Die Alleinvertretungsanmaßung

Einerseits spiegelt das Grundgesetz der BRD die Restauration der imperialistischen Machtverhältnisse wider. Andererseits mussten Zugeständnisse an die arbeitende Bevölkerung gemacht werden. Durch die damalige geschwächte Position des deutschen Imperialismus nach dem zweiten Weltkrieg, konnte dieser nur im verbliebenen Westteil wiederhergestellt werden. Das Grundgesetz verzichtete allerdings nicht auf die Fixierung des Machtanspruchs des Imperialismus auf verlorengegangene Gebiete. Scheinheilig wurde das Grundgesetz als Provisorium bezeichnet. Trotzdem war es so angelegt, dass es der angestrebten Erweiterung des imperialistischen Machtbereichs als juristische Grundlage dienen konnte. Diese ist ja letztendlich erfolgreich angewandt worden.

Der deutsche Imperialismus erklärte mit dieser Formulierung seine Bereitschaft, an der von den USA beeinflussten Blockbildung Westeuropas als Bollwerk gegen die sozialistischen Staaten teilzunehmen. In der Präambel wird dann sofort der Alleinvertretungsanspruch mit der damals absurden Behauptung erhoben, dass man auch für die Deutschen gehandelt habe, die am Zustandekommen des Grundgesetzes nicht mitgewirkt hätten. In Wirklichkeit hat nicht einmal die Bevölkerung der BRD am Zustandekommen des Grundgesetzes mitgewirkt.

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An diese aggressiven Absichten der Präambel knüpfen die Artikel 23 und 116 des Grundgesetzes an. In Artikel 23 wird der Anspruch erhoben, das Grundgesetz auch in anderen, außerhalb der BRD liegenden Teilen des ehemaligen Deutschen Reiches in Kraft zu setzen. In diesem Sinne betrachtet das Grundgesetz nach Artikel 116 alle Deutschen im „Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“ als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Diese Position war auch weiterhin vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 zum „Vertrag über die Grundlagen und Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland“ vom 21 Dezember 1972 weiter behauptet worden. Nicht nur, dass sich ein nationales Gericht anmaßt, über einen völkerrechtlichen Vertrag zu entscheiden, hat es sich auch in innere Angelegenheiten anderer Staaten eingemischt. Wörtlich hat das Bundesverfassungsgericht erklärt: „Deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes ist aber nicht nur der Bürger der BRD!“ Und es verlangt weiter, dass seitens der BRD der Vertrag so auszulegen ist, „dass – unbeschadet jeder Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts in der DDR – die BRD jeden Bürger der DDR, der in den Schutzbereich der BRD und ihrer Verfassung gerät, gemäß Artikel 116 Absatz 1 und Artikel 16 Grundgesetz als Deutschen wie jeden Bürger der BRD behandelt“. (Neue Juristische Wochenschrift. BRD 1973/35, S. 1539 f.) Das ist nicht schlechthin juristische Aggression, sondern darüber hinaus Bedrohung von Bürgern anderer Staaten, die der Strafhoheit der BRD unterworfen werden.

Die Alleinvertretungsanmaßung ist eine der Ursachen der Reisebeschränkung für DDR-Bürger. Scheinheilig wurde in der alten BRD, wird heute darüber geklagt.

Letztendlich ist die Alleinvertretungsanmaßung ein Beitrag zum Gelingen der Konterrevolution 1989/90 und der Annexion der DDR 1990.

Am Ende der DDR sind dort wieder Bundesländer gebildet worden. Also vom Zentralismus zurück zum Föderalismus. Diese Länder sind dann am 03.10.1990 der BRD beigetreten. Details siehe Wikipedia (Einigungsvertrag).

Entnommen aus „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, Stand DDR 1987, bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1987

Die reaktionäre Rolle der Justiz in der (alten) BRD

Gerichtssaal

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Eine wichtige Rolle bei der Sicherung der staatsmonopolistischen Herrschaft spielt die Justiz. Unabhängig vom Volkswillen und getragen von einer noch immer weitverbreiteten illusionären Vorstellung von „Recht und Gesetz“, vermag sie wichtige Entscheidungen für die Herrschaftsausübung der Monopole im Sinne der bestehenden Herrschaftsverhältnisse zu treffen. Die Justiz der BRD ist nicht von nazistischen und anderen reaktionären Juristen gesäubert worden. Die Spruchpraxis der Gerichte entwickelte sich entsprechend. Davon zeugen das KPD-Verbotsurteil, die Berufsverbotsurteile der verschiedensten Verwaltungsgerichte, die Strafpolitik in Verfahren gegen Nazi- und Kriegsverbrecher, die die internationale Öffentlichkeit immer wieder zu Protesten herausfordert. Noch immer (Stand 1987) leben in der BRD 200 000 Nazi- und Kriegsverbrecher ungestraft.

Ein weitverzweigtes Netz der Rechtssprechungsorgane (Gerichtszweige) des Bundes und der Länder durchzieht den gesamten Staat.

Es bestehen Zivil- und Strafgerichte, Verwaltungsgericht, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte. Für diese Gerichtszweige bestehen auf Bundesebene oberste Gerichtshöfe.

Es sind für Zivil – und Strafsachen der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe,

 

Bundesgerichtshof

Entnommen Wikipedia

 

Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof

Bildquelle: Von ComQuat – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19876786

 

das Bundesverwaltungsgericht mit (damals) widerrechtlichem Sitz in Westberlin für allgemeine Verwaltungssachen, Wehrdienst- und Disziplinarsachen. Mit der Wiederbewaffnung der BRD mussten die Wehrdienstsenate nach München umziehen, um einen möglicherweisen eskalierenden Konflikt mit den Besatzungsmächten, insbesondere der Sowjetunion, wegen des widerrechtlichen Sitzes dieses Gerichtshofes in Westberlin, zu vermeiden. Nach der Annexion der DDR ist der Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2002 nach Leipzig verlegt worden.

Bundesverwaltungsgericht

entnommen Wikipedia

 

 

Bundesverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht

Bildquelle: Von Manecke – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2453197

 

Gerichtsorganisation des Bundesverwaltungsgerichts (vor Abschaffung des Disziplinarsenats 2015)
Gerichtsorganisation des Bundesverwaltungsgerichts (vor Abschaffung des Disziplinarsenats 2015)

Bildquelle: Von Der ursprünglich hochladende Benutzer war C.Löser in der Wikipedia auf Deutsch – Übertragen aus de.wikipedia nach Commons., CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1966542

 

 

Ferner gehört dazu das Bundesarbeitsgericht (heute Erfurt) und das Bundessozialgericht in Kassel

Bundesarbeitsgericht

Entnommen aus Wikipedia

 

 

Bundesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht

Bildquelle: Von Ralf Roletschek (talk) – Fahrradtechnik auf fahrradmonteur.de – Eigenes Werk, FAL, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15256352

 

 

Bundessozialgericht

Entnommen aus Wikipedia

 

 

Bundessozialgericht
Bundessozialgericht

Bildquelle: Von Ralf Roletschek – Eigenes Werk, GFDL 1.2, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=73081076

 

sowie der Bundesfinanzhof in München.  

Bundesfinanzhof

Entnommen Wikipedia

 

 

Bundesfinanzhof in München
Bundesfinanzhof in München

Bildquelle. Von AHert – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=14781849

 

Der Sitz des Bundesarbeitsgerichtes ist  im Jahre 1992 nach Erfurt verlegt worden. Der Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes ist im Jahre 2002 nach Leipzig verlegt worden.

Zu den Ländergerichten gehören Amts-, Land- und Oberlandesgerichte, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, Sozial- und Landessozialgerichte und schließlich Finanzgerichte. Weiter gibt es ein Bundespatentgericht und Truppendienstgerichte, und für den Kriegsfall sind Wehrstrafgerichte vorgesehen.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit bildet in der reaktionären Gerichtslandschaft der BRD eine wohltuende Ausnahme. Dieser Gerichtszweig ist fortschrittlich. Bedingt trifft dies auch auf die Sozialgerichtsbarkeit zu.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine besondere Stellung ein, da seine Entscheidungen in bestimmten Fällen Gesetzeskraft haben, was wiederum eine Beschneidung der Legislative (Parlamente) und eine weitere Einschränkung des Volkssouveränitätsprinzips darstellt. Aus der Reihe ihm übertragener Kompetenzen ragen die verbindliche Auslegung der Verfassung, die verfassungskongruente Auslegung von Bundes- oder Landesrecht und die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden hinaus. Schleswig-Holstein hat erst im Jahre 2008 ein Landesverfassungsgericht eingerichtet. Zuvor übernahm das Bundesverfassungsgericht die Aufgaben eines Landesverfassungsgerichts für Schleswig-Holstein.

Diese bespielhafte Aufzählung aus der Vielzahl der Gerichte beweist die Unübersichtlichkeit und Unüberschaubarkeit des Systems der Klassenjustiz. Laien vermögen kaum zu erkennen, an welches Gericht sie sich in einer konkreten Rechtsangelegenheit wenden sollen., zumal hinzukommt, dass die Gerichte wiederum in sich gegliedert sind.

Die Zunahme der Konflikte in der bürgerlichen Gesellschaft hat dazu geführt, dass Verfahren oftmals mehrere Jahre bei den Gerichten anhängig sind, ehe sie entschieden werden. Enorme Kosten sind die Folge, die meistens die Rechtssuchenden zu tragen haben. Wem die finanziellen Mittel fehlen, muss auf die gerichtliche Durchsetzung seiner, bzw. ihrer     Interessen verzichten. Vielfach kann sie oder er sich den juristischen Beistand, der in diesem Gerichtswirrwarr nahezu unabdingbar ist, nicht leisten. Bei den oberen Gerichten besteht Anwaltszwang. In einigen Gerichtszweigen gibt es eine finanzielle Absicherung. So bei Zivilgerichten die Prozesskostenhilfe für Bedürftige. Verbände, wie z.B. die Gewerkschaften, der Mieterschutzbund, der VdK u.a. bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz durch eigene Juristen, bzw. Juristinnen, bzw. Anwältinnen und Anwälten. Außerdem gibt es hier nun ein Geschäftsfeld für die Versicherungsbranche, die Rechtsschutzversicherungen. Beim Strafrecht ist das schwierig, doch auch da gibt es Rechtsschutzversicherungen, die dies teilweise abdecken. Doch man denkt nicht stets daran eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen oder muss oder will die Versicherungsprämie einsparen.

Auf die personelle Zusammensetzung des „Richterstandes“ hat das Volk keinen Einfluss.

Richterstand

Bildquelle: SACKSTARK

 

Die Richter und Richterinnen werden in der Regel nicht gewählt, sondern berufen. Nur die Richter, bzw. Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von zwölf Wahlmännern, bzw. Wahlfrauen des Bundestages und vom Bundesrat gewählt. Auch diese Regelung schränkt die Rolle des Bundestages ein, der als Plenum auch bei der Bildung dieses Gerichts völlig ausgeschaltet ist. Dies ist auch als Nachteil der bürgerlichen Gewaltenteilung zu sehen.

 

Buch Staat und Recht Kopie 2

 

 

 

 

Entnommen aus „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1986

Bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text

aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“, DDR 1986

Die reaktionäre Rolle der Justiz in der (alten) BRD

Die Berufsverbotepraxis

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Bildquelle:
http://www.berufsverbote.de

 

 

Die Ministerpräsidenten der Länder der alten BRD beschlossen am 28. Januar 1978 „Grundsätze über den öffentlichen Dienst“, besser bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff „Radikalenerlass“.

Dieser „Radikalenerlass“ fand die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung. Dieser ist die Grundlage dafür Kommunistinnen und Kommunisten, sowie andere demokratisch gesinnte Leute, die im öffentlichen Dienst (Staatsdienst) tätig sind, Berufsverbot zu erteilen. Durch die Wegnahme der Existenz der Betroffenen sind auch andere im öffentlichen Dienst tätigen eingeschüchtert worden. Sie haben es nicht mehr gewagt sich politisch zu engagieren. Dies ist von den Verantwortlichen mit einkalkuliert worden. Obwohl das Grundgesetz den Eingriff in die Grundrechte nur auf gesetzlicher Grundlage zulässt, ist hier der Eingriff in elementare Rechte und Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern auf vereinfachtem Wege per Erlass, unter Ausschaltung der Parlamente, erfolgt.

Nicht allein die 10 000 vom Berufsverbot seit 1972 direkt Betroffenen Personen und die Bespitzelung von über 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern haben die Besorgnis der demokratischen Öffentlichkeit erregt. Es ist auf Methoden reaktionärster Machtausübung zurückgegriffen worden. Politischer Druck, Drohung und Erpressung lasteten nicht nur auf den im öffentlichen Dienst Tätigen, sondern auch auf Anwärterinnen und Anwärter, Studierende und deren Angehörige haben sind vom Staat genötigt worden systemkonform zu handeln.

Berufsverbotsbetroffene

Bildquelle:
http://www.berufsverbote.de

 

Den Betroffenen von Berufsverboten ist Verfassungswidrigkeit vorgeworfen worden, dabei ist der „Radikalenerlass“ selbst verfassungswidrig. So verstößt er gegen Artikel 33 Absatz 2 und 3: „(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.                                                               (§) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemanden darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

Zitat:

Zitiert nach..(Berufsverbotspaxis)

 

Gezwungenermaßen bekannte sich der Verfassungsgeber im Grundgesetz zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ (Art. 1 Abs. 2) und zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1), die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist (Art. 1 Abs.1 Satz 2). Der Verfassungsgeber verpflichtete die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung auf die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht (Art 1 Abs. 3). Artikel 19 des Grundgesetzes bestimmt, dass in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt eingeschränkt werden darf.

Die Berufsverbote sind daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen ganz offensichtlich gegen mehr als zehn einzelne Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes.

Gegen diese verfassungswidrige Praxis entwickelte sich eine breite nationale und internationale Bewegung.

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Bildquelle: Arbeitskreis Regionalgeschichte                                                                                                                                         https://ak-regionalgeschichte.de/2014/09/29/berufsverbote-in-den-1970er-und-80er-jahren/

 

Der frühere Konsens von CDU und SPD-Führung in der Berufsverbote-Frage ist von der SPD aufgekündigt worden. SPD-regierte Bundesländer haben die Berufsverbote-Praxis eingestellt.  Das ist der Erfolg der breiten Protestbewegung gegen die Berufsverbote und das mutige Auftreten von Berufsverbots-Betroffenen

So stellt sich die Geschichte des Grundgesetzes als eine Geschichte von Verfassungsbrüchen dar.

Wie die Kommunisten der BRD voraussagten, haben sie nun tatsächlich das Grundgesetz verteidigt.

Buch Staat und Recht Kopie 2

 

entnommen aus „Staat und Recht in Staatsbürgerkunde“, DDR 1981

bearbeitet von Petra Reichel

 

 

Interessante Links zum Thema

Arbeitskreis Regionalgeschichte

Aktuelles Berufsverbote(Berufsverbote.de)