Die Hallstein-Doktrin war eine außenpolitische Doktrin der BRD von 1955 bis 1969, die von der BRD nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion offiziell begründet wurde. Die BRD nahm im September 1955 im Zuge der Moskau-Reise Konrad Adenauers diplomatische Beziehungen zur Sowjetunion auf. Zuvor war der Kontakt zur östlichen Siegermacht des II. Weltkrieges über die alliierten Westmächte geführt worden. Eigentlich wollte die BRD die sozialistischen Staaten(mit ihren Beziehungen zur DDR)nicht anerkennen, erklärte aber die Sowjetunion wegen ihrer Bedeutung zur Ausnahme.

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Die Hallstein-Doktrin, benannt nach Walter Hallstein(CDU), Staatssekretär im Auswärtigen Amt von 1951 bis 1958, besagte, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR durch Drittstaaten als „unfreundlicher Akt“ gegenüber der BRD betrachtet werden müsse. Damit war eine weite Skala von wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat möglich. Ziel war es die DDR außenpolitisch zu isolieren.
Während der 1950er Jahre hatte die BRD dieses Ziel weitgehend erreicht.
Beginnend mit dem Generalkonsulat, das die DDR 1959 in Kairo einrichtete, begann die Isolierungsfront jedoch zu bröckeln. Im Verlaufe der 1960er Jahre gelang es der DDR durch die Einrichtung einer großen Zahl halboffizieller Missionen, die Hallstein-Doktrin weitgehend auszuhöhlen. Bereits 1965 war die DDR in knapp 50 Staaten auf die ein oder andere Weise vertreten.
Eine erneute Debatte um die Brauchbarkeit der Hallstein-Doktrin entzündete sich an der Ägypten-Reise von Walter Ulbricht sowie den diplomatischen Aktivitäten in deren Umfeld. Nun wandte sich die Hallstein-Doktrin gegen die BRD selbst.

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Die Zeitschrift „Europa-Archiv“ befasste sich in einem Aufsatz unter dem Titel „Überprüfung des deutschen politischen Instrumentariums; die Hallstein-Doktrin nach dem Besuch Ulbrichts in Ägypten“ mit den Folgen dieses Ereignisses. Der Staatsratsvorsitzende der DDR, Walter Ulbricht erhielt eine offizielle Einladung der ägyptischen Regierung. Die Regierung der BRD konnte dies nicht verhindern und musste die Aufwertung der Regierung der DDR hinnehmen. Der ägyptische Staatspräsident, Gemal Abdel Nasser konnte darüber hinaus den Abbruch der Waffenhilfe der BRD für Israel erzwingen. Die Ankündigung der Einstellung der Wirtschaftshilfe der BRD für Ägypten beantwortete Nasser mit der Drohung daraufhin diplomatische Beziehungen zur DDR aufzunehmen. All das hatte in der BRD zur Erkenntnis geführt, dass neue Überlegungen in der Außenpolitik notwendig sind. Erstmals war deutlich geworden, dass die Hallstein-Doktrin rückwirkend auch gegen die BRD verwendbar war. Folglich wurden Stimmen lauter, die die Abschaffung der Hallstein-Doktrin für sinnvoll hielten.
Derartige Forderungen kamen inzwischen auch aus dem Lager der Regierungsparteien. 1965 äußerte sich der FDP-Vorsitzende Erich Mende: „Die Vorgänge bei der jüngsten Nahost-Krise haben bewiesen, dass diese Doktrin(die Hallstein-Doktrin)zumindest heute kein geeignetes außenpolitisches Instrument mehr ist, um den Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik zu wahren und die Wege zu einer friedlichen und freiheitlichen Lösung der deutschen Frage offen zu halten…Überall dort, wo die Bundesrepublik die Flagge streicht, wird die Spalter-Flagge Ulbrichts hochgezogen werden. Damit würde die Sowjetzone in die Lage versetzt, in politisch wichtigen Gebieten unserer Erde ihr Alleinvertretungsrecht für Deutschland proklamieren zu können.“ („Die deutsche Ostpolitik 1961 – 1970“, a.a.O. S. 85)
Neben einer politischen Erpressbarkeit der BRD brachte die Hallstein-Doktrin also im Falle eines weiteren Zerfalls der Nichtanerkennungsfront die Gefahr mit sich, dass die BRD in verschiedenen Staaten –vor allem in der sogenannten Dritten Welt- seine diplomatischen Vertretungen verlor und sich die Einflussmöglichkeiten der BRD sich entsprechend verringerten.
Das Instrument, das zum Zwecke der außenpolitischen Isolierung der DDR geschaffen wurde, wandte sich nun gegen die BRD selbst.

