenso im Kapitalismus

Die kapitalistische Ausbeuterordnung macht es unmöglich ein Recht auf Arbeit zu garantieren. Heutzutage muss man hinzufügen, dass die kapitalistische Ausbeuterordnung es immer unmöglicher macht das Recht auf existenzsichernde Arbeit zu garantieren. So sind Menschen, die darauf angewiesen sind von ihrer Arbeit zu leben an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert.

Wie wenig effektiv politische und persönliche Rechte durch das Fehlen sozialer Rechte sind, macht folgendes sichtbar: Wohl kennt das Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13), nicht aber einen Anspruch auf Wohnraum.

Obdachlose Frauen
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Wohl gibt es eine Aufsicht des Staates über das Schulwesen, aber kein Grundrecht auf Bildung und Weiterbildung.

Recht auf Bildung für alle !
Bildquelle: LVR
https://www.lvr.de/de/nav_main/leichtesprache/startseiteportalinklusionleichtesprache/kindheitschulebildung/kindheitschuleundbildung_2.jsp#

Ökonomische, soziale und geistig-kulturelle Rechte, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen wesentlich sind, passen nicht in die Grundrechtskonzeption des Monopolkapitals, das den Menschen nur als Ausbeutungsobjekt ansieht. Während der Existenzzeit der sozialistischen Staaten in Europa, haben führende Ideologen des Monopolkapitals, die auf Grund des Beispiels und der damaligen Kraft der sozialistischen Staaten von der UNO verabschiedeten Dokumente über die ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Rechte des Menschen (Beitrag dazu folgt später) als bloße „Programmnormen“ disqualifiziert und ihre Aufnahme in die Verfassung imperialistischer Staaten erfolgreich verhindert, bzw. wirkungslos gemacht. Als Sieger der Geschichte haben führenden Ideologen des Monopolkapitals auch in der Geschichtsschreibung eine Monopolstellung inne. Die damals sozialistischen Staaten in Europa werden als Hort des Horrors dargestellt.

Das Grundgesetz der BRD enthält nur ein Minimum an Menschenrechten. Und diese sind, trotz anderslautender Behauptungen, bedroht. Ihre Verteidigung und die Durchsetzung demokratischer und sozialer Rechte ist ein Anliegen der Kommunisten und aller demokratischen Kräfte in der BRD. Nach der Konterrevolution in der DDR und Osteuropa ist die Mehrheit der Kommunisten zu Reformern geworden. Konsequente Menschen, die nach ihren Möglichkeiten über die wahre Geschichte der sozialistischen Länder in Europa aufklären und auch heutzutage einen Systemwechsel anstreben, sind eine verschwindende Minderheit geworden.

Entnommen aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1987. Bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“

Die Alleinvertretungsanmaßung

Einerseits spiegelt das Grundgesetz der BRD die Restauration der imperialistischen Machtverhältnisse wider. Andererseits mussten Zugeständnisse an die arbeitende Bevölkerung gemacht werden. Durch die damalige geschwächte Position des deutschen Imperialismus nach dem zweiten Weltkrieg, konnte dieser nur im verbliebenen Westteil wiederhergestellt werden. Das Grundgesetz verzichtete allerdings nicht auf die Fixierung des Machtanspruchs des Imperialismus auf verlorengegangene Gebiete. Scheinheilig wurde das Grundgesetz als Provisorium bezeichnet. Trotzdem war es so angelegt, dass es der angestrebten Erweiterung des imperialistischen Machtbereichs als juristische Grundlage dienen konnte. Diese ist ja letztendlich erfolgreich angewandt worden.

Der deutsche Imperialismus erklärte mit dieser Formulierung seine Bereitschaft, an der von den USA beeinflussten Blockbildung Westeuropas als Bollwerk gegen die sozialistischen Staaten teilzunehmen. In der Präambel wird dann sofort der Alleinvertretungsanspruch mit der damals absurden Behauptung erhoben, dass man auch für die Deutschen gehandelt habe, die am Zustandekommen des Grundgesetzes nicht mitgewirkt hätten. In Wirklichkeit hat nicht einmal die Bevölkerung der BRD am Zustandekommen des Grundgesetzes mitgewirkt.

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An diese aggressiven Absichten der Präambel knüpfen die Artikel 23 und 116 des Grundgesetzes an. In Artikel 23 wird der Anspruch erhoben, das Grundgesetz auch in anderen, außerhalb der BRD liegenden Teilen des ehemaligen Deutschen Reiches in Kraft zu setzen. In diesem Sinne betrachtet das Grundgesetz nach Artikel 116 alle Deutschen im „Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“ als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Diese Position war auch weiterhin vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 zum „Vertrag über die Grundlagen und Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland“ vom 21 Dezember 1972 weiter behauptet worden. Nicht nur, dass sich ein nationales Gericht anmaßt, über einen völkerrechtlichen Vertrag zu entscheiden, hat es sich auch in innere Angelegenheiten anderer Staaten eingemischt. Wörtlich hat das Bundesverfassungsgericht erklärt: „Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist aber nicht nur der Bürger der BRD!“ Und es verlangt weiter, dass seitens der BRD der Vertrag so auszulegen ist, „dass – unbeschadet jeder Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts in der DDR – die BRD jeden Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der BRD und ihrer Verfassung gerät, gemäß Artikel 116 Absatz 1 und Artikel 16 Grundgesetz als Deutschen wie jeden Bürger der BRD behandelt“. (Neue Juristische Wochenschrift. BRD 1973/35, S. 1539 f.) Das ist nicht schlechthin juristische Aggression, sondern darüber hinaus Bedrohung von Bürgern anderer Staaten, die der Strafhoheit der BRD unterworfen werden.

Die Alleinvertretungsanmaßung ist eine der Ursachen der Reisebeschränkung für DDR-Bürger. Scheinheilig wurde in der alten BRD, wird heute darüber geklagt.

Letztendlich ist die Alleinvertretungsanmaßung ein Beitrag zum Gelingen der Konterrevolution 1989/90 und der Annexion der DDR 1990.

Am Ende der DDR sind dort wieder Bundesländer gebildet worden. Also vom Zentralismus zurück zum Föderalismus. Diese Länder sind dann am 03.10.1990 der BRD beigetreten. Details siehe Wikipedia (Einigungsvertrag).

Entnommen aus „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, Stand DDR 1987, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1987

Die Entstehung des Grundgesetzes der BRD

In allen Besatzungszonen formierten sich demokratische Kräfte gegen die Spaltungspolitik der Imperialisten. 1947 entstand eine ganz Deutschland erfassende Massenbewegung für die demokratische Einheit Deutschlands und einen gerechten Friedensvertrag, die sich gegen die drohende Spaltung richtete, die Volkskongressbewegung.

Sonderbriefmarke zur Tagung des 3. Volkskongresses (Sowjetische Besatzungszone 1949)

Bildquelle: Von scanned by NobbiP – scanned by NobbiP, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11583662

Die Westmächte sprengten die Londoner Außenministerkonferenz. Offenkundig nahmen sie Kurs auf die Bildung eines westdeutschen Speparatstaates. Unmittelbar nach Beginn der Londoner Außenministerkonferenz trat am 26. November 1947 der Parteivorstand der SED zusammen und beschloss den Aufruf zu einem deutschen Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden“.

Vertreter der USA, Frankreichs, Großbritanniens, Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande berieten 1948, obwohl sie keinerlei völkerrechtliche Kompetenz zur Behandlung der Deutschlandfrage besaßen – sie lag ausschließlich bei den vier Großmächten -, entscheidende Deutschland betreffende Fragen. Die nach dem Beratungsort benannten Londoner Empfehlungen enthielten u.a. den Anschluss der französischen Besatzungszone an die Bizone, die Bildung einer westdeutschen verfassungsgebenden Versammlung (Parlamentarischer Rat), den Erlass eines Besatzungsstatuts und die Einbeziehung der zusammenbeschlossenen drei westlichen Besatzungszonen in den Marshallplan. Die Londoner Empfehlungen waren die eigentliche Geburtsurkunde des westdeutschen Separatstaates. Seine Politik wurde von den Besatzungsmächten im Verein mit den reaktionären Kräften der deutschen Großbourgeoisie vorgezeichnet und auf die völlige politische, ökonomische und spätere militärische Einbeziehung in den imperialistischen Machtblock orientiert. Das war auch die Geburtsstunde des Grundgesetzes, der künftigen Verfassung dieses Separatstaates, mit der Die Spaltung Deutschlands besiegelt wurde.

Am 1. Juni 1948 erhielten die Ministerpräsidenten der Westzonenländer durch die drei Militärgouverneure den Auftrag, nach ihrer Weisung eine Separatverfassung auszuarbeiten, wozu sie sich auf der Koblenzer Konferenz vom 8-10 Juli 1948 bereit erklärten. Hier wurde auch der Beschluss gefasst, einen Parlamentarischen Rat zu gründen. In ihm sollten 65 Mitglieder arbeiten, die entsprechend der Bevölkerungszahl im Proporzverfahren (Wahlverfahren, nach der die Mandate entsprechend für jede Wahlliste abgegebenen Gesamtstimmenzahl verteilt werden, hier als Verhältniswahl) von den Länderregierungen gewählt wurden. Unmittelbar danach, im Juli/August 1948 trafen sich Mitglieder der Länderkabinette auf der Konferenz in zu Herrenchiemsee, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Kontrolle der westlichen Alliierten den Entwurf einer Verfassung auszuarbeiten. Dieser sollte die Grundlage für die Verhandlungen im Parlamentarischen Rat sein.

parlamentarischer Rat
Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat in Bonn angenommen. picture-alliance / dpa – Bildarchiv
Bildquelle: Rosa-Luxemburg-Stiftung https://www.rosalux.de/publikation/id/40374/mehr-grundgesetz-wagen

 

Der parlamentarische Rat, dieses nicht durch demokratische Wahlen zustande gekommene Gremium, erarbeitete von August 1948 bis Mai 1949, wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Kontrolle der westlichen Besatzungsmächte, das Grundgesetz der BRD. Der letzte Entwurf wurde vom Redaktionssauschuss hergestellt.

Parlamentarischer Rat 1948: Wegweiser zur Tagungsstätte und den Quartieren. (Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn)
Bildquelle: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-anfaenge-der-bundesrepublik-deutschland-in-der-provisorischen-hauptstadt-bonn-19491950/DE-2086/lido/57d130731aba22.31860853

Am 8. Mai 1949 fand die Schlussabstimmung über das Grundgesetz statt. 53 Mitglieder votierten für ja, 12 lehnten das Grundgesetz – freilich unter sehr unterschiedlichen Motiven – ab. Die Vertreter der KPD, Max Reimann und Heinz Renner, lehnten die Separatverfassung entschieden ab und erklärten übereinstimmend: „Ich unterschreibe nicht die Spaltung Deutschlands.“

Am 12. Mai 1949 erfolgte die Zustimmung der drei Militärgouverneure, und die Länder stimmten ihm in der Zeit vom 16. Bis 22. Mai 1949 zu. Nach Artikel 145 Absatz 2 trat das Grundgesetz der BRD nach seiner Verkündung am 23. Mai 1949 in Kraft. Mit der Zustimmung zum Grundsetz machten die westlichen Alliierten mehrere Vorbehaltsrechte geltend. Insbesondere machten sie, bezugnehmend auf entsprechende Bestimmungen dieser Verfassung, den Vorbehalt geltend, dass Westberlin nicht durch die BRD regiert werden darf und dass es keinerlei stimmberechtigte Vertretung im Bundesrat hat.

Bildquelle: Gutenberg-Shop https://www.gutenberg-shop.de/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland.html

Während hinter verschlossenen Türen über die Spalterverfassung debattiert wurde, organisierten die in der Volkskongressbewegung vereinten demokratischen Kräfte aller Besatzungszonen eine große Volksaussprache über die verfassungsrechtliche Gestaltung einer zukünftigen demokratischen Republik. Die Gründung der DDR war die Antwort der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten unter Führung der SED auf die reaktionäre, separatistische Politik der imperialistischen Kräfte im Bündnis mit den rechten Führern der Sozialdemokratie sowie der Gewerkschaften und mit Unterstützung der westlichen Besatzungsmächte.

Am 7. September 1949 konstituierte sich in Bonn der Bundestag, das Parlament der BRD. Mit der Bildung einer Koalitionsregierung aus CDU,CSU, FDP und DP, an deren Spitze als erster Bundeskanzler der BRD Konrad Adenauer stand, fand die Schaffung dieses imperialistischen Staates seinen Abschluss. Seine Gründung war ein offener und schwerwiegender Bruch der Abkommen der Antihitlerkoalition und verletzte zutiefst das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes.

Bundesadler im Bundestag
Bildquelle: Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/besuche/architektur/reichstag/plenum

Unter dem Schutz der Westmächte schuf sich das Monopolkapital erneut einen zentralen staatlichen Machtapparat. Die imperialistische Bourgeoisie nutzte die Staatsmacht und die durch das Grundgesetz vorgezeichneten Herrschaftsstrukturen zur Restaurierung der sowie zu Schaffung eines Bollwerkes gegen die Sowjetunion, die anderen sozialistischen Staaten und antiimperialistische Bewegung in Westeuropa.

Entnommen aus „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1987, bearbeitet von Petra Reichel

 

Original-Text aus dem Buch

 

Die Berufsverbotepraxis

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Bildquelle:
http://www.berufsverbote.de

 

 

Die Ministerpräsidenten der Länder der alten BRD beschlossen am 28. Januar 1978 „Grundsätze über den öffentlichen Dienst“, besser bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff „Radikalenerlass“.

Dieser „Radikalenerlass“ fand die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung. Dieser ist die Grundlage dafür Kommunistinnen und Kommunisten, sowie andere demokratisch gesinnte Leute, die im öffentlichen Dienst (Staatsdienst) tätig sind, Berufsverbot zu erteilen. Durch die Wegnahme der Existenz der Betroffenen sind auch andere im öffentlichen Dienst tätigen eingeschüchtert worden. Sie haben es nicht mehr gewagt sich politisch zu engagieren. Dies ist von den Verantwortlichen mit einkalkuliert worden. Obwohl das Grundgesetz den Eingriff in die Grundrechte nur auf gesetzlicher Grundlage zulässt, ist hier der Eingriff in elementare Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern auf vereinfachtem Wege per Erlass, unter Ausschaltung der Parlamente, erfolgt.

Nicht allein die 10 000 vom Berufsverbot seit 1972 direkt Betroffenen Personen und die Bespitzelung von über 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern haben die Besorgnis der demokratischen Öffentlichkeit erregt. Es ist auf Methoden reaktionärster Machtausübung zurückgegriffen worden. Politischer Druck, Drohung und Erpressung lasteten nicht nur auf den im öffentlichen Dienst Tätigen, sondern auch auf Anwärterinnen und Anwärter, Studierende und deren Angehörige haben sind vom Staat genötigt worden systemkonform zu handeln.

Berufsverbotsbetroffene

Bildquelle:
http://www.berufsverbote.de

 

Den Betroffenen von Berufsverboten ist Verfassungswidrigkeit vorgeworfen worden, dabei ist der „Radikalenerlass“ selbst verfassungswidrig. So verstößt er gegen Artikel 33 Absatz 2 und 3: „(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.                                                               (§) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemanden darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Zitat:

Zitiert nach..(Berufsverbotspaxis)

 

Gezwungenermaßen bekannte sich der Verfassungsgeber im Grundgesetz zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ (Art. 1 Abs. 2) und zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1), die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist (Art. 1 Abs.1 Satz 2). Der Verfassungsgeber verpflichtete die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung auf die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht (Art 1 Abs. 3). Artikel 19 des Grundgesetzes bestimmt, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt eingeschränkt werden darf.

Die Berufsverbote sind daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen ganz offensichtlich gegen mehr als zehn einzelne Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes.

Gegen diese verfassungswidrige Praxis entwickelte sich eine breite nationale und internationale Bewegung.

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Bildquelle: Arbeitskreis Regionalgeschichte                                                                                                                                         https://ak-regionalgeschichte.de/2014/09/29/berufsverbote-in-den-1970er-und-80er-jahren/

 

Der frühere Konsens von CDU und SPD-Führung in der Berufsverbote-Frage ist von der SPD aufgekündigt worden. SPD-regierte Bundesländer haben die Berufsverbote-Praxis eingestellt.  Das ist der Erfolg der breiten Protestbewegung gegen die Berufsverbote und das mutige Auftreten von Berufsverbots-Betroffenen

So stellt sich die Geschichte des Grundgesetzes als eine Geschichte von Verfassungsbrüchen dar.

Wie die Kommunisten der BRD voraussagten, haben sie nun tatsächlich das Grundgesetz verteidigt.

Buch Staat und Recht Kopie 2

 

entnommen aus „Staat und Recht in Staatsbürgerkunde“, DDR 1981

bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Interessante Links zum Thema

Arbeitskreis Regionalgeschichte

Aktuelles Berufsverbote(Berufsverbote.de)