Walter Hallstein

Walter Peter Hallstein, geboren am 17. November 1901 in Mainz, gestorben am 29. März 1982 in Stuttgart, war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Politiker(CDU). Der vormalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt wurde 1958 der erste Vorsitzende der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nach ihm wurde die Hallstein-Doktrin benannt.

Walter Hallstein 1957
Walter Hallstein 1957

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F004665-0003 / Unterberg, Rolf / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5448739

 

 

In Mainz als Sohn eines Regierungsbaurats geboren, besuchte Hallstein das humanistische Rabanus-Maurus-Gymnasium. Nach dem Abitur studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, München und Berlin. 1925 wurde er an der Universität Berlin zunächst Assistent von Martin Wolff und im selben Jahr mit einer juristischen Dissertation über den „Lebensversicherungsvertrag im Versailler Vertrag“ promoviert. 1927 arbeitete er als Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. 1929 folgten die Habilitation mit einer Arbeit über das Aktienrecht und die Tätigkeit als Privatdozent an der Berliner Universität.

Auch wenn Walter Hallstein nicht Mitglied der NSDAP war, so war er doch Mitglied in verschiedenen faschistischen Organisationen. Auch wenn es Differenzen mit dem faschistischen Regime gab, so war er doch Teil des faschistischen Systems.

Von 1930 bis 1941 war Hallstein ordentlicher Professor für Privat- und Gesellschaftsrecht an der Universität Rostock. Er war Mitglied des faschistischen Rechtswahrerbundes, der faschistischen Volkswohlfahrt, des faschistischen Luftschutzbundes und des faschistischen Dozentenbundes.[4] 1941 war er Professor für Rechtsvergleichung, Gesellschafts- und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt.[1] Mitglied in der NSDAP oder der SA wurde Hallstein nicht.[5] Als er Professor an der Universität Frankfurt am Main werden sollte, gab es dagegen aufgrund früherer Vorfälle Widerstand vonseiten der NSDAP. Die wissenschaftliche Leitung der Universität setzte seine Einstellung dennoch durch. Seine Personalpolitik war jedoch dem Regime nicht genehm.[5]

 

 

1942 wurde Hallstein als Reserveoffizier zur Wehrmacht eingezogen und diente im Artillerie-Regiment 1709 (709. Infanterie-Division) in Nordfrankreich. Im Juli 1944 kam er während der Kämpfe um Cherbourg in US-amerikanische Kriegsgefangenschaft. Im Kriegsgefangenenlager Camp Como im US-Bundesstaat Mississippi wirkte Hallstein an der Einrichtung einer Lageruniversität zur Weiterbildung mit. Nun ja, Hallstein war den Amis gewiss genehm.

Bereits im November 1945 kehrte Hallstein aus der Kriegsgefangenschaft zurück(wahrlich eine kurze Kriegsgefangenschaft)und setzte sich unverzüglich für die Wiedereröffnung der Frankfurter Universität ein. Er wurde nicht nur am 1. Februar 1946 Dozent an der wiedereröffneten Hochschule, sondern im April 1946 auch deren erster freigewählter Nachkriegsrektor. Dieses Amt hatte er bis 1948 inne. Zudem war Hallstein Vorsitzender der Süddeutschen Rektorenkonferenz und Leiter des Gründungsausschusses der Hochschule für Politik in Frankfurt am Main. Einen Tag vor seinem Amtsantritt an der Frankfurter Universität lehnte er das Angebot Ludwig Erhards ab, einen leitenden Posten im bayerischen Wirtschaftsministerium zu übernehmen.

1948 erhielt Hallstein den Ruf auf eine Gastprofessur an der Georgetown University in Washington, D.C.

Mit seiner Rückkehr nach Westdeutschland begann Hallstein sich intensiv für die Einbindung der BRD in internationale Organisationen und die westliche Staatengemeinschaft einzusetzen. Im Januar 1950 gründete er in Bad Soden eine Organisation, die gezielt auf die Aufnahme der BRD in die UNESCO hinarbeitete. Am 4. Juni desselben Jahres wurde in Paris erstmals über den westdeutschen UNESCO-Beitritt verhandelt. Bei der kontroversen Debatte, in der die Abgeordneten der sozialistischen Länder den Saal verließen, war Hallstein der Anführer der Delegation der BRD. Wenige Wochen später wurde Hallstein von Bundeskanzler Konrad Adenauer zum Leiter der bundesdeutschen Delegation bei der Pariser Konferenz für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) berufen. Vor allem das Bundeswirtschaftsministerium kritisierte diese Entscheidung, da man Hallstein als Juristen nicht für kompetent für die wirtschaftspolitischen Verhandlungen hielt. Hallstein wurde dennoch zum engen Vertrauten Adenauers und gestaltete dessen Außenpolitik wesentlich mit. Am 28. August 1950 ernannte Adenauer Hallstein zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt. Hallstein war der einzige Inhaber dieser Funktion, obwohl ursprünglich zwei Staatssekretäre im Kanzleramt geplant gewesen waren.

