Das Notstandsrecht (Notstandsgesetze)

Einen weiteren Verfassungsbruch stellte die Notstandsgesetzgebung dar, die gegen den Protest breitester Teile der Arbeiterklasse und der übrigen Bevölkerung der BRD durch den Bundestag mit dem17. Gesetz zur Ergänzung und Änderung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 beschlossen wurde. Das Notstandsrecht besteht aus der in das Grundgesetz eingebauten Notstandsverfassung, den Notstandsgesetzen und Notverordnungen. Seine Regelungen versetzen die Bundesregierung in die Lage, bei angeblich „drohender Gefahr“ die Verfassung außer Kraft zu setzen, das Parlament auszuschalten, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz(heute Bundespolizei) gegen die Bevölkerung einzusetzen, die Gewerkschaften zu eliminieren, die Zwangsarbeit einzuführen und wichtige Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger aufzuheben oder einzuschränken.

 

Notstandsgesetze werden verabschiedet
Die Notstandsgesetze werden mit den Stimmen von CDU/CSU und einer Mehrheit der SPD verabschiedet
Bildquelle: Deutscher Bundestag

 

Was jedoch „drohende Gefahr“ ist, entscheidet die Bundesregierung oder in im Verfassungssystem überhaupt nicht vorgesehener „Ausschuss“. Damit ist jederzeit für die Errichtung einer Militärdiktatur oder einer anderen reaktionären Machtform des Monopolkapitals Tür und Tor geöffnet. Offensichtlich wurde an die finstersten deutschen Verfassungstraditionen des Artikels 48 der Weimarer Verfassung angeknüpft, der dem Faschismus den Weg zur Macht ebnete.

 

evangelische Pfarrer demosntrieren gegen Notstandsgesetze
Evangelische Pfarrer demonstrieren gegen Notstandsgesetze
Bildquelle: Deutscher Bundestag

Das Notstandsrecht bricht die Verfassung. Mit ihm wird der staatsmonopolistische Leitungs- und Lenkungsapparat perfektioniert, womit vor allem die wachsenden Widersprüche besser beherrscht werden sollen. Das Notstandsrecht richtet sich deshalb besonders gegen die Arbeiterklasse und alle anderen antiimperialistischen Kräfte. Gegen sie richtet sich auch die durch das Notstandsrecht vorgenommene Zusammenfassung aller politischen, ökonomischen und militärischen Potenzen der BRD für die Verwirklichung der Politik der herrschenden Monopolkräfte. Die im Rahmen der Notstandsgesetzgebung erlassenen Wirtschaftssicherstellungsgesetze ermöglichen es den großen Monopolen, in ihrem Interesse regulierend über den Staat in die Wirtschaft einzugreifen. Den Geheimdiensten der BRD wurden weitgehende Vollmachten zur Ausspionierung der Bevölkerung übertragen.

Studenten ist Westberlin demosntrieren gegen Notstandsgesetze
Studenten der „Freien Universität“ Westberlin demonstrieren gegen die Notstandsgesetze
Bildquelle: Deutscher Bundestag

Die Installierung des Notstandsrechtssystems vollzog sich gegen den breiten Widerstand demokratischer Kräfte und stellt einen weiteren Bruch der BRD-Verfassung dar.

 

Sternmarsch auf Bonn
Sternmarsch auf Bonn am 11. Mai 1968 als Protest gegen die Notstandsgesetzgebung der damaligen Großen Koalition
Bildquelle: Deutscher Bundestag

Entnommen aus „Staat und Recht in Staatsbürgerkunde“, DDR 1987, bearbeitet von Petra Reichel

Original-Text:

Das Notstandsrecht


Anhang:

Deutscher Bundestag:

Siehe da, der heutige Bundestag befasst sich auch damit und zeigt Bilder von den damaligen Protesten. Hier kann man auch die entsprechenden Dokumente abrufen.

 

DGB

Auch die Gewerkschaften lehnten die Notstandsgesetze ab, ließen sich aber „weichspülen“ und spalten.

Das Verbot der KPD

Mit dem KPD-Verbotsprozess leiteten die reaktionären imperialistischen Kreise der BRD den konzentriertesten und umfassendsten Kampf gegen Frieden und Demokratie ein. Offen ließ die BRD-Regierung im Prozess erklärend, dass sie sich in keine Weise an das Potsdamer Abkommen gebunden fühle, insbesondere seien die darin enthaltenen Verpflichtungen zur Demokratisierung des öffentlichen Lebens für sie nicht bindend

Der Antrag auf das Verbot der KPD war von der Bundesregierung schon im November 1951 gestellt worden, nachdem ihr durch ein politisches Sonderstrafgesetz der notwendige „juristische“ Spielraum eingeräumt worden war. Mit diesem 1. Strafrechtsänderungsgesetz wurde verfassungswidrig das Gesinnungsstrafrecht in der BRD und der außerordentlich dehnbare Begriff der „Gefährdung des Bestandes der BRD“ eingeführt. Das Gesetz erhob die Einschränkung demokratischer Rechte zum gesetzlichen Bestandteil imperialistischer Machtpolitik. Der unmittelbar nach seinem Inkrafttreten einsetzende Terror, die Verfolgung und Bestrafung von Kommunistinnen und Kommunisten, Demokratinnen und Demokraten, die gegen die Remilitarisierung und die Vertiefung der Spaltung Deutschlands eintraten, sollte das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbereiten.

rote Robe
Rote Roben beim Bundesverfassungsgericht

Bildquelle: Fuchsbriefe

Vertreter der Bundesregierung im Karlsruher Prozess war Ritter von Lex, der 1933 im Reichstag Hitler Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatte. Als Präsident des Gerichts fungierte der schwerbelastete Nazijurist Joseph Wintrich. Wie programmiert endete der Prozess mit der Erklärung der „Verfassungswidrigkeit“, der Anordnung zur Auflösung der KPD und der Einziehung ihres Vermögens.

Verbot der KPD, 1956

Polizisten bei einer Aktion gegen die KPD-Landesleitung Hamburg am 17. August 1956: Alle Bedenken verflogen Foto: Süddeutscher Verlag

Bildquelle: SPIEGEL Politik

Im Verbotsurteil wird der KPD vorgeworfen, sie sei eine Partei im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und deshalb verfassungswidrig. Artikel 21 Absatz 2 lautet jedoch: „Parteien, die nach ihren Zielen oder Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig…“ 18

Zitatquelle aus Das Verbot der KPD

Nachweisbar hatte sich die KPD gegen die aggressive und reaktionäre Politik der imperialistischen Kreise in der BRD eingesetzt und die bürgerlich-demokratischen Prinzipien zu verteidigen gesucht. Aber gerade das war der Grund, der zu ihrem Verbot führte. Nicht neonazistische Parteien, Gruppen und Vereinigungen wurden Verboten, sondern die einzige Partei, die konsequent für Demokratie und Frieden kämpfte, die das Grundgesetz mit seinen bürgerlich-demokratischen Prinzipien verteidigte.

Es lebe die KPD

Bildquelle: PERSPEKTIVE

Das Verbotsurteil trug dazu bei, für lange Jahre in der BRD ein systemkonformes Parteiensystem zu schaffen. Mit einer riesigen Polizeiaktion wurde das Urteil durchgesetzt. Alle der KPD gehörenden Mandate in den Parlamenten gingen verloren. Die Politik der Stärke sollte vollendete Tatsachen schaffen. Das Urteil richtete sich gegen wichtige Arbeiterrechte, gegen Koalitions- und Streikrecht. In einer Erklärung des Parteivorstandes der KPD vom 17. August 1956 stellte die Partei fest: „Die KPD ist da, und die KPD bleibt da. So erfordert es das Interesse der Arbeiterklasse und des Volkes.“ Sie rief auf zur Aktionseinheit, zur Wiedereinsetzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte und zur Verteidigung der Demokratie auf.

Das Verbot der KPD war ein weiterer schwerer Bruch des Grundgesetzes durch den BRD-Imperialismus.

Buch Staat und Recht Kopie 2

entnommen aus

„Staat und Recht in Staatsbürgerkunde“, DDR 1987,

bearbeitet von  Petra Reichel

Original-Text aus dem Buch „Staat und Recht in Staatsbürgerkunde„, DDR 1987

Das Verbot der KPD

Zitatquelle zu Zitat Fußnote 18 im Buch:

Zitatquelle aus Das Verbot der KPD