Warschauer Vertrag

Der Warschauer Vertrag, im Westen „Warschauer Pakt“ genannt, bestand von 1955 bis 1991. Warschauer Vertrag war die Kurzbezeichnung für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik. Der Volksrepublik Polen, der Volksrepublik Rumänien, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Republik“. Dieser Vertrag wurde am 14.05.1955 in Warschau unterzeichnet. Die VR Albanien stellte 1962 ihre Mitarbeit in der Organisation ein. Der Warschauer Vertrag war ein politisch militärisches Bündnis der vorgenannten Mitgliedsstaaten, deren oberstes Ziel die Erhaltung des Friedens in Europa war.

Signet der Warschauer Vertragorganisation
Logo des Warschauer Vertrags

 

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Der Warschauer Vertrag bildete im Kalten Krieg das Gegenstück zur von den USA geführten NATO.

Der Warschauer Vertrag wurde abgeschlossen, um durch die Kriegsvorbereitungen der NATO heraufbeschworenen Gefahr eines neuen Weltkrieges entgegenzutreten. Die 1954 begonnene Ausrüstung der NATO-Streitkräfte mit Kernwaffen, die Beschleunigung des Wettrüstens, die Aufnahme der BRD in die NATO, die Aufstellung der Bundeswehr u.a.m. machten es erforderlich, die Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten zu verstärken und kollektive Verteidigungsmaßnahmen gegen eine mögliche Aggression vorzubereiten.

NATO und Warschauer VErtrag im Kalten Krieg

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Der Warschauer Vertrag war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den Alliierten des Zweiten Weltkrieges sowie zwischen der BRD und der UdSSR.

Die Mitglieder des Brüsseler Paktes und Italien unterzeichneten mit der BRD am 23. Oktober 1954 die Pariser Verträge, die das Besatzungsstatut in der BRD beendeten und zur Gründung der WEU(Westeuropäische Union), eines Militärbündnisses westeuropäischer Staaten führen. Die Westalliierten unterstrichen den Alleinvertretungsanspruch der Regierung der BRD für ganz Deutschland(also die DDR als nicht vorhanden betrachten) und traten zugleich für die von der Bundesregierung für notwendig erachtete Wiederbewaffnung der BRD ein. Die Sowjetunion befürchtete ein Wiederaufleben des Militarismus in der BRD und wollte den Beitritt der BRD zur NATO verhindern. Nach mehreren diplomatischen Noten und Erklärungen reagierte sie mit einer Sicherheitskonferenz in Moskau, die vom 29. November bis 2. Dezember 1954 tagte und an der neben der sowjetischen Delegation Regierungsvertreter aus Albanien, Bulgarien, der DDR, der Volksrepubliken Polen und Rumänien, der Tschechoslowakei und der Volksrepublik Ungarn teilnahmen. Zum Abschluss der Konferenz wurde die Moskauer Erklärung (auch: Moskauer Deklaration) verabschiedet. Darin warnten die Unterzeichner vor einer Ratifizierung der Pariser Verträge und gaben bekannt, ein eigenes Militärbündnis gründen zu wollen. Entsprechende Absichtserklärungen zur gemeinsamen Organisation der Streitkräfte sollten folgen. Um die DDR in das Bündnis aufnehmen zu können, wurde der Kriegszustand formell zum 21. Januar 1955 beendet.

Mit der Ratifizierung der Pariser Verträge in den Mitgliedstaaten traten diese am 5. Mai 1955 in Kraft. Daraufhin wurde im polnischen Staatsratsgebäude in Warschau zum Abschluss der zweiten „Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit Europas“ vom 11. bis 14. Mai 1955 durch Albanien, Bulgarien, die DDR, die VR Polen, die VR Rumänien, die VR Ungarn, die Sowjetunion und die Tschechoslowakei der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet; er bestand aus einer Präambel und elf Artikeln. Für die Volksrepublik China nahm Verteidigungsminister Peng Dehuai als Beobachter an der Konferenz teil. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Unterzeichnerstaaten bei der Regierung der Volksrepublik Polen trat der Warschauer Vertrag am 4. Juni 1955 in Kraft.

Die DDR war zunächst vom militärischen Teil des Bündnisses ausgenommen und trat erst ab 28. Januar 1956 und damit zehn Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur Gründung der Nationalen Volksarmee auch diesem Teil bei.

Übersicht Warschauer Vertrag

siehe Wikipedia

Eine wichtige Richtung der Tätigkeit des Warschauer Vertrags war die abgestimmte Außen- und Sicherheitspolitik der Teilnehmerländer, die auf Entspannung und Abrüstung zielte. Der Warschauer Vertrag trug ausschließlich Verteidigungscharakter. Das entschlossene und zugleich konstruktive Auftreten der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages hatte zahlreiche imperialistische Aggressionen und Interventionen verhindert(z.B. gegen die DDR) oder zu deren Niederlage wesentlich beigetragen.

Die Organisation des Warschauer Vertrages umfasste Beratungs- und Führungsorgane(-institutionen) und die Vereinten Streitkräfte. Höchstes politisches Organ war der Beratende politische Ausschuss, an dessen Beratungen in der Regel die Partei- und Staatschefs teilnahmen und dessen Beschlüsse große internationale Bedeutung für die Friedenssicherung besaßen.

Außerdem gehörten zur politischen Führungsstruktur der Organisation des Warschauer Vertrages das Komitee der Außenminister und das Vereinte Sekretariat.

Während der Politische Beratende Ausschuss nach Notwendigkeit zusammentrat, beriet das Komitee der Außenminister in der Regel einmal jährlich. Das Vereinte Sekretariat arbeitete ständig.

Truppenfahnen Warschauer Vertrag
Truppenfahnen der Armeen des Warschauer Vertrages

 

Zur militärischen Führungsstruktur der Organisation des Warschauer Vertrages gehörten:

  • Das Komitee der Verteidigungsminister
  • Das Vereinte Kommando(der Oberbefehlshaber der Vereinten Streitkräfte und seine Stellvertreter)
  • Der Stab der Vereinten Streitkräfte
  • Das technische Komitee

 

Die Grundlage ihrer Tätigkeit waren die Beschlüsse des Politischen Beratenden Ausschusses.

Der Standort des Vereinten Kommandos und des Stabes war Moskau.

 

Warschauer Konferenz, Grotewohl unterzeichnetDer Ministerpräsident der DDR, Otto Grotewohl, bei der Vertragsunterzeichnung in Warschau

 

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Die Vereinten Streitkräfte waren Truppen, Fliegerkräfte und Seestreitkräfte, die auf Vereinbarung zwischen den Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages für gemeinsame Handlungen bestimmt waren. Sie waren modern ausgerüstet. 80-90% ihrer Offiziere waren Kommunisten(ob sie es nach der Konterrevolution geblieben sind, ist die Frage), 60-70% der Unteroffiziere waren Mitglieder sozialistischer Jugendorganisationen.(auch hier die Frage, wie diese damaligen Führungskräfte heute politisch eingestellt sind.)

Briefmarke DDR 20. Jahrestag Warschauer Vertrag
Briefmarke DDR – 20 Jahre Warschauer Vertrag
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Briefmarke 20. Jahrestag Warschauer Vertrag
Briefmarke UdSSR – 20 Jahre Warschauer Vertrag
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Die nationalen Kontingente der Vereinten Streitkräfte bleiben den nationalen Verteidigungsministerien in allen Fragen unterstellt. Das Vereinte Kommando, der Stab und der Militärrat nahmen auf ihre Ausbildung und Gefechtsbereitschaft wesentlichen Einfluss. So wurden regelmäßig Manöver und Kommandostabsübungen der Bruderarmeen geplant, durchgeführt und die Ausbildungsergebnisse ausgewertet.

Ulbricht und Jakubowski, Manöverbesuch

Manöverbesuch im Oktober 1970 von Walter Ulbricht, Staatsratsvorsitzender der DDR, hier im Gespräch mit Iwan Ignatjewitsch Jakubowski, dem Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages

 

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Eine wichtige Aufgabe des Vereinten Kommandos war die Ausarbeitung einheitlicher militärwissenschaftlicher Auffassungen über die Abwehr imperialistischer Aggressionen.

Zentrales Anliegen aller Organe(Institutionen) des Warschauer Vertrages war die ständige Festigung der Waffenbrüderschaft zwischen den Bruderarmeen.

Die Organisation des Warschauer Vertrages war das Zentrum für die Koordinierung der Außenpolitik der sozialistischen Bruderstaaten und ein bedeutender Faktor des Friedens und der internationalen Sicherheit.

Am 26. April 1985 wurde der Warschauer Vertrag zuletzt um 25 Jahre verlängert und hätte sich auch um jeweils weitere zehn Jahre automatisch verlängert.

Am 24. September 1990 unterzeichneten Rainer Eppelmann als letzter Verteidigungsminister der DDR und der Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages, der sowjetische Armeegeneral Pjotr G. Luschew, in Berlin/DDR ein Protokoll über die Herauslösung der Nationalen Volksarmee aus der militärischen Organisation des Bündnisses. Nur wenige Tage später wurde am 2. Oktober die NVA aufgelöst.

Berlin, Tagung Warschauer Pakt, Gruppenfoto
Tagung des Warschauer Vertrages in Berlin/DDR 1987
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Die militärischen Strukturen des Bündnisses wurden am 31. März 1991, der Warschauer Pakt hierzu selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden abgezogen; in Deutschland blieb auf ehemaligem DDR-Gebiet dagegen bis Ende Oktober 1994 die sowjetische (ab 22. Dezember 1991 russische) Westgruppe der Truppen (WGT, vormals GSSD) stationiert.

 

Entnommen aus Wikipedia und dem Jugendlexikon Militärwesen, DDR 1984, bearbeitet von Petra Reichel

Warschauer Vertrag

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