Ende 1950 begannen Diskussionen über das im September von den Westmächten genehmigte Bundesaußenministerium. In dieser Zeit versuchte die FDP Hallstein zum Parteibeitritt zu bewegen, vermutlich mit dem Ziel, ihn dann zum Bundesaußenminister zu machen. Der Staatssekretär lehnte eine politische Bindung aber ab. Schließlich wurde er 1951 unter Adenauer, der selbst das Amt des Bundesaußenministers übernommen hatte, Staatssekretär des Auswärtigen Amts. Diese Funktion hatte er bis 1958 inne. Wegen seiner zahlreichen Aufgaben als Staatssekretär und Leiter von verschiedenen Verhandlungsdelegationen (neben der Vorbereitung der EGKS auch die der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft [EVG] und der Wiedergutmachung mit Israel; bei der Wiedergutmachung mit Israel wurde der Staat Israel von der BRD unterstützt mit der Begründung der Judenverfolgung in der Zeit des Faschismus. Man muss aber zwischen dem Staat Israel und der jüdischen Bevölkerung, bzw. den während des Faschismus verfolgten Juden unterscheiden.) wurde Hallstein in dieser Zeit mehrfach kritisiert, weil er diese vielfältigen Aufgaben alleine nicht zufriedenstellend bewältigen könne.

Am 19. Oktober 1954 nahm Hallstein mit Bundeskanzler Adenauer (CDU) an der ersten bundesdeutsch-französischen Konferenz in Paris teil. Die Hallstein-Doktrin, die die Strategie der bundesdeutschen Außenpolitik in den späten 1950er und frühen 1960er Jahren bestimmte, wurde zwar ab 1954 maßgeblich von Hallstein erarbeitet, aber am 23. September 1955 von Wilhelm Grewe, dem Leiter der politischen Abteilung im Auswärtigen Amt, formuliert. Hallstein selbst nahm 1955 an der Konferenz von Messina teil, die wichtige Weichen für die wirtschaftliche Integration der europäischen Länder stellte. Den Ende 1957 in Kraft getretenen EWG-Vertrag, der die Ergebnisse der Konferenz festschrieb, entwarf Hallstein maßgeblich mit.

Hallstein wurde am 7. Januar 1958 auf einer Außenministerkonferenz in Paris zum Präsidenten der ersten Kommission der entstandenen EWG gewählt. Noch im selben Jahr wurde er vor allem von britischer und skandinavischer Seite scharf kritisiert, weil er zu den entschiedensten Gegnern der letztlich gescheiterten Pläne für eine europäische Freihandelszone mit vielen Mitgliedern zählte und im Gegensatz dazu auf eine wirtschaftlich und politisch stark integrierte, dafür aber kleine Gruppe europäischer Staaten setzte. Ende 1959 veröffentlichte er den Hallstein-Plan, der einen stärkeren gemeinsamen Markt der EWG-Länder bei gleichzeitiger Liberalisierung des Außenhandels vorsah. In den folgenden Jahren kam es zu Verhandlungen über dieses Projekt, das Anfang 1962 nach zähen Diskussionen vor allem über die Agrarpolitik umgesetzt wurde.

Auf Druck Frankreichs kündigte Hallstein 1967 an, nicht für eine neue Amtszeit kandidieren zu wollen.[6] Er war dann von 1968 bis 1974 Vorsitzender der Internationalen Europäischen Bewegung (EMI). Von 1969 bis 1972 war Hallstein als Abgeordneter desWahlkreises Neuwied-Altenkirchen Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU). Die neue Ostpolitik von Bundeskanzler Willy Brandt interpretierte Hallstein als Wiederaufleben isolationistischer nationalstaatlicher Bestrebungen. Herbert Wehner (SPD) bezeichnete Hallstein daraufhin als „pensionierten Europäer“.

Hallstein verstarb am 29. März 1982 bei der befreundeten Familie Ritter in Stuttgart und wurde auf dem Waldfriedhof Stuttgart begraben.

 

Entnommen Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel

 

Hallstein-Doktrin

Die Hallstein-Doktrin war eine außenpolitische Doktrin der BRD von 1955 bis 1969, die von der BRD nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion offiziell begründet wurde. Die BRD nahm im September 1955 im Zuge der Moskau-Reise Konrad Adenauers diplomatische Beziehungen zur Sowjetunion auf. Zuvor war der Kontakt zur östlichen Siegermacht des II. Weltkrieges über die alliierten Westmächte geführt worden. Eigentlich wollte die BRD die sozialistischen Staaten(mit ihren Beziehungen zur DDR)nicht anerkennen, erklärte aber die Sowjetunion wegen ihrer Bedeutung zur Ausnahme.

Moskau, Besuch Konrad Adenauer
Konrad Adenauer 1955 in Moskau
Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 146-1989-101-01A / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5419499

 

 

Die Hallstein-Doktrin, benannt nach Walter Hallstein(CDU), Staatssekretär im Auswärtigen Amt von 1951 bis 1958, besagte, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR durch Drittstaaten als „unfreundlicher Akt“ gegenüber der BRD betrachtet werden müsse. Damit war eine weite Skala von wirtschaftlichen Sanktionen bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit dem betreffenden Staat möglich.  Ziel war es die DDR außenpolitisch zu isolieren.

Während der 1950er Jahre hatte die BRD dieses Ziel weitgehend erreicht.

Beginnend mit dem Generalkonsulat, das die DDR 1959 in Kairo einrichtete, begann die Isolierungsfront jedoch zu bröckeln. Im Verlaufe der 1960er Jahre gelang es der DDR durch die Einrichtung einer großen Zahl halboffizieller Missionen, die Hallstein-Doktrin weitgehend auszuhöhlen. Bereits 1965 war die DDR in knapp 50 Staaten auf die ein oder andere Weise vertreten.

Eine erneute Debatte um die Brauchbarkeit der Hallstein-Doktrin entzündete sich an der Ägypten-Reise von Walter Ulbricht sowie den diplomatischen Aktivitäten in deren Umfeld.  Nun wandte sich die Hallstein-Doktrin gegen die BRD selbst.

Ägypten, Besuch Walter Ulbricht
Walter Ulbricht in Ägypten

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-D0227-0053-004 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5361649

 

 

Die Zeitschrift „Europa-Archiv“ befasste sich in einem Aufsatz unter dem Titel „Überprüfung des deutschen politischen Instrumentariums; die Hallstein-Doktrin nach dem Besuch Ulbrichts in Ägypten“ mit den Folgen dieses Ereignisses. Der Staatsratsvorsitzende der DDR, Walter Ulbricht erhielt eine offizielle Einladung der ägyptischen Regierung. Die Regierung der BRD konnte dies nicht verhindern und musste die Aufwertung der Regierung der DDR hinnehmen. Der ägyptische Staatspräsident, Gemal Abdel Nasser konnte darüber hinaus den Abbruch der Waffenhilfe der BRD für Israel erzwingen. Die Ankündigung der Einstellung der Wirtschaftshilfe der BRD für Ägypten beantwortete Nasser mit der Drohung daraufhin diplomatische Beziehungen zur DDR aufzunehmen. All das hatte in der BRD zur Erkenntnis geführt, dass neue Überlegungen in der Außenpolitik notwendig sind. Erstmals war deutlich geworden, dass die Hallstein-Doktrin rückwirkend auch gegen die BRD verwendbar war. Folglich wurden Stimmen lauter, die die Abschaffung der Hallstein-Doktrin für sinnvoll hielten.

Derartige Forderungen kamen inzwischen auch aus dem Lager der Regierungsparteien. 1965 äußerte sich der FDP-Vorsitzende Erich Mende: „Die Vorgänge bei der jüngsten Nahost-Krise haben bewiesen, dass diese Doktrin(die Hallstein-Doktrin)zumindest heute kein geeignetes außenpolitisches Instrument mehr ist, um den Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik zu wahren und die Wege zu einer friedlichen und freiheitlichen Lösung der deutschen Frage offen zu halten…Überall dort, wo die Bundesrepublik die Flagge streicht, wird die Spalter-Flagge Ulbrichts hochgezogen werden. Damit würde die Sowjetzone in die Lage versetzt, in politisch wichtigen Gebieten unserer Erde ihr Alleinvertretungsrecht für Deutschland proklamieren zu können.“ („Die deutsche Ostpolitik 1961 – 1970“, a.a.O. S. 85)

Neben einer politischen Erpressbarkeit der BRD brachte die Hallstein-Doktrin also im Falle eines weiteren Zerfalls der Nichtanerkennungsfront die Gefahr mit sich, dass die BRD in verschiedenen Staaten –vor allem in der sogenannten Dritten Welt- seine diplomatischen Vertretungen verlor und sich die Einflussmöglichkeiten der BRD sich entsprechend verringerten.

Das Instrument, das zum Zwecke der außenpolitischen Isolierung der DDR geschaffen wurde, wandte sich nun gegen die BRD selbst.

Staaten, die die DDR bis 1970 anerkannten
Staaten, die die DDR bis 1970 anerkannten

 

Bildquelle: Von Hanhil (talk) 05:38, 6 September 2009 (UTC) – Eigenes Werk, based on File:BlankMap-World-1970.png, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7743842

 

 

Die Hallstein-Doktrin hatte eine weitere hinderliche Wirkung. Sie stand einer Ausweitung des Einflusses der BRD in Osteuropa im Wege. Der Verzicht der BRD auf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den sozialistischen Ländern in Osteuropa, erschwerte merklich die Realisierung der neuen ostpolitischen Strategie des Eindringens und Einwirkens. Der erste Versuch waren Handelsvertretungen der BRD in Osteuropa, um der selbstgeschaffenen Zwangslage zu entgehen und ohne offizielle diplomatische Kontakte die Handlungsmöglichkeiten der BRD im osteuropäischen Raum auszuweiten. Doch schon bald zeigten sich die Grenzen dieses Konzepts. Damit erschwerte die Hallstein-Doktrin letztlich eben das, was sie befördern sollte: die Isolierung der DDR. Denn die Ausweitung des Einflusses der BRD in Osteuropa diente ja insbesondere dem Zweck, den Rückhalt für die DDR-Positionen in diesen Ländern zu unterhöhlen.

Aus verschiedensten Gründen begann die Hallstein-Doktrin im Verlaufe der 1960er Jahre der Außenpolitik der BRD lästige Fesseln anzulegen; dagegen wurden die Chancen, dass sie ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen vermochte – die DDR in eine international isolierte Position zu drängen- immer geringer.

Eine weitere Erwägung spielte in der Diskussion um die Hallstein-Doktrin eine Rolle: die, dass es immer sinnvoll sei, Ansprüche, die perspektisch ohnehin nicht zu halten sind, rechtzeitig aufzugeben, dann nämlich, wenn man Chancen hat, „etwas für sie zu bekommen“. Denn, prognostiziert die „Zeit“, „je mehr Staaten die DDR anerkennen, desto geringer wird die reale politische Bedeutung der Nichtanerkennung und der Handelswert(!) der Anerkennung seitens der Bundesrepublik.“ (zit. Nach: Theo Sommer(Hrsg.), „Denken an Deutschland..“, Nannenverlag GmbH, Hamburg 1966, S. 164)

„Sollte aber die Bundesrepublik in der Nichtanerkennung der DDR eines Tages mehr oder minder international isoliert sein, dann verliert die Nichtanerkennung an politischer Wirkung und die nachträgliche Anerkennung an Wert.“(zit. Nach: Theo Sommer(Hrsg.),“Denken an Deutschland..“, Nannenverlag GmbH, Hamburg 1966, S. 133)

Daraus folgt die Empfehlung, die Politik der BRD möge die „Freigabe“ einer internationalen Anerkennung der DDR, die sie langfristig ohnehin nicht verhindern kann, möglichst bald zum Verhandlungsgegenstand mit der DDR machen. In diesen Verhandlungen sollte aber dann für die Aufgabe des „Rechtsanspruches“ der BRD noch so viel, wie möglich an politischen Zugeständnissen der DDR herausgeholt werden.

Tatsächlich sollte die sowjetische Führung die DDR dazu bringen, sich auf diesen zweifelhaften Handel einzulassen.

Schließlich erkannte der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag)vom Dezember 1972 die Existenz des jeweils anderen deutschen Staates an und legte fest, dass keiner der beiden deutschen Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln könne. Fortan ging das nichtsozialistische Ausland von einer de-facto-Anerkennung der DDR über zu einer de-jure-Anerkennung.

Aber auch nach der Entspannung der deutsch-deutschen Beziehungen und der Aufnahme beider Staaten in die UN am 18. September 1973 blieb überwiegend die Auffassung bestehen, dass die BRD der alleinige rechtmäßige Vertreter des gesamten deutschen Volkes sei, weil sie völkerrechtlich Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches sei. Hinzu kam die  Politik der Bundesregierung.

Flaggen beider deutscher Staaten1973 vor UNO-Hauptquartier in New York
Flaggen beider deutscher Staaten 1973 vor UNO-Hauptquartier in New York

 

Bildquelle: Von Bundesarchiv, Bild 183-M0925-406 / Joachim Spremberg / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5366594

 

Buchtitel Antisozialistische Strategien

 

Entnommen aus Antisozialistische Strategien im Zeitalter der Systemauseinandersetzung“ von Sahra Wagenknecht und Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel