Volkssouveränität und imperialistische Wahlen

Die Schwäche der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten wird auch durch die vom Grundgesetz gezogenen staatlichen Machtstrukturen begründet. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Diese komplizierte verfassungsrechtliche Konstruktion ist nichts anderes als die verschleierte Einschränkung des Prinzips der Volksouveränität. Es wird der Schein erweckt, als bestimme das Volk die Staatspolitik. In Wirklichkeit werden die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf das staatliche Leben auf die Teilnahme an den Wahlen beschränkt. Andere Mitwirkungsmöglichkeiten kennt das Grundgesetz nicht.

Wichtige Rechte wie Volksbegehren und Volksentscheid werden auf Bundesebene der Bevölkerung vorenthalten bzw. werden nur für Fragen der Neugliederung der Bundesländer eingeräumt. Siehe auch Wikipedia.

Das heißt, die Mitwirkung der Bürger im staatlichen Bereich wird auf die Teilnahme an Wahlen reduziert, die alle vier Jahre nach imperialistischem Wahlrecht stattfinden. Erst 1970 wurde das Wahlalter auf 18 Jahre festgelegt.Heute diskutiert man über das Wahlalter ab 16 Jahren. Die Wahl bezieht sich nur auf die Bildung der Legislative (gesetzgebende Gewalt), nicht aber, wie Artikel 20 Absatz 2 den Eindruck erwecken will, auf die Exekutive (vollziehende Gewalt) und Jurisdiktion (richterliche Gewalt). Letztere sind dem Volkswillen entzogen. Gewählt werden nur die Abgeordneten der Parlamente. Sie sind aber nicht an den Wählerwillen gebunden und nur ihrem „Gewissen“ unterworfen. Im Grunde wird das Prinzip der Volkssouveränität durch die Gewaltenteilung aufgelöst. Nicht die vom Volke gewählten Gesetzgebungsorgane besitzen Machtvollkommenheit, sondern die Staatsgewalt ist formal in drei voneinander mehr oder weniger unabhängige Körperschaften geteilt.

In bürgerlichen Staaten wird was anderes gelehrt, ja sogar indoktriniert. Wie die Quelle des folgenden Bildes zeigt, geschieht dies von Kindesbeinen an.

Bildquelle: Das ist Kindersache https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/politik/was-ist-gewaltenteilung

Das gesamte Wahlrecht der BRD war von Anfang an Element und Instrument der imperialistischen Politik. Es ging um ein Wahlrecht der Pseudodemokratie entsprechen der Konstruktion dieses Staats überhaupt, der der Machtausübung des Imperialismus und der Täuschung des Volkes dienen sollte. Von vornherein war dabei konzipiert, das Volk noch weitgehender von der Macht auszuschalten, als das beispielsweise in der Weimarer Republik der Fall war.

Der Imperialismus kommt ohne Wahlen nicht aus. Lenin analysierte den Mechanismus der Monopoldiktatur so: „Ohne Wahlen geht es in unserem Zeitalter nicht; ohne die Massen kommt man nicht aus; die Massen können im Zeitalter des Buchdrucks und Parlamentarismus nicht geführt werden ohne ein weitverzweigtes, systematisch angewandtes, solide ausgerüstetes System von Schmeichelei, Lüge, Gaunerei, das mit populären Modeschlagworten jongliert, den Arbeitern alles mögliche, beliebige Reformen und beliebige Wohltaten verspricht – wenn diese nur auf den revolutionären Kampf für den Sturz der Bourgeoise verzichten.“

Bildquelle: Das ist Kindersache https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/politik/alles-ueber-die-bundestagswahl

Die Verflechtung von Monopolbourgeoisie und Bundestagsparteien, der Mechanismus der Wählermanipulierung, das Wahlsystem und das Wahlrecht selbst gewährleisten, das die Abgeordneten aus den systemtragenden Parteien kommen. Das Volk kann nur seine Stimme abgeben, ohne den „ältesten Trick der Bourgeoisie“ zu durchschauen, „den Wähler frei seine Unfreiheit wählen zu lassen“ (Brecht). Mit der 5%-Sperrklausel, die sich vor allem gegen Kommunisten und Demokraten richtet, und einer massiven antikommunistischen Manipulierung der Volksmassen gelang es weitgehend, echte Alternativpolitik aus dem Parlament fernzuhalten. Das Wahlsystem errichtet zahlreiche Barrieren. Immerhin benötigt eine Partei etwa 1,8 Millionen Wählerstimmen, um die 5%-Sperrklausel zu überspringen.

Bildquelle: Förde Sparkasse https://blog.foerde-sparkasse.de/redaktionstipps/wahlen-in-schleswig-holstein/

Parteien, die im Bundestag weniger als 5 Abgeordnete haben oder gar nicht vertreten waren, müssen etwa 70 000 Unterstützerunterschriften für die Zulassung zu den Bundestagswahlen beibringen. Das Gleiche gilt auch für Landtagswahlen. Gelingt es politischen Parteien mit alternativen bzw. systemkritischen Positionen, alle dies Hürden zu überwinden, hindern die Regeln des Geschäftsordnungsrechts des Parlamentes solche Abgeordnete an der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Bildquelle: Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/go

Zur vollen Wahrnehmung aller Rechte muss Fraktionsstatus gegeben sein, wozu eine Partei wiederum eine entsprechende Anzahl von Abgeordneten im Parlament haben muss. Ohne Fraktionsstatus handelt es um eine Gruppe, die weniger Rechte hat. So gibt es Abgeordnete 1. Und 2. Klasse. Das Bundesverfassungsgericht hat dies für rechtens erklärt.

Bildquelle: DLF https://www.deutschlandfunk.de/ezb-urteil-des-verfassungsgerichts-ein-erdbeben-ausgeloest.724.de.html?dram:article_id=476766

Die soziale Zusammensetzung des Bundestages widerspiegelt keineswegs die des Volkes. Obgleich „Monopolfamilien“ nur 0,3 Prozent der Bevölkerung ausmachen, haben 70 Industrieunternehmen mindestens eine/n Abgeordnete/n im Parlament. Mehr als zweihundert seiner Abgeordneten sind Beamte/innen, mehr als hundert sind Unternehmer/innen, Gutsbesitzer/innen oder Manager/innen. In der Regel gibt keine/n als Arbeiter/in tätigen Abgeordneten im Bundesparlament.

Bildquelle: Homo Politicus https://www.homopoliticus.de/berufsgruppen1/

Entnommen aus „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“ DDR 1987,

bearbeitet und aktualisiert von Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Staat und Recht in der Staatsbürgerkunde“

Maulkorb

Auf Anweisung der RHEIN-ZEITUNG musste ich alle Beiträge, die ich dort entnommen habe entfernen.  Siehe Beitrag im Schwester-Blog „Was war die DDR?“.

Es geht nichts verloren, die entsprechenden Beiträge habe ich auf Entwurf umgestellt.