Eine Lachnummer: Das Nachwuchs-Personal des BND soll vom MfSlernen. Die Sieger wollen vom Besiegten lernen? Nun ja, das MfShat es geschafft, dass es dort keine öffentlichen Affären gab, während es beim BND oft Affären gab. Das MfSwurde auf antifaschistischer Grundlage aufgebaut, während das beim BND ganz anders ist.
Die Organisation Gehlen war der Vorläufer des BND. Die Organisation Gehlen ging aus der Abteilung Fremde Heere Ost der faschistischen Wehrmacht hervor.
Die Abteilung Fremde Heere Ost wurde von 1942 bis April 1945 von Reinhard Gehlen geleitet, der zuletzt den Rang eines Generalmajors bekleidete.
Der Militärische Abschirmdienst ging aus einer im früheren Amt Blank (dem Vorläufer des Bundesministeriums der Verteidigung) unterhaltenen Verbindungsstelle zwischen den Alliierten und der Bundesregierung hervor und wurde 1956, nach der Aufstellung der Bundeswehr, in dieser Form gegründet. Bis zum Jahr 1984 hieß es Amt für die Sicherheit der Bundeswehr (ASBw). Im September 1984 kam es zu einer weitgehenden Umstrukturierung des Dienstes. Es erfolgte ein organisatorischer Umbau und bis zu einem gewissen Grad eine Besetzung mit zivilen Mitarbeitern (Beamte, also keine Soldaten). Rund 2.000 Mitarbeiter waren 1984 beim MAD beschäftigt.
1982 wurden 357.000 Datei- und Karteiauskünfte durch den MAD eingeholt und in 3148 Fällen bei militärischen und zivilen Bundeswehrangehörigen Sicherheitsbedenken angemeldet. Zu den wichtigsten Auskunftslieferanten des MAD gehörten auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und Dienste befreundeter Staaten.
An der Spitze der Behörde steht das MAD-Amt in Köln. Nach der Übernahme der NVA durch die Bundeswehr am 3. Oktober 1990 unterstanden dem MAD-Amt zunächst sieben MAD-Gruppen und 28 MAD-Stellen. Im Rahmen der Streitkräftereduzierung 1994 wurde der Aufbau weiter gestrafft, sodass eine Zielstruktur von zwölf MAD-Stellen eingenommen wurde. Mit der Reform der Bundeswehr ab 2010 durch die Verteidigungsminister zu Guttenberg und de Maizière wurde die Anzahl der Mitarbeiter nochmals reduziert und die Struktur auf sieben Dienst- und fünf Außenstellen verändert, die im Grunde den bisher bestehenden MAD-Stellen entsprechen. Die Außenstelle Wilhelmshaven wurde am 3. April 2017 zur MAD-Stelle aufgewertet.
Nachdem im Jahre 1950 das Bundesamt für Verfassungsschutz geschaffen wurde, haben die einzelnen Bundesländer vom Bund unabhängige Landesämter für Verfassungsschutz eingerichtet.
Auch hier hat man die Befugnisse und Aufgaben von Polizei und Geheimdienst getrennt. Das Trennungsgebot bedeutet aber nicht, dass der Austausch von Informationen zwischen Polizei und Verfassungsschutz verboten wäre. Vielmehr ist dort, wo es die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich macht, eine Zusammenarbeit der Behörden gefordert. Das gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin und die neu geschaffene Antiterrordatei sind beispielhaft für eine solche Zusammenarbeit. Da erhebt sich die Frage, ob diese Trennung sinnvoll ist oder es beim MfS der DDR sinnvoller gelöst war, da dieses auch Polizeiaufgaben und –befugnisse hatte.
Seit der Annexion der DDR existieren in der BRD 16 Landesbehörden und zwei Bundesbehörden für den Verfassungsschutz. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt der Militärische Abschirmdienst für den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums die Aufgaben des Verfassungsschutzes wahr.
Die Landes- und Bundesbehörden sind voneinander getrennt und es bestehen grundsätzlich keine Weisungsbefugnisse zwischen Ihnen.
Die Organisation der Landesbehörden ist unterschiedlich geregelt. Während einige Länder ähnlich dem Bund ihre Verfassungsschutzbehörden als Landesämter organisieren, die dem jeweils zuständigen Innenressort unterstellt sind , ist der Verfassungsschutz in anderen Ländern als Abteilung organisatorischer Bestandteil des jeweiligen Innenressorts.
Neben den geheimdienstlichen Aufgaben, die jeder Geheimdienst auf der Welt hat, agierte auch bis zu heutigen Tage agiert der Verfassungsschutz gegen Kommunistinnen und Kommunisten, sowie andere konsequente Linke. Wenn es gegen Rechtsradikale geht, tut sich der Verfassungsschutz schwer und bewältigt diese Aufgabe nicht. Es gab genügend Skandale, da der Verfassungsschutz auf diesem Gebiet des Öfteren versagt hat.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 07. November 1950 durch die Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John Jay McCloy, Ivone Kirkpatrik und André François-Poncet aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet.
Bereits vorher betrieb die United States Army in der BRD eine Tarneinrichtung namens „Amt für Verfassungsschutz“, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 wieder zugelassene KPD zu sammeln.
Der Aufbau in der Gründungsphase wurde von den Sicherheitsdirektoren der Hohen Kommissare bis in Details gelenkt, um zu verhindern, dass eine neue Gestapo(Geheimdienst in der Zeit des Faschismus)entstehen könnte. Dies blieb weiter ein zentrales Leitmotiv für die organisatorische Entwicklung des Bundesamtes. Darüber hinaus bestimmten die Westalliierten nicht nur den ersten Präsidenten des Bundesamtes aus den Vorschlägen der Bundesregierung, sondern kontrollierten und genehmigten die Einstellung des Personals, so dass ehemalige Angehörige der faschistischen Organisationen Gestapo, SS und SD des Reichssicherheitshauptamtes dort zunächst nicht beschäftigt wurden.
Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Westalliierten. Die Befugnisse und Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Westalliierten vom 14. April 1949. Dieser erlaubte die Einrichtung einer „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten“. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein. In der BRD waren polizeiliche und geheimdienstliche Tätigkeiten strikt getrennt. Man begründete dies mit den Erfahrungen der Gestapo als Geheimpolizei in der Zeit des Faschismus.
Trotz dieser Trennung von polizeilichen Befugnissen und Geheimdiensttätigkeit, waren bis zum Ende der alliierten Aufsicht 1955 viele ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als freie Mitarbeiter oder in Tarnfirmen beschäftigt, danach auch regulär im Amt.
Es wuchs eine neue Generation juristisch geschulter Mitarbeiter heran, denen die Methoden der „alten Hasen“ suspekt waren. 1963 wurden noch 16 Mitarbeiter als ehemalige Mitglieder von Gestapo, SS oder SD ermittelt. Den Westalliierten war dies bekannt. Der antikommunistische Kampf im Kalten Krieg war ihnen wichtiger. Da kamen die alten Nazis als antikommunistische Kämpfer gerade recht.