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Die Hallstein-Doktrin hatte eine weitere hinderliche Wirkung. Sie stand einer Ausweitung des Einflusses der BRD in Osteuropa im Wege. Der Verzicht der BRD auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den sozialistischen Ländern in Osteuropa, erschwerte merklich die Realisierung der neuen ostpolitischen Strategie des Eindringens und Einwirkens. Der erste Versuch waren Handelsvertretungen der BRD in Osteuropa, um der selbstgeschaffenen Zwangslage zu entgehen und ohne offizielle diplomatische Kontakte die Handlungsmöglichkeiten der BRD im osteuropäischen Raum auszuweiten. Doch schon bald zeigten sich die Grenzen dieses Konzepts. Damit erschwerte die Hallstein-Doktrin letztlich eben das, was sie befördern sollte: die Isolierung der DDR. Denn die Ausweitung des Einflusses der BRD in Osteuropa diente ja insbesondere dem Zweck, den Rückhalt für die DDR-Positionen in diesen Ländern zu unterhöhlen.
Aus verschiedensten Gründen begann die Hallstein-Doktrin im Verlaufe der 1960er Jahre der Außenpolitik der BRD lästige Fesseln anzulegen; dagegen wurden die Chancen, dass sie ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen vermochte – die DDR in eine international isolierte Position zu drängen- immer geringer.
Eine weitere Erwägung spielte in der Diskussion um die Hallstein-Doktrin eine Rolle: die, dass es immer sinnvoll sei, Ansprüche, die perspektisch ohnehin nicht zu halten sind, rechtzeitig aufzugeben, dann nämlich, wenn man Chancen hat, „etwas für sie zu bekommen“. Denn, prognostiziert die „Zeit“, „je mehr Staaten die DDR anerkennen, desto geringer wird die reale politische Bedeutung der Nichtanerkennung und der Handelswert(!) der Anerkennung seitens der Bundesrepublik.“ (zit. Nach: Theo Sommer(Hrsg.), „Denken an Deutschland..“, Nannenverlag GmbH, Hamburg 1966, S. 164)
„Sollte aber die Bundesrepublik in der Nichtanerkennung der DDR eines Tages mehr oder minder international isoliert sein, dann verliert die Nichtanerkennung an politischer Wirkung und die nachträgliche Anerkennung an Wert.“(zit. Nach: Theo Sommer(Hrsg.),“Denken an Deutschland..“, Nannenverlag GmbH, Hamburg 1966, S. 133)
Daraus folgt die Empfehlung, die Politik der BRD möge die „Freigabe“ einer internationalen Anerkennung der DDR, die sie langfristig ohnehin nicht verhindern kann, möglichst bald zum Verhandlungsgegenstand mit der DDR machen. In diesen Verhandlungen sollte aber dann für die Aufgabe des „Rechtsanspruches“ der BRD noch so viel, wie möglich an politischen Zugeständnissen der DDR herausgeholt werden.
Tatsächlich sollte die sowjetische Führung die DDR dazu bringen, sich auf diesen zweifelhaften Handel einzulassen.
Schließlich erkannte der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag)vom Dezember 1972 die Existenz des jeweils anderen deutschen Staates an und legte fest, dass keiner der beiden deutschen Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln könne. Fortan ging das nichtsozialistische Ausland von einer de-facto-Anerkennung der DDR über zu einer de-jure-Anerkennung.
Aber auch nach der Entspannung der deutsch-deutschen Beziehungen und der Aufnahme beider Staaten in die UN am 18. September 1973 blieb überwiegend die Auffassung bestehen, dass die BRD der alleinige rechtmäßige Vertreter des gesamten deutschen Volkes sei, weil sie völkerrechtlich Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches sei. Hinzu kam die Politik der Bundesregierung.

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Entnommen aus „Antisozialistische Strategien im Zeitalter der Systemauseinandersetzung“ von Sahra Wagenknecht und Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel