Die Berufsverbotepraxis

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http://www.berufsverbote.de

 

 

Die Ministerpräsidenten der Länder der alten BRD beschlossen am 28. Januar 1978 „Grundsätze über den öffentlichen Dienst“, besser bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff „Radikalenerlass“.

Dieser „Radikalenerlass“ fand die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung. Dieser ist die Grundlage dafür Kommunistinnen und Kommunisten, sowie andere demokratisch gesinnte Leute, die im öffentlichen Dienst (Staatsdienst) tätig sind, Berufsverbot zu erteilen. Durch die Wegnahme der Existenz der Betroffenen sind auch andere im öffentlichen Dienst tätigen eingeschüchtert worden. Sie haben es nicht mehr gewagt sich politisch zu engagieren. Dies ist von den Verantwortlichen mit einkalkuliert worden. Obwohl das Grundgesetz den Eingriff in die Grundrechte nur auf gesetzlicher Grundlage zulässt, ist hier der Eingriff in elementare Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern auf vereinfachtem Wege per Erlass, unter Ausschaltung der Parlamente, erfolgt.

Nicht allein die 10 000 vom Berufsverbot seit 1972 direkt Betroffenen Personen und die Bespitzelung von über 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern haben die Besorgnis der demokratischen Öffentlichkeit erregt. Es ist auf Methoden reaktionärster Machtausübung zurückgegriffen worden. Politischer Druck, Drohung und Erpressung lasteten nicht nur auf den im öffentlichen Dienst Tätigen, sondern auch auf Anwärterinnen und Anwärter, Studierende und deren Angehörige haben sind vom Staat genötigt worden systemkonform zu handeln.

Berufsverbotsbetroffene

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http://www.berufsverbote.de

 

Den Betroffenen von Berufsverboten ist Verfassungswidrigkeit vorgeworfen worden, dabei ist der „Radikalenerlass“ selbst verfassungswidrig. So verstößt er gegen Artikel 33 Absatz 2 und 3: „(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.                                                               (§) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemanden darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Zitat:

Zitiert nach..(Berufsverbotspaxis)

 

Gezwungenermaßen bekannte sich der Verfassungsgeber im Grundgesetz zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ (Art. 1 Abs. 2) und zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1), die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist (Art. 1 Abs.1 Satz 2). Der Verfassungsgeber verpflichtete die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung auf die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht (Art 1 Abs. 3). Artikel 19 des Grundgesetzes bestimmt, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt eingeschränkt werden darf.

Die Berufsverbote sind daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen ganz offensichtlich gegen mehr als zehn einzelne Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes.

Gegen diese verfassungswidrige Praxis entwickelte sich eine breite nationale und internationale Bewegung.

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Bildquelle: Arbeitskreis Regionalgeschichte                                                                                                                                         https://ak-regionalgeschichte.de/2014/09/29/berufsverbote-in-den-1970er-und-80er-jahren/

 

Der frühere Konsens von CDU und SPD-Führung in der Berufsverbote-Frage ist von der SPD aufgekündigt worden. SPD-regierte Bundesländer haben die Berufsverbote-Praxis eingestellt.  Das ist der Erfolg der breiten Protestbewegung gegen die Berufsverbote und das mutige Auftreten von Berufsverbots-Betroffenen

So stellt sich die Geschichte des Grundgesetzes als eine Geschichte von Verfassungsbrüchen dar.

Wie die Kommunisten der BRD voraussagten, haben sie nun tatsächlich das Grundgesetz verteidigt.

Buch Staat und Recht Kopie 2

 

entnommen aus „Staat und Recht in Staatsbürgerkunde“, DDR 1981

bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Interessante Links zum Thema

Arbeitskreis Regionalgeschichte

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