Als die Nazivergangenheit dieser 1963 ermittelten Mitarbeiter herausgekommen ist, wurden diese in andere Ämter versetzt. Ihre Existenz hat man ihnen nicht genommen, da wohl an den neuen Arbeitsplätzen dieser alten Nazis wieder antikommunistische Kämpfer gebraucht wurden.
Danach war der Öffentlichkeit die frühere Mitgliedschaft in der NSDAP(Nazi-Partei in der Zeit des Faschismus) von leitenden Mitarbeitern suspekt. Deshalb musste der Behördenleiter Schübbers gehen.
Auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz kann man lesen, dass sich diese Behörde heute mit ihrer Geschichte auseinandersetzt. Viel Geld(Steuergelder) wird für ein Forschungsprojekt ausgegeben. Man tut sich schwer damit, da man ja nicht zugeben mag, dass der antikommunistische Kampf im Kalten Krieg wichtiger war, als, auch in der BRD, einen Geheimdienst mit Antifaschisten zu besetzen. Das mögen die hochrangigen und hochbezahlten Forscher nicht zugeben. So hat diese ganze Forscherei einen Alibi-Effekt, um das Volk zu beruhigen.
Phillip Müller, geboren am 05. April 1931 in Neuaubing, gestorben am 11. Mai 1952 in Essen, war Arbeiter und Kommunist in der BRD. Er starb, als die Polizei in Essen auf Teilnehmer einer Demonstration gegen die Wiederbewaffnung der BRD schoss. Es war das erste Mal in der Geschichte der BRD, dass ein Demonstrant durch die Polizei getötet wurde.
Philipp Müller stammte aus einer katholischen Familie, er lernte Schlosser und arbeitete im Eisenbahnausbesserungswerk Neu-Aubing. 1948 wurde er in München Mitglied der damals noch nicht verbotenenFDJund 1950 der KPD. Er engagierte sich im Sozialistischen Jungarbeiter Aktiv, einem Münchener Bündnis aus Falken, Jusos, FDJund antifaschistischen Gruppen.
Während des Pfingstreffens lernte er seine spätere Frau, Ortrud Voß, kennen. Sie heirateten bald in Berlin-Weißendsee. Im Dezember 1951 wurde der gemeinsame Sohn Joachim geboren.
Bald nach seiner Hochzeit mit der ebenfalls politisch aktiven DDR-Bürgerin verlor Müller seine Arbeitsstelle. Man brauchte ihn plötzlich im Eisenbahnausbesserungswerk Neu-Aubing in München nicht mehr. Und das in einer Zeit, als es Arbeit in Hülle und Fülle gab und ein Job in einem Eisenbahnausbesserungswerk damals eine Lebensstellung war. Da sind politische Gründe für die Entlassung wahrscheinlich, aber nicht beweisbar.
Nun arbeitete Philipp Müller nur noch für die KPD und die FDJ.
Er soll einen Übersiedlungsantrag in die DDR gestellt haben- dort lebten ja Frau und Kind, aber zum Zeitpunkt der Demo wohnte Philipp Müller im „Westen“. ( Die Genossen in der DDR hatten es gar nicht so gern, wenn Genossen aus dem Westen in den Osten kommen wollten. Die sollten lieber im Westen politisch aktiv sein und für Veränderung kämpfen.)
In Absprache mit den Westalliierten plante die Regierung der BRD die Wiederbewaffnung und die vertragliche militärische Bindung an die NATO.
Nach den Vorabsprachen auf der Außenministerkonferenz im September 1951 sollte am 26. Mai 1952 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)unterzeichnet werden.
Gegen dieses Vorhaben formierte sich Widerstand aus linken, kommunistischen und pazifistischen Kräften. Die Regierung der Sowjetunion versuchte mit den ersten Stalin-Noten im März und April 1952 die Entwicklung zu stoppen. Die DDR unterstützte die Aktionen der Wiederbewaffnungsgegner über die KPD, die FDJ und Gewerkschaften.
Eine Konferenz von Vertretern verschiedener Jugendorganisationen unter Leitung des dortigen Pfarrers Herbert Mochalski, eines engen Vertrauten des hessen-nassauischen Kirchenpräsidenten Martin Niemöller, rief am 2. März 1952 in Darmstadt zu einer „Jugendkarawane gegen Wiederaufrüstung und Generalvertrag“ am 11. Mai 1952 in Essen auf. Am 10. Mai verbot der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold (CDU), der zugleich Ministerpräsident war, die Demonstration mit der Begründung, dass wegen weiterer Veranstaltungen nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung stünden. Viele Teilnehmer traten die Heimreise an. Dennoch fanden sich etwa 30.000 Personen, die an verschiedenen Orten in Essen kleinere Veranstaltungen organisierten, die jedoch von der Polizei aufgelöst wurden. Vor der Grugahalle widersetzten sich Demonstranten den Aufforderungen der Polizei.
Kommissar Knobloch erteilte Schießbefehl auf die Demonstrierenden. Später wurde behauptet, diese hätten auf die Polizei geschossen, die dann dazu gezwungen gewesen sei, das Feuer zu erwidern. Zwei Kugeln eines Polizisten trafen Philipp Müller, eine davon traf sein Herz tödlich. Durch Polizeikugeln schwer verletzt wurden außerdem der Sozialdemokrat Bernhard Schwarze aus Münster und der Gewerkschafter Albert Bretthauer aus Kassel.
Das Landgericht Dortmund stufte die Schüsse mit Urteil vom 2. Oktober 1952 als Notwehr ein. Schusswaffengebrauch von Demonstranten konnte nicht nachgewiesen werden. Dutzende Jugendliche wurden festgenommen, elf von ihnen später zu Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Ministerpräsident Arnold erklärte:
„Da der Widerstand durch den Gebrauch des Polizeischlagstocks nicht gebrochen werden konnte […] musste von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Vor dem Schusswaffengebrauch wurde die Menge dreimal aufgefordert, das Werfen einzustellen.“
Die KPD-Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags beantragten am 12. Mai 1952, der KPD-Abgeordnete Heinz Renner in der Bundestagssitzung am 14. Mai 1952 erfolglos die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
In dieser Bundestagssitzung vom 14. Mai 1952 wurde dem KPD-Abgeordneten Heinz Renner das Wort entzogen. Er wurde für 20 Sitzungstage ausgesperrt. Die SPD forderte künftig Wasserwerfer statt Pistolen einzusetzen und regte an eine größere Zahl davon beschaffen zu lassen. Die CDU forderte den Bundestag auf, sich zu erheben und der Polizei für ihren Einsatz zu danken.
Heutzutage werden Wasserwerfer eingesetzt.
Verantwortliche Täter wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.
Zur Beerdigung von Philipp Müller kamen 3000 Menschen.
Der damalige 1. Vorsitzende der FDJ, Erich Honecker, erklärte auf einer Kundgebung am 16. Mai 1952 in Berlin, die deutsche Jugend werde „nicht eher rasten und ruhen […] bis der Mord an Philipp Müller durch den Sturz der verräterischen Adenauerclique gesühnt ist.“
Philipp Müllers Porträt bei einer FDJ-Gedenkveranstaltung in Leipzig, 29. Mai 1952
Der Schriftsteller Kurt Barthel schrieb ein Gedicht über Müller, der Schriftsteller Paul Wiens und der Komponist Paul Dessau verfassten zum Gedächtnis an Müller ein Arbeiterkampflied, das insbesondere in der FDJ bei politischen Anlässen gesungen wurde.
In vielen Orten erhielten öffentliche Einrichtungen den Namen „Philipp Müller“, so z. B. in Harbke das Kraftwerk, in Weißwasser das Pionierlager am Braunsteich, in Biesenthal das Betriebs-Kinderferienlager, Betriebs-Kinderferienlager vom Wasserstrassenbau in Großzerlang, eine Schule in der Innenstadt von Weimar und eine Vielzahl Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften. Die Betriebsberufsschule des Energiekombinat Cottbus in Falkenberg/Elster trug den Namen „Philipp Müller“. In Dresden-Seidnitz trug ein kleineres Stadion neben der heutigen Margon Arena seinen Namen (heute offiziell Sportplatz Bodenbacher Straße), in Brandenburg an der Havel weist das Gebäude des ehemaligen FDJ-Jugendklubhauses den Schriftzug „Philipp Müller“ auf.
In mehreren Städten und Gemeinden der DDR, darunter Jena, Greifswald, Günthersleben-Wechmar, Leipzig, Neubrandenburg, Schöneiche, Strausberg, Teltow, Wismar, Johanngeorgenstadt und Baruth/Mark sind bzw. waren bis 1990 Straßen und andere Einrichtungen nach Philipp Müller benannt. In Halle gab es ab 1952 eine Philipp-Müller-Straße, die am 20. November 2012 in Willy-Brandt-Straße umbenannt wurde. In Gardelegen existiert noch heute eine Philipp-Müller-Straße.
Ein Zubringertrawler mit der Fischereikennnummer ROS 419 der Artur-Becker-Baureihe erhielt ebenfalls seinen Namen.
Es ist eine Schande, dass Phillip Müller der Schilderstürmerei zum Opfer gefallen ist. Es ist, als hätte man ihn ein zweites Mal ermordet.
Der Koreakrieg von 1950 bis 1953 war ein Ereignis des Kalten Krieges, das mit dem Risiko behaftet war in einen heißen Krieg umzuschlagen. Dieser Krieg wird auch als Stellvertreterkrieg zwischen den USA und der UdSSR gesehen. Daraus konstruierte die antikommunistische Propaganda der BRD, dass es auch zwischen den beiden deutschen Staaten zu einem Stellvertreterkrieg kommen könnte, indem die Truppen der DDR die BRD überrennen. Auch einen direkten Angriff der UdSSR hielten die Propagandisten für möglich. Das ist völlig absurd. Doch die Mehrheit der Bevölkerung glaubte, dass diese absurde Propaganda die Verkündigung der Wahrheit wäre. So beunruhigte sich die Mehrheit der Bevölkerung der BRD. Dies machte sich unter anderem mit Hamsterkäufen bemerkbar.
Der Wikipedia-Beitrag zur Situation in der DDR zu jener Zeit ist irreführend. Um sich über die Situation auf der DDR-Seite zu informieren, hier der Hinweis auf die TROMMLER-Beiträge im Schwesterblog DIE TROMMLER-ARCHIV:
Die BRD besaß 1950 keine eigenen bewaffneten Kräfte, lediglich die Bundesländer verfügten über Bereitschaftspolizeien. Im Frühjahr 1950 war von den alliierten Vereinigten Stabschefs der alliierten Streitkräfte(Westalliierte) in der BRD die Forderung erhoben worden, unter dem Namen „Staatsschutz“ eine Bundespolizei von 5.000 Mann aufzustellen. Tatsächlich wurde erst 1951 mit dem Aufbau des Bundesgrenzschutzes begonnen. Eine Besonderheit bildeten die alliierten Dienstgruppen, in denen 1950 etwa 145.000 BRD-Bürger beschäftigt waren. Für Sicherheitsaufgaben an den Küsten wie etwa die Seeminenbekämpfung gab es kleinere deutsche Seeverbände mit etwa 1600 Mann unter alliierter Führung.
Durch die absurde Behauptung „Bedrohung aus dem Osten“ u.ä. Propagandamaterial, wurde nun der Grundstein für eine europäische, bzw. westdeutsche Militarisierung und Wiederbewaffnung der BRD, gelegt.
Bundeskanzler Konrad Adenauer behauptete seit Gründung der BRD, dass deren Souveränität in erheblichem Maße davon abhängen werde, wie stark sie sich an der europäischen Verteidigung mit eigenen Truppen beteiligen würde.
Für eine solche Beteiligung zeichneten sich verschiedene Optionen ab, wobei eine nationale westdeutsche Wehrmacht sowohl von westdeutscher Seite als auch in der europäischen Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Eine Option war die Schaffung einer so genannten Bundesgendarmerie als stark bewaffneter Polizeitruppe mit bis zu 60.000 Mann. Tatsächlich bewilligten die Alliierten die Aufstellung einer solchen, später als Bundesgrenzschutz bezeichneten Truppe mit zunächst 30.000 Angehörigen. Außerdem wurde die Möglichkeit erwogen, die Alliierten Dienstgruppen auszubauen.
Adenauer bestand auf einer alliierten Anfrage als Voraussetzung für bundesdeutsche Überlegungen über einen Verteidigungsbeitrag. Diese Anfrage beschloss der Nordatlantikrat am 19. September 1950. Am gleichen Tage verabschiedeten die Außenminister der USA, Großbritanniens und Frankreichs ein Kommuniqué, in dem praktisch der Zusammenhang zwischen Wiederbewaffnung und Souveränität der BRD anerkannt wurde. Neben Lockerungen des alliierten Besatzungsrechts wurde angeboten, einen Angriff auf die BRD wie einen Angriff gegen sich selbst zu behandeln. Das war faktisch das Angebot einer Garantieerklärung für die Sicherheit BRD.
Die Himmeroder Expertengruppe
Damit war die Frage der militärischen Bewaffnung der BRD jedoch noch längst nicht politisch entschieden. Unter dem Eindruck des Koreakriegs erfolgte eine Anzahl von Sondierungen zwischen den Westalliierten untereinander und mit der Regierung Adenauer. Im September 1950 sahen Adenauer und seine amerikanischen Gesprächspartner die Zeit gekommen, Gespräche über praktische Fragen eines bundesdeutschen Verteidigungsbeitrags vorzubereiten. Dafür wurden auf bundesdeutscher Seite Experten gesucht, die für die Aufgabe zur Verfügung standen und auch politisch akzeptabel waren.
Adenauer hatte im Mai 1950 unter größter Geheimhaltung eine Dienststelle unter Leitung seines militärischen Beraters, General Gerhard Graf von Schwerin, einrichten lassen. Sie trug die Bezeichnung Zentrale für Heimatdienst (ZfH) und wurde beauftragt, ehemalige Generalstabsoffiziere, Generale und Admirale der drei Wehrmachtsteile auszuwählen, die als „unbelastet“ galten und von denen einige im weitesten Sinne dem militärischen Widerstand gegen Hitler(?) zuzurechnen waren. Aus ihnen sollte ein Gremium westdeutscher Experten für militärische Expertengespräche mit den Alliierten entstehen. Sie sollten auch gegenüber alliierten Verhandlungspartnern auftreten können. Trotzdem ist an der Auswahl einzelner Teilnehmer heftige Kritik geübt worden.
Im Kloster Walberberg, zwischen Köln und Bonn, sollte bereits Ende August 1950 das erste Treffen eines Ausschusses für Sicherheitsfragen stattfinden. Im letzten Augenblick wurde es wieder abgesagt, da der NATO-Rat im September 1950 in New York die Frage einer bundesdeutschen Wiederbewaffnung behandeln wollte, und Adenauer es vorzog, bis dahin mit weiteren deutschen Schritten zu warten. Eingeladen durch die ZfH, trat das Expertengremium in gegenüber den Planungen für Walberberg veränderter und erweiterter Zusammensetzung schließlich am 5. Oktober 1950 im Kloster Himmerod zusammen und tagte bis zum 9. Oktober. Es ging darum, zur Vorbereitung der bundesdeutschen Wiederbewaffnung ein Konzept für Rüstung und Organisation, Ausstattung und Ausrüstung der künftigen bundesdeutschen Streitkräfte zu erstellen.
Der einberufene Kreis bestand aus 15 Personen, darunter zehn ehemalige Generale und Admirale. Die sieben Teilnehmer, die später in den Dienst der Bundeswehr aufgenommen wurden, erlangten dort Generals- und Flaggoffizierränge. Zwei Teilnehmer arbeiteten später für den Bundesnachrichtendienst. Die übrigen sechs starben vor Aufstellung der Bundeswehr oder wurden aus Altersgründen nicht übernommen.
Es ist davon auszugehen, dass die sieben übernommenen Offiziere, die zum Teil höchste Stellungen in der Bundeswehr (Generalsinspekteur, Inspekteure von Teilstreitkräften) und in der NATO (Vorsitzender des Militärausschusses, hohe Kommandeure) erlangten, die in Himmerod entwickelten Gedanken in der Bundeswehr zur Geltung gebracht haben.
Für die Tagung wurden vier Ausschüsse eingeteilt, die sich mit verschiedenen Themenkomplexen befassen sollten:
Ausbildungsausschuss: Senger und Etterlin (Vorsitz), Schulze-Hinrichs, Krüger
Als Sekretär der Expertengruppe fungierte Kielmansegg, der auch die Schlussredaktion des Berichts vornahm. Nach zum Teil intensiven Diskussionen gelang es der Gruppe, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen, der von allen Mitgliedern mitgetragen wurde. Deswegen wurde die Denkschrift auch als Gründungskompromiss der Bundeswehr bezeichnet.
Inhalt der Denkschrift
Die Expertengruppe erarbeitete eine Denkschrift „über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer übernationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas“und zu den Konzepten der „Inneren Führung“ und des „Staatsbürgers in Uniform“.
Die nach ihrem Entstehungsort so genannte Himmeroder Denkschrift ist in fünf Abschnitte gegliedert:
I. Abschnitt „Militärpolitische Grundlagen und Voraussetzungen“
II. Abschnitt „Grundlegende Betrachtungen zur operativen Lage der Bundesrepublik“
III. Abschnitt „Organisation des deutschen Kontingents (D.K.)“
I. Militärpolitische Grundlagen und Voraussetzungen
Der erste Abschnitt befasst sich mit politischen, militärischen und psychologischen Voraussetzungen für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag zur Verteidigung Westeuropas. Er gilt als der umstrittenste der Denkschrift, weil er verschiedene Forderungen für den Umgang mit den ehemaligen Angehörigen von Wehrmacht und Waffen-SS enthält, welche die damals gängigen Auffassungen über deren Beteiligung an deutschen Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs widerspiegelt.
Einer der Hintergründe für die grundsätzliche Forderung nach Rehabilitation lag in der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation ehemaliger Berufssoldaten. Mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 34 waren ihre staatliche Besoldung und Ansprüche auf Pensionen entfallen. Im Öffentlichen Dienst bestanden Einstellungsverbote für sie, wegen fehlender ziviler Berufsqualifikationen waren ihre Möglichkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden, stark eingeschränkt. Viele ehemalige Berufssoldaten lehnten es ab, sich am Aufbau neuer Streitkräfte zu beteiligen, solange diese Regelungen bestanden. Da diese Leute für den antikommunistischen Kampf im Kalten Krieg gebraucht wurden, sollte ihnen nicht mehr die Existenz weggenommen werden. Andererseits sah es bei Kommunisten und Antifaschisten ganz anders aus.
Des Weiteren befasst sich dieser Abschnitt mit der Rolle eines bundesdeutschen Kontingents innerhalb einer westlichen Verteidigungsorganisation. Die bundesdeutschen Verbände sollten in relativ großen Truppenkörpern bis zur Korpsstärke national organisiert sein. Keinesfalls sollten die bundesdeutschen Soldaten als „Soldaten 2. Klasse“ in alliierten Strukturen eingebunden sein.
Außerdem wurde gefordert, dass die BRD in den künftigen Verteidigungsplänen einer gemeinsamen Allianz nicht erst am Rhein verteidigt und damit zum verwüsteten Kampfgebiet werden dürfe. Die Westmächte hätten zwar eine Sicherheitsgarantie für die BRD abgegeben, verfügten aber nicht über die Mittel, diese im Falle eines angenommenen sowjetischen Angriffs einzulösen.
II. Grundlegende Betrachtungen zur operativen Lage der Bundesrepublik
Im zweiten Kapitel wird zunächst die angenommene sowjetische Bedrohung analysiert. Die Expertengruppe kommt zu dem Schluss, dass die Sowjetunion jederzeit und ohne weitere Vorbereitungen zum Angriff auf Westeuropa schreiten kann. Ihr Ziel müsse es sein, schnell in den Besitz der gesamten Atlantikküste von Narvik bis zu den Pyrenäen zu kommen, um eine Lage zu schaffen, in der sie die Reaktionen des Westens in Ruhe abwarten können. Wann ein solcher Angriff beginne, sei nicht absehbar, wobei die Sowjetunion nicht leichtfertig handeln würde.
Der Westen habe nur völlig unzureichende Verteidigungsmöglichkeiten. Es bedürfe eines operativen Plans für die Gesamtverteidigung Westeuropas, in den US-amerikanische und bundesdeutsche Beiträge eingebunden seien. Europa müsse so weit wie möglich im Osten verteidigt werden. Die Verteidigungsbereitschaft müsse sehr schnell hergestellt werden können. Es komme darauf an, drei operative Schwerpunkte zu bilden, die verteidigt werden müssten. Die Dardanellen müssten gehalten werden, um der Sowjetunion das Eindringen ins Mittelmeer und das Einwirken auf dortige Seeverbindungslinien zu verwehren und den Westmächten das Eindringen ins Schwarze Meer zu erlauben. Das Gebiet Tagliamento-Alpen-Süddeutschland müsse gehalten werden, um von dort aus nach Westdeutschland eingedrungene Kräfte aus der Flanke bedrohen zu können. Das Gebiet Schleswig-Holstein-Dänemark-Südskandinavien versperre den sowjetischen Streitkräften den Austritt aus der Ostsee und ermögliche dem Westen Operationen gegen den sowjetischen Nordflügel und in der Ostsee.
Da es nicht möglich sei, einen sowjetischen Angriff entlang natürlicher Verteidigungslinien östlich des Rheins aufzuhalten, sei eine bewegliche Verteidigung mit offensiven Elementen aufzubauen, unter anderem mit dem Ziel, den Kampf so bald wie möglich in die DDR zu tragen. Das solle durch Befestigungen und Sperren entlang der Grenzen unterstützt werden.
In der Praxis komme es darauf an, eine Verteidigung zu organisieren, die die Sowjetunion nicht ohne vorherige Heranführung zusätzlicher Truppen nach Westen überwinden könne. Die Beobachtung derartiger Kriegsvorbereitungen gebe dem Westen Zeit, Verstärkungen heranzuführen. Damit sei ein Angriff mit erheblichen Risiken verbunden, die die Sowjetunion von ihrer Absicht abhalten würden.
Westlicher und sowjetischer Machtbereich in Europa
Bildquelle: Von Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Kseferovic als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben). – Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird angenommen, dass es sich um ein eigenes Werk handelt (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1223663
III. Organisation des bundesdeutschen Kontingents
Während die bundesdeutschen Streitkräfte einsatzmäßig einem europäischen Bündnis unterstehen sollten, bedurften sie für die truppendienstliche Führung einer bundesdeutschen Führungsorganisation. Diese sah einen dem Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellten „Inspekteur des Deutschen Kontingents“ oder „Chef des Verteidigungsamtes“ vor. Die Experten legten Wert darauf, dass die Personalführung bei einem zivilen Verantwortlichen wie etwa einem Minister für Sicherheitsfragen lag, um eine Personalpolitik im demokratischen Sinne zu gewährleisten. Na, ob es das ausmacht, ist die Frage. Diese zivilen Befehlshaber, bzw. obersten Dienstherren – oder auch Dienstherrinnen, sind keine Experten. In der DDR waren stets Militärs Verteidigungsminister. Zumindest waren da Experten an der Spitze.
Angesichts der starken Luft- und Seestreitkräfte der USA und Großbritanniens sah man den Schwerpunkt bundesdeutscher Streitkräfte beim Heer, wobei das bundesdeutsche Kontingent gleichwohl über Luft- und Marinestreitkräfte verfügen müsse. Besonders wichtig war der Expertengruppe eine schnelle Aufstellung der bundesdeutschen Streitkräfte. Unter Annahme der sowjetischen Bedrohung(die es gar nicht gab), wollte man sowjetischen Gegenmaßnahmen zuvorzukommen.
Die Maßnahmen sollten bereits am 1. November 1950, also nur etwa drei Wochen nach dem Treffen, beginnen und im Wesentlichen bis Herbst 1952 abgeschlossen sein. Die Denkschrift enthält eine Anzahl von Vorschlägen zu Sofortmaßnahmen und zum weiteren Vorgehen bei der Aufstellung der Truppen.
Auf Wikipedia kann man Details zu den einzelnen Militärsparten entnehmen. Das es sich dabei um nacktes Fakten- und Zahlenmaterial handelt, muss man diese Passage nicht bearbeiten und kann es im Original auf Wikipedia belassen.
IV. Ausbildung
Der Ausbildung des bundesdeutschen Kontingents wurde große Bedeutung zugemessen. Es käme auf gut geschulte, selbständig denkende und handelnde Soldaten an, um die Überzahl sowjetischer Truppen auszugleichen.( Die faschistische Propaganda vom „sowjetischen Untermenschen“, der nicht denken kann, wurde übernommen.) Im Kreise der ehemaligen deutschen Soldaten der faschistischen Wehrmacht gebe es nicht genügend gute Ausbilder, was sich im schlechten Ausbildungsstand der Wehrmacht in den letzten beiden Kriegsjahren niedergeschlagen habe. Deshalb und wegen des einzuführenden ausländischen Materials müsse man sich an die Westmächte als Paten-Streitkräfte anlehnen. Das Heer solle sich eng an die USA anlehnen, die Luftwaffe gleichermaßen an die USA und Großbritannien. Für die Marine wurde keine Patenstreitmacht vorgeschlagen. Also Vasallen der USA mit dem Juniorpartner Großbritannien. („Ami-Knechte“)
Wie bei der Ausstattung wurden eine Anzahl von Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, um wie angestrebt bis 1952 über einsatzfähige Kräfte zu verfügen. Neue Vorschriften spielten beim Aufbau der Ausbildung eine besondere Rolle. Die ausländischen Vorschriften seien so schnell wie möglich ins Deutsche zu übersetzen und für bundesdeutsche Zwecke umzuarbeiten. Geeignetes Personal sei vorrangig zu rekrutieren und zu den Patenstreitkräften zu kommandieren. Eigene Schulen und Lehrgänge sollten später folgen.
V. Das innere Gefüge
Die Experten maßen dem inneren Gefüge der neuen bundesdeutschen Streitkräfte eine große Bedeutung zu. Die Ausgangslage habe sich derart verändert, „dass ohne Anlehnung an die Formen der alten Wehrmacht heute grundlegend Neueszu schaffen“ sei. Dabei solle man sich an den westlichen Verbündeten orientieren und dabei auch „den soldatischen Erfahrungen und Gefühlen des deutschen Volkes“ Rechnung tragen. Sehr sinnig, und das mit Führungspersonal aus der alten Wehrmacht.
Der deutsche Soldat verteidige zugleich Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Die Verpflichtung gegenüber Europa überdecke die traditionellen nationalen Bindungen. Die neuen Streitkräfte dürften kein Staat im Staate sein und sollten zur Überparteilichkeit verpflichtet werden. Aktives und passives Wahlrecht für Soldaten sei mit Einschränkungen möglich, jedoch müssten Partei- und Gewerkschaftstätigkeiten während der aktiven Dienstzeit ruhen. Dieser Abschnitt steckt voller Widersprüche. Kann in einem kapitalistischen Land soziale Gerechtigkeit erreicht und verwirklicht werden? Wenn ja, dann doch nur auf Zeit, wie es ja die Geschichte bewiesen hat. Der Soldat soll die Freiheit verteidigen, wird aber in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Partei- und Gewerkschaftstätigkeiten müssen während der aktiven Dienstzeit ruhen. Erinnert an den Ausspruch des Kaisers sinngemäß nach dem Motto: „ Ich kenne keine Parteien mehr. Es gibt nur noch Deutsche.“
In einem Unterkapitel „Ethisches“ werden Eid und Soldatenpflichten abgehandelt. Darin wird eine völlige Neuordnung der Militärgerichtsbarkeit, des Disziplinarwesens und der Beschwerdemöglichkeiten gefordert. Es wird erwogen, in Straf- und Beschwerdeverfahren Vertrauensausschüsse einzubeziehen. Diese könnten auch bei der Einstellung ehemaliger Wehrmachtssoldaten eine Art Reinigungsfunktion übernehmen. Nun ja, ist ja wohl nicht gründlich gewesen diese Reinigungsfunktion, wenn die Ersteller der Himmeroder Denkschrift aus der faschistischen Wehrmacht kamen.
Bezüglich der Erziehung der Soldaten sollten ebenfalls neue Wege beschritten werden. Sie sollte über den Wehrdienst hinaus „der Entwicklung zum überzeugten Staatsbürger und europäischen Soldaten“ dienen. Überlebte Einrichtungen wie die Pflicht, auch außer Dienst die Uniform zu tragen, sollten aufgegeben werden. Wieso soll der überzeugte Staatsbürger und Europäer in der Freizeit keine Uniform tragen? Die Uniform wird zur Arbeitskleidung degradiert. In der NVA hingegen war das Tragen der Uniform in der Freizeit Pflicht. Darüber ärgerten sich viele Soldaten, insbesondere die jungen Wehrpflichtigen, da sie nun unattraktiv für Frauen wurden. Abgesehen von diesen individuellen und privaten Befindlichkeiten, war der Sinn des Uniformtragens während der Freizeit in der DDR, dass die Soldaten ihren Staat und die sozialistische Gesellschaftsordnung repräsentierten. Ob sie davon überzeugt waren, ist eine andere Frage.
Kritik
Sowohl an der Zusammensetzung des Expertengremiums als auch an der von ihm verfassten Denkschrift wurde Kritik geübt. Unter anderem wird bemängelt, dass mit General Foertsch der Offizier mit am Tisch saß, der 1934 den persönlichen Eid der Wehrmachtsangehörigen auf Adolf Hitler entworfen hatte.
Die inhaltliche Kritik richtete sich vor allem gegen das erste Kapitel mit der undifferenzierten Forderung nach Rehabilitation der Wehrmacht, der Waffen-SS und verurteilter Kriegsverbrecher.
Nun ja, ist ja gut, dass es diese Kritik gibt, bzw. dass überhaupt Kritik geübt werden darf. Früher hat man diesse Kritik als kommunistische Propaganda abgetan.
Beim gesamten Aufbau der BRD hat man auf alte Nazis zurückgegriffen. Wurden die doch für den antikommunistischen Kampf im Kalten Krieg gebraucht.
Entnommen aus Wikipedia, bearbeitet von Petra Reichel
Nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die alliierten Besatzungsmächte USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion unter anderem im Potsdamer Abkommen die vollständige Entmilitarisierung des vormaligen Deutschen Reichs. Die Wehrmacht wurde von den Alliierten mit Kontrollratsgesetz Nr. 34 am 20. August 1946 offiziell aufgelöst.
Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bezeichnete bereits im März 1949 den vollen Beitritt eines westdeutschen Staates zur NATO als eine vordringliche Aufgabe der ersten westdeutschen Regierung und sprach im Dezember 1949 erstmals öffentlich über die damit zusammenhängende Wiederbewaffnung. Der Deutsche Bundestag lehnte in seiner ersten außenpolitischen Debatte am 24. und 25. November 1949 eine nationale Wiederbewaffnung noch mehrheitlich ab. Anfang der 1950er Jahre rückte zunehmend der Ost-West-Konflikt in den Fokus der Regierung der BRD.
Adenauer ernannte am 24. Mai 1950 den ehemaligen Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in technischen Fragen der Sicherheit. Er sollte im Geheimen Vorbereitungen zum Aufbau einer „mobilen Bundesgendarmerie“ als Gegengewicht zur kasernierten Volkspolizei der DDR treffen. Besonders der am 25. Juni 1950 beginnende Koreakrieg verstärkte sowohl in der BRD wie auch im Westen Europas und in den USA Bestrebungen, Streitkräfte der BRD für die Abwehr einer angeblichen Bedrohung aus dem Osten aufzustellen, damals als „westdeutscher Verteidigungsbeitrag“ bezeichnet. Es gab niemals eine Bedrohung aus dem Osten. Dies war und ist eine Propagandalüge. Adenauer war der Meinung, eine neue westdeutsche Armee sei notwendig, um den Westen und seine bürgerliche Demokratie zu schützen.
Für Adenauer spielte außerdem die Erlangung der weitgehenden Souveränität der BRD, die noch immer durch das Besatzungsstatut stark eingeschränkt war, eine wichtige Rolle. In den Verhandlungen mit den Alliierten galt für ihn der Grundsatz: Wiederbewaffnung gegen Souveränität.
Am 26. Juli 1950 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich seine Bereitschaft zum Abschluss eines europäischen Bundespaktes und zur Schaffung einer übernationalen Bundesgewalt bekundet.
Am 24. Oktober 1950 legte der französische Ministerpräsident René Pleven einen nach ihm benannten Pleven-Plan für eine europäische Armee als Voraussetzung für einen Beitrag der BRD zur Verteidigung Europas vor.
Am 26. Oktober 1950 berief AdenauerTheodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Aus diesem so genannten Amt Blankentstand später das Bundesministerium der Verteidigung, welches in der Bonner Ermekeilkaserne untergebracht war. Die Arbeit des Amts Blank, die der Vorbereitung einer Wiederbewaffnung diente, widersprach eigentlich den Bestimmungen der Alliierten, wonach die Staaten Deutschlands langfristig entmilitarisiert bleiben sollten; sie war jedoch den Westalliierten bekannt und wurde von ihnen angesichts des sich abzeichnenden Kalten Krieges geduldet und sogar gefördert.
Im Deutschen Bundestag stimmten am 8. November 1950 die Regierungsparteien CDU, CSU, FDP und DP dem westdeutschen Verteidigungsbeitrag auf der Basis des französischen Pleven-Plans zu. Die Verteidigungsminister der NATO billigten am 19. Dezember 1950 die Teilnahme westdeutscher Kontingente an einer europäischen Armee. Offen blieb jedoch, ob das im Rahmen des Pleven-Planes oder in der Form westdeutscher Divisionen im Atlantischen Bündnissystem erfolgen sollte.
Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, welche ab 16. März 1951 zunächst im paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS; heute Bundespolizei) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer. Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtskader und Mannschaften erst möglich. Begründet wurde das damit, dass zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zur Verfügung gestanden hätten. Daher waren die ersten Soldaten der Bundeswehr auch Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten. Am 5. April 1951 folgte die Ehrenerklärung des Bundeskanzlers für die deutschen Soldaten vor dem Deutschen Bundestag.
Der mit Infanteriewaffen und Schützenpanzern ausgestattete BGS gilt in seiner damaligen Form als Vorläuferorganisation der Bundeswehr und stellte das Gegenstück zur kasernierten Volkspolizei der DDR dar.
Die innenpolitischen Widerstände gegen eine Wiederbewaffnung waren enorm. Vor allem die beiden großen Parteien SPD und CDU waren völlig gegensätzlicher Meinung über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass die neue BRD nach der Zeit des Faschismus und dem II. Weltkrieg über eine Armee verfügen sollte. Die Debatte um die Wiederbewaffnung führte zur Gründung von Friedensbewegungen wie zum Beispiel die Ohne mich-Bewegung. Der Deutsche Bundestag stimmt gegen die Stimmen der SPD am 8. Februar 1952 einem westdeutschen Verteidigungsbeitrag grundsätzlich zu.
Am 26. Mai 1952 wurde der Deutschlandvertrag, Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Generalvertrag genannt, zwischen der BRD und den westlichen Siegermächten (Frankreich, Großbritannien, USA) geschlossen, der aber erst am 5. Mai 1955 zeitgleich mit dem NATO-Beitritt in leicht abgeänderter Version in Kraft trat. Er regelte das Ende des Besatzungsstatuts in der BRD und gab dieser in diesem Zusammenhang die Rechte eines souveränen Staates. Fortan unterlag das Recht ausländischer Truppen zum Aufenthalt auf dem Gebiet der BRD deren Zustimmung.
Am 25. April 1953 kam zwischen der BRD, den übrigen Mitgliedern der EVG sowie Großbritannien und den USA ein Abkommen über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrages für 1953/54 zustande. Dieser betrug monatlich 950 Millionen DM.
Am 18. März 1954 veröffentlichte die Dienststelle Blank Pläne für einen westdeutschen Verteidigungsbeitrag. Danach waren sechs Infanteriedivisionen, vier Panzerdivisionen, zwei Panzergrenadierdivisionen, eine taktische Luftwaffe mit 1.400 Flugzeugen und Schiffe bis 1500 t zum Küstenschutz vorgesehen.
Drei für den Seegrenzschutz gebaute Schnellboote nach Übernahme in die Bundesmarine 1956
Am 26. Februar 1954 wurde im Deutschen Bundestag über einen „(west-)deutschen Wehrbeitrag“ debattiert. Das war nötig geworden, weil die auch von der BRD angenommenen Verträge über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) die Schaffung einer gemeinsamen Armee in Westeuropa vorsahen. Schließlich wurde nach der dritten Lesung die 1. Wehrnovelle („Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) mit 2/3-Mehrheit (vor allem durch Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion) angenommen. Auch der Bundesrat stimmte zu, sodass das Gesetz mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Theodor Heuss am 26. März 1954 in Kraft treten konnte.
Sofort nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung wurde mit der Rekrutierung Freiwilliger für die neue westeuropäische Armee, die in den EVG-Verträgen vorgesehen war, begonnen. Als allerdings am 31. August 1954 die französische Nationalversammlung die Verabschiedung des EVG-Vertrages vertagte, war diese Armee gescheitert. Es musste eine neue Möglichkeit für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag gesucht werden.
Die BRD unterzeichnete das NATO-Truppenstatut mit den Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und den USA vom 19. Juni 1951 (BGBl. 1961 II 1120) mit Zusatzabkommen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II 1218).
Von Anfang an war die Bundeswehr als eine Armee im internationalen Kontext geplant gewesen. Somit sollte (wie auch durch die EVG Verträge) ein Alleingang der BRD grundsätzlich verhindert werden.
Im Juli 1956 fand das erste NATO-Manöver mit deutscher Beteiligung durch Einheiten der 2. Grenadierdivision in Kassel im Raum Göttingen statt.
Im Folgenden begann der eigentliche Aufbau der Bundeswehr, die allerdings bis dahin noch keinen Namen trug und in zeitgenössischen Dokumenten als „bundesdeutsche Wehrmacht“ bezeichnet wurde. Am 7. Juni 1955 wurde das vormalige „Amt Blank“ umbenannt. Mit Theodor Blank als erstem Verteidigungsminister hieß es nun „Bundesministerium für Verteidigung“.
Am 30. Juni 1955 unterzeichneten US-Botschafter James B. Conant und Außenminister Heinrich von Brentano in Bonn ein Abkommen über die gegenseitige Verteidigungshilfe zwischen den USA und der BRD. In diesem Vertrag sicherten die USA den neu aufzustellenden Streitkräften der BRD umfangreiche Rüstungslieferungen zu.
Soldaten mit Flak-Panzer M42 Duster im Herbstmanöver 1958
Am 13. Juli 1955 wurden zwischen US-Botschafter Conant und Bundeskanzler Konrad Adenauer die Überlassung von halbautomatischen Sturmgewehren, Panzern, Artilleriegeschützen, Feldhaubitzen und Kampfflugzeugen vereinbart. Im Gegenzug war die BRD verpflichtet, die Waffen nur zur Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses einzusetzen und sie nicht an Dritte zu verkaufen oder zu überlassen. Die SPD-Opposition im Deutschen Bundestag stimmte erst in dritter Lesung dem Vertrag zu, der am 14. Dezember 1955 in Kraft trat.
Am 15. und 16. Juli 1955 verabschiedete der Deutsche Bundestag gegen die Stimmen der SPD das Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Freiwilligen in die Bundeswehr gestattete. Einstimmig billigte der Bundestag das Gesetz über den Personalgutachterausschuss, der über die Wiederverwendung von ehemaligen Offizieren der alten Wehrmacht vom Oberst aufwärts entscheiden sollte. Schon zehn Tage später wurden die ersten Offiziere der neuen Bundeswehr – vor ihrer offiziellen Ernennung – zum Obersten Hauptquartier der NATO (SHAPE)entsandt, um sich dort einzuarbeiten. Gleichzeitig begann die Ausbildung von Strahlflugzeugführern in den USA und in Großbritannien. Bis zum 1. August 1955 meldeten sich 150.000 Bürger freiwillig zur Bundeswehr.
F-84F Thunderstreak der Luftwaffe um 1960
Bildquelle: Von U.S. Army Military History Institute (USAMHI), Collection: Marshall, S.L.A., Document ID 44406 – U.S. Army Heritage Education Center (USAHEC) photo S.L.A. Marshall B1 no 74, Gemeinfrei,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12090593
Der am 21. September 1955 von der Bundesregierung bekanntgegebene Aufstellungsplan sah vor, dass bis zum Januar 1959 der Aufbau des Heeres mit zwölf Divisionen und bis Januar 1960 auch der Aufbau von Luftwaffe und Marine fertig gestellt sein sollte. Die voraussichtlichen Gesamtkosten dieses Planes wurden mit 51 Milliarden DM (ca. 25 Milliarden €) beziffert. Am 10. Oktober 1955 ernannte Bundespräsident Theodor Heuss die ersten Soldaten der neuen deutschen Streitkräfte. Am 12. November 1955 überreichte Theodor Blank den ersten 101 freiwilligen Soldaten ihre Ernennungsurkunden.
Der 12. November 1955 war der 200. Geburtstag des preußischen Generals Gerhard von Scharnhorst, der sich um die preußische Heeresreform von 1807 bis 1813 verdient gemacht hatte. Mit dieser Wahl des Gründungstags der neuen bundesdeutschen Streitkräfte zeigte sich bereits, in welcher Tradition die Bundeswehr stehen sollte. Es wurde ein Reservisten- und Wehrpflichtsystem geschaffen.
Am 24. September 1956 bestimmte Bundespräsident Theodor Heuss ein schwarzes Kreuz (Eisernes Kreuz) mit weißer Umrandung als Erkennungszeichen für die Luft- und Kampffahrzeuge der Bundeswehr.
Während der Gründungszeit waren für die neue bundesdeutsche Armee vor allem die Bezeichnungen „Wehrmacht“ und „Bundeswehr“ im Gespräch. Während der Begriff „Wehrmacht“ durch den Faschismus erheblich belastet war, schien dem Sicherheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Name „Bundeswehr“ passender. Er lehnte sich an die Bezeichnung „Reichswehr“ für die Streitkräfte der Weimarer Republik an. Bei der Debatte um das Soldatengesetz am 22. Februar 1956 wurde dem Antrag des Vorsitzenden Richard Jaeger, die neuen Streitkräfte „Bundeswehr“ zu nennen, stattgegeben. Jaeger selbst nannte als eigentlichen Namensgeber den ehemaligen General und damaligen FDP-Abgeordneten Hasso von Manteuffel.
Der Begriff „Bundeswehr“ geht bereits auf den Vorschlag des Abgeordneten und Majors Daniel Friedrich Gottlob Teichert über ein Konzept zur Bildung einer Volkswehr durch Zusammenschluss von Bürgerwehren zurück, anlässlich einer Verhandlung der Frankfurter Nationalversammlung vom 5. März 1849.
Um einen beschleunigten Aufbau der Bundeswehr zu gewährleisten, war bereits am 30. Mai 1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutzin Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesminister für Verteidigung ermächtigt, aus Freiwilligenverbänden des BGS-Verbände der Bundeswehr aufzustellen. BGS-Beamte hatten im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 1956 die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass sie im Bundesgrenzschutz verbleiben wollten. Wer dies nicht tat, wurde zum 1. Juli 1956 in die Bundeswehr überführt. Die ehemaligen BGS-Beamten erhielten dabei den nächsthöheren Dienstgrad und Möglichkeiten einer schnelleren Beförderung. Besonders ehemalige Wehrmachtsangehörige im BGS nutzten dies, da sie im Bundesgrenzschutz bisher oft um drei Dienstgrade niedriger Dienst taten als in der Wehrmacht, bei der Bundeswehr jedoch nach ihrem letzten Rang in der Wehrmacht beurteilt wurden.
Anfangs bestand die Masse der neuen deutschen Streitkräfte aus 9.572 ehemaligen BGS-Beamten und Freiwilligen, von denen ein Teil in verschiedenen alliierten Dienstgruppen gedient hatte. Am 21. August 1956 wurde die Stärke der Bundeswehr mit 47.000 Soldaten angegeben. Aufgestellt wurden zunächst die Stäbe der 3. und 5. Panzerdivision, der 1., 2. und 4. Grenadierdivision sowie je einer Luftlande- und Gebirgsjägerbrigade. Ab 1. April 1957 kamen dann die ersten Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1937 dazu. Der BGS bildete die Grundlage für die 2., 3. und 4. Grenadierdivision, drei Musikkorps und die Führungsebene des Panzeraufklärungsbataillons 5 sowie des Panzerfernmeldebataillons 3. Auch die Bundesmarine rekrutierte sich vornehmlich aus Angehörigen des Seegrenzschutzes und anderer unter alliierter Kontrolle stehender Seeverbände. Aus Mangel an Bundeswehruniformen und Unterkünften behielten die ehemaligen Bundesgrenzschutzleute anfangs ihre bisherige Ausrüstung und blieben in den BGS-Kasernen. Sie mussten lediglich das Abzeichen mit dem Bundesadler vom linken Oberärmel abtrennen. Bereits im Dezember 1957 betrug die Stärke der Bundeswehr etwa 118.000 Soldaten.
Schon vor der Gründung der Bundeswehr wurde in der Himmeroder Denkschrift ein Wehrpflichtsystem vorgeschlagen, da nur so eine angemessene Truppenstärke erreicht werden könne. Außerdem sollte die Wehrpflicht ein enges Bindeglied zwischen Staat bzw. Staatsbürgern und Armee sein. So sollte die Bildung eines „Staats im Staat“, wie er sich mit der Reichswehr in der Weimarer Republik nach dem Versailler Vertrag herausbildete, vermieden werden.
Mit dem Erlass des Wehrpflichtgesetzes vom 7. Juli 1956 wurde der Vorschlag der Himmeroder Denkschrift dann umgesetzt und für Männer ein zunächst 12-monatiger Grundwehrdienst eingeführt. 1956 erhielten die ersten Zeitsoldaten ihre Ernennungsurkunden. Am 1. April 1957 traten dann die ersten 10.000 Wehrpflichtigen ihren Dienst an. Am 16. Januar 1958 rückten 7.600 Wehrpflichtige erstmals auch bei Luftwaffe und Marine ein. Bis 1960 dienten in der Bundeswehr neben den Zeit- und Berufssoldaten bereits 268.629 Grundwehrdienstleistende. Darüber hinaus war es auch möglich seinen Wehrdienst beim Bundesgrenzschutz abzuleisten. Bis 2010 leisteten über acht Millionen junge Männer in Deutschland ihren Wehrdienst. Die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes änderte sich mehrfach. Nach Ende des Kalten Krieges ist die Wehrpflicht abgeschafft worden.
Bundeswehr-Logo von Anfang der 1970er bis in die 1990er Jahre
Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsregime in Westdeutschland beendete, das Besatzungsstatut aufhob und der BRD die Souveränität verlieh. Die Staatsgewalt der BRD über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten blieb allerdings insoweit beschränkt, als die drei Westmächte ihre Rechte aus der Berliner Deklaration von 1945 in Bezug auf Gesamtdeutschland und Berlin beibehielten.
Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das Statut der Saar
Am Tag der Unterzeichnung der Pariser Verträge erhielten die drei Westmächte eine diplomatische Note der Sowjetunion, in der eine Viererkonferenz über die Wiederherstellung der deutschen Einheit vorgeschlagen wurde. Später wurde eine europäische Sicherheitskonferenz vorgeschlagen. Kurz vor der ersten Lesung der Verträge im Bundestag kam die dritte Note: Wenn die westdeutsche Wiederbewaffnung beschlossen werde, werde die Sowjetunion die deutsche Einheit nicht mehr diskutieren.
Rede zu den Pariser Verträgen von Bundeskanzler Konrad Adenauer im Deutschen Bundestag am 25. Februar 